Zoll-Jahresbilanz: Stellenzuwachs rasch umsetzen und in die Zukunft investieren!

21. März 2019

Im Vorfeld der Pressekonferenz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Jahresbilanz des Zolls am 25. März 2019 äußert sich der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zur aktuellen Situation des Zolls in Deutschland. Unstrittig wird sein, dass die Zöllnerinnen und Zöllner wiedermal eine Erfolgsbilanz vorweisen werden, die sich sehen lassen kann. Der Zoll ist die Einnahmeverwaltung des Bundes und vereinnahmt nahezu die Hälfte des Steueraufkommens des Bundeshaushalts. Gleichzeitig ist der Zoll ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Die umfangreichen und komplexen Prüf- und Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls tragen entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglichen so faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die immer komplexer werdende Aufgabenentwicklung und –zuwächse lassen diese Erfolge nur durch erhebliche Anstrengungen der Zöllnerinnen und Zöllner zustande kommen. Gleiches gilt für künftige Herausforderungen wie zum Beispiel die Auswirkungen eines möglichen harten Brexits auf die Zollabfertigung. Politische Sparmaßnahmen der Vergangenheit haben den Zoll strukturell massiv geschwächt. Nunmehr scheint jedoch ein Ende dieses Sparkurses erreicht. Die Politik bewilligte dem Zoll mehr als 6.000 zusätzliche Stellen. Außerdem erhöhte Bundesfinanzminister Scholz die jährlichen Einstellungszahlen des Zolls auf über 2.000 Nachwuchskräfte.

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt die Stellenzuwächse beim Zoll. „Stellen alleine arbeiten jedoch nicht“, so Dewes. Folglich braucht es ein Investitionspaket um schnellstmöglich die Stellenzuwächse zu besetzen und den Zoll insgesamt zukunftsweisend aufzustellen. Der BDZ fordert hierzu konkret:
• den überfälligen Ausbau der Bildungsinfrastruktur des Zolls; aktuelle Vorhaben zum Neubau von Schulungsstätten, die über 12 Jahre Bauzeit in Anspruch nehmen, sind angesichts der bevorstehenden Herausforderungen des Zolls nicht akzeptabel. Alle Beteiligten – allen voran die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Landesbaubehörden – müssen hier deutlich flexibler werden,
• verbessertes Einsatzmaterial und zeitgemäße Technik angesichts der gestiegenen Einsatzanforderungen an die Zöllnerinnen und Zöllner; so muss zum Beispiel das Smartphone endlich Einzug in die Zollverwaltung erhalten und das immer noch flächendeckend eingesetzte Tastentelefon abgelöst werden,
• breitere finanzielle Spielräume für die Fortentwicklung von IT-Verfahren im Zuge der Digitalisierung,
• die Erhöhung der jährlichen Einstellungszahlen auf 2.500 Nachwuchskräfte; denn mehr als 3.000 Dienstposten sind nach wie vor unbesetzt und in den nächsten 10 Jahren werden mehr als 40 % der Zöllnerinnen und Zöllner ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Damit lässt sich der Personalmangel perspektivisch beseitigen und der Zoll wird insgesamt zukunftsweisend aufgestellt. Künftig werden auch weiterhin zu den vielfältigen Tätigkeiten des Zolls neue Herausforderungen und Aufgaben hinzukommen, die erhöhte Anforderungen an die Kompetenz der Zöllnerinnen und Zöllner stellen und ein entsprechend hohes Niveau der Beschäftigten erfordern. So werden die Kompetenzen und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls mit einem Gesetzesentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch deutlich gestärkt. Die Geldwäschebekämpfung wird zunehmend eine weitere Kernaufgabe des Zolls ausmachen – nicht zuletzt durch die Neuerrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) bei der Generalzolldirektion. Ermittlungsbeamte des Zolls stoßen vermehrt auf organisierte Clan Kriminalität. Die zahlreichen IT Projekte des Zolls erfordern speziell geschulte Zöllnerinnen und Zöllner.
Bei der Bewältigung dieser und weiterer Herausforderungen müssen für das vorhandene Personal aufgabengerechtere Perspektiven geschaffen werden. Der BDZ fordert in diesem Zusammenhang einen erhöhten Einsatz von Zollbeamten/innen des gehobenen Dienstes. Dieser muss sich durch die Förderung der Erfahrungswerte des vorhandenen Personals und damit einhergehender, verbesserter Aufstiegsformate kompensieren. Langfristiges Ziel muss angesichts der komplexer werdenden Aufgabenentwicklung des Zolls ein überwiegender Einsatz von Zöllnerinnen und Zöllnern des gehobenen Dienstes sein. Der BDZ erwartet dabei eine echte Förderung der leistungsstarken Beschäftigten des mittleren Dienstes, die bereits ohnehin zahlreiche Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn wahrnehmen.

Dr. Mellwig in das Amt des Präsidenten des ZKA eingeführt

15. März 2019

Am 14. März 2019 wurde Herr Dr. Rainer Mellwig von der Leiterin der Abteilung III im Bundesministerium der Finanzen, Tanja Mildenberger, in das Amt des Präsidenten des Zollkriminalamts offiziell eingeführt. Sein Vorgänger im Amt, Norbert Drude wurde im Rahmen der Feierstunde in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Unter den Rund 140 Gästen aus Justiz, Wirtschaft, Verwaltung und Politik nahm auch der Vorsitzende des Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion und stellvertretende Bundesvorsitzende des BDZ, Christian Beisch teil. Beisch gratulierte Dr. Mellwig im Namen der BDZ Bundesleitung zu seiner Ernennung und sicherte ihm eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu.

Nach der Begrüßung der Gäste durch die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, dankte Frau Mildenberger, dem scheidenden Präsidenten, Norbert Drude, für seine großen Verdienste und würdigte seinen Nachfolger, Dr. Rainer Mellwig, als versierten Kenner der Zollverwaltung und des Zollfahndungsdienstes, unter dessen Leitung sich das Zollkriminalamt auch weiterhin en globalen Herausforderungen erfolgreich stellen könne.

Der Vorsitzende des verselbstständigten Personalrats beim ZKA, Jürgen Drees (BDZ) hieß den neuen Präsidenten im Namen der Beschäftigten herzlich wollkommen und bot ihm die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Personalvertretung an.

Im Anschluss an den offiziellen Teil bestand ausreichend Gelegenheit für vertiefende Gespräche.

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

23. Januar 2019

BMI legt dbb Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes sowie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen vor

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI) Stephan Mayer hatte bereits anlässlich der dbb Jahrestagung am 7. Januar 2019 in Köln unter anderem eine Modernisierung der Besoldungsstruktur auf Bundesebene angekündigt. Nunmehr liegt dem dbb und dem BDZ der angekündigte Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sowie der Entwurf einer Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des BesStMG vor. Den Ressorts, die zeitgleich mit den Verbänden beteiligt werden, ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15. Februar 2019 eingeräumt. Derzeit nehmen u.a. die Bezirksverbände des BDZ Stellung zu den vorliegenden Entwürfen. Ein Beteiligungsgespräch der gewerkschaftlichen Dachverbände ist für Ende April 2019 angestrebt. Die Kabinettsbefassung ist für Mai 2019 vorgesehen.

Der BDZ hat nachfolgend erste, bewusst kurz gehaltene, Bewertungen des Referentenentwurfs des BMI vorgenommen. Vorgesehen sind deutliche Zulagenerhöhungen.

Anhebung der Obergrenzen für Beförderungsämter im mittleren Zolldienst; großer Erfolg des BDZ

Nach dem vorliegenden Entwurf zum § 17 a Absatz 1 Nr. 3 b) Bundeshaushaltsordnung dürfen die Obergrenzen für Beförderungsämter im mittleren Zolldienst in der Besoldungs-gruppe A 9 50 % nicht überschreiten. Die Ausstattung von Funktionen mit einer Amtszulage nach den Fußnoten 1 und 3 zur Besoldungsgruppe A 9 ist auf 30 Prozent der Planstellen begrenzt (Entwurf zum § 17 a Abs. 3 Nr. 1 Bundeshaushaltsordnung).

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Bundesvorsitzender Dieter Dewes bewertet den Entwurf als einen großen Erfolg, wird sich aber weiterhin im politischen Raum für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einsetzen, denn diese gehört für den BDZ zum Gesamtpaket einer angemessenen Alimentation ohne Wenn und Aber dazu. Die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen des Zollvollzugsdienstes wirken bis in den Pensionszeitraum nach und müssen dementsprechend finanziell berücksichtigt werden.

Wir werden weiter berichten!