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BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch des stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden Thomas Liebel beim Aus- und Fortbildungsstandort Plessow

Montag, 26. November 2018

Am 21. November 2018 besuchte der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Thomas Liebel den Dienstsitz Plessow der Generalzolldirektion, Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum – BWZ). Dem Dienststellenbesuch ging eine Einladung der Leiterin des Lehrbereichs für die Ausbildung des mittleren Dienstes – Allgemein – Aus- und Fortbildung im Zollhundewesen sowie Ausbildung der Fachangestellten für Bürokommunikation, Frau Mandy Schumacher voraus. Am Dienstsitz Plessow sowie der zugehörigen Schulungsstätte Kloster Lehnin erfolgt vorwiegend die Ausbildung eines Teils der Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes der Bundesfinanzverwaltung. Daneben werden in Plessow u. a. die künftigen Vollzugsbeamten/-innen im Rahmen bundesweiter Lehrgänge „Eigensicherung und Bewaffnung“, im Waffen-, Handlungs- und Verhaltenstraining zu Waffenträgern/innen ausgebildet. Zudem werden in Plessow sowie der Schulungsstätte Kloster Lehnin IT-Fortbildungsmaßnahmen und weitere allgemeine Fortbildungsveranstaltungen angeboten.

Im Rahmen des Dienststellenbesuchs ergab sich u. a. die Gelegenheit des Austausches mit einem Teil der hauptamtlich Lehrenden und Fachgebietsleitungen im Lehrbereich 11 am Dienstsitz Plessow und Kloster Lehnin sowie der Klassensprecher/innen der Anwärter/innen des diesjährigen Einführungslehrgangs. Der Dienststellenbesuch wurde zudem von dem Vorsitzenden des Personalrats bei den gemeinschaftlich verselbständigten Dienstsitzen Plessow und Kloster Lehnin der GZD, Simon Schneider (BDZ) bekleidet.

Gestiegene Anforderungen an die Lehrtätigkeit

Durch den Wegfall der Höchstaltersgrenze als Einstellungskriterium für beamtete Nachwuchskräfte hat sich die Altersschichtung der Nachwuchskräfte innerhalb der Laufbahnausbildung deutlich geändert. Das heißt neben den Schulabgänger/innen mit unterschiedlichen Bildungsqualifikationen werden zunehmend auch berufliche Quereinsteiger für die Laufbahnausbildung des Zolls mit verschiedenster beruflicher Vorkenntnissen und Berufserfahrungen gewonnen. Daher bedarf es zum Teil unterschiedlichster Ansätze zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte, aber auch des Lehrmitteleinsatzes. Künftig werden auch die Bereitstellung digitaler Lernformen und damit der Einsatz modernisierter Lehrtechniken eine zunehmende Rolle im Aus- und Fortbildungswesen des Zolls einnehmen.

Nach wie vor bringt die erfreulicherweise gestiegene Anzahl an Einstellungsermächtigungen von Nachwuchskräften die personellen Ausbildungskapazitäten des Zolls an ihre Grenzen. In der Praxis bedeutet dies aufwendige Stundenplanungen zum Einsatz der hauptamtlich Lehrenden unter der Berücksichtigung einer unzulänglichen Arbeitszeitrichtlinie (sog. „Lehrdeputatsrichtlinie“). Scharfe Kritik besteht zu dem starren System der Lehrdeputatsrichtlinie, die beispielsweise eine Vielzahl sogenannter lehrimmanenter Tätigkeiten – wie z. B. das Erstellen von umfangreichen Lehrskripten – nicht als Arbeitszeit anerkennt. Zudem werden Führungsaufgaben der hauptamtlich Lehrenden mit Leitungsfunktionen zur gering bemessen. Daneben lässt der gestiegene Einsatz der hauptamtlich Lehrenden so gut wie keinen Raum für die eigene pädagogische sowie fachliche Fort- und Weiterbildung. Zu viele Lehrtätigkeiten erfolgen ohne die Anrechnung von Arbeitszeit und machen damit das Berufsbild der hauptamtlich Lehrenden zunehmend unattraktiv.

In der Folge müssen zur Vermeidung massiver Zuwächse von Überstunden der hauptamtlich Lehrenden vermehrt Gastlehrende die Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes unterstützen. Die Nachwuchskräfte müssen sich vor diesem Hintergrund auf einen rollierenden Einsatz von Lehrenden innerhalb der einzelnen Fächergruppierungen einstellen, was u. a. erhebliche pädagogische Nachteile mit sich bringt.

Zeitgemäße Fortkommensmöglichkeiten für hauptamtlich Lehrende gefordert

Zur Entzerrung der angespannten Personalsituation im Bereich der Lehre fordert der BDZ eine dringende personelle Verstärkung. Dies insbesondere zur Vermeidung und damit auch der Kompensation vermehrter – krankheitsbedingter oder wegen Überschreitung des Lehrdeputats verursachter – Stundenausfälle. Aufgrund der vergleichbar hohen Personalabgänge von Lehrenden fordert der BDZ überfällige attraktivitätssteigernde Personalentwicklungsmaßnahmen, wie z. B. die fortschreitende Planstellenhebung sowie eine Dienstpostenbündelung bis in das Endamt der jeweiligen Laufbahn der hauptamtlich Lehrenden.

Modernere Bildungsinfrastruktur angebracht

Im Gespräch zwischen den Klassensprechern des diesjährigen Einführungslehrgangs am Dienstsitz Plessow und Thomas Liebel (BDZ) wurde insbesondere die schlechte mobile Erreichbarkeit und unzureichende Bandbreite für den mobilen Internetzugang am Standort Plessow kritisiert. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang die Bereitstellung von W-LAN Hotspots zur privaten Internetnutzung für die Nachwuchskräfte. Die BDZ-Jugend erreichte über die Jugend- und Auszubildendenvertretung erste Zugeständnisse des BMF zur Bereitstellung von W-LAN in den Bildungseinrichtungen des BWZ, die es nunmehr gilt durch die Generalzolldirektion umzusetzen. Weitere Gesprächsthemen waren das Angebot von dienstbegleitendem Sportunterricht sowie die Besoldungsentwicklung im mittleren Dienst. Noch im Rahmen der laufenden Beratungen des Haushalts 2019 konnte der BDZ hinsichtlich der Verbesserung der finanziellen Anreize im mittleren Dienst die Anhebung der Eingangsbesoldung von der Besoldungsgruppe A 6 auf die Besoldungsgruppe A 7 erreichen.

Ausbildungsverlauf im mittleren Dienst

Die Ausbildung von Nachwuchskräften des mittleren Dienstes umfasst einen Einführungslehrgang mit 510 Lehrveranstaltungsstunden sowie einen Abschlusslehrgang der ergänzend und vertiefend mit 540 Lehrveranstaltungsstunden auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs aufbaut. Ausgerichtet an den Aufgabenbereichen des mittleren Dienstes, werden den Anwärter/innen u. a. Grundkenntnisse auf den Gebieten der beruflichen Grundbildung einschließlich Informationstechniken, dem Vollzugsrecht, dem Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, dem Zolltarif-, Verbrauchsteuerrecht, Allgemeinem Steuerrecht, Vollstreckungsrecht, Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten sowie Sozialversicherungs- und Ausländerrecht vermittelt. Der Einführungslehrgang wir mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen und am Ende des Abschlusslehrgangs erfolgt die eigentlichen Laufbahnprüfung mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Personalversammlung in Leipzig

Freitag, 16. November 2018

Am Nachmittag des 12.11.2018 fand eine Personalversammlung am Dienstort Leipzig der GZD statt, an der neben dem örtlichen Personalrat, Ellen Voigtländer (BDZ), René Marmulla (BDZ) und Ines Liebig, von Seiten der Verwaltung für die Direktion I Frau Dr. Berger und für die Direktion IX ZOAR Heinze, für den Gesamtpersonalrat der GZD dessen Vorsitzender Thomas Liebel (BDZ) und für den BDZ der Vorsitzende des Ortsverbands Leipzig Thomas Schröder teilnahmen.

Die wichtigsten Themen waren die Deputatsregelungen für Lehrende und der Aufbau des zukünftigen neuen BWZ Standorts in Leipzig Wiederitzsch. Der Aufbau des neuen Standorts wird sowohl von der Verwaltung als auch von den Beschäftigten begrüßt, da er einerseits langfristige Perspektiven für die Beschäftigten in Leipzig bietet und andererseits einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur überfälligen personellen Verstärkung der Zollverwaltung darstellt.

Klar wurde dabei aber auch, dass noch sehr viel zu tun ist und viele offene Fragen zu klären sind. Diese beginnen bei der Personalgewinnung für den neuen Standort und enden noch lange nicht mit organisatorischen Fragen wie dem Zusammenspiel mit anderen (bestehenden) Standorten. Es wird nun Zeit, diese offenen Fragen zügig zu beantworten, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und einen qualitativen Unterricht ab August 2019 am neuen Standort gewährleisten zu können. Das sind wir auch den zukünftigen Kolleginnen und Kollegen schuldig. Diesen Prozess wird der BDZ konstruktiv, aber auch kritisch begleiten.

BDZ erreicht maßgebliche Erfolge für eine schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Montag, 12. November 2018

Der Zoll erhält zusätzliche Kompetenzen und mehr Personal im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Diesen Erfolg hat der BDZ aufgrund hartnäckiger Bemühungen und politischer Verhandlungen im Hinblick auf eine weitreichende Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS erreicht.

Zuletzt stellte der BDZ seine Kernforderungen zur Stärkung der FKS in einer Fachtagung unter Leitung des stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden und GPR Vorsitzenden Thomas Liebel in Weimar am 19. September 2018 mit hochrangigen Vertretern/innen aus dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium der Finanzen sowie der Generalzolldirektion und dem Hauptzollamt Erfurt in den Mittelpunkt. Zollstaatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF) stellte als Ergebnis der Veranstaltung verbesserte Kompetenzen und mehr Personal für die FKS in Aussicht.

Nunmehr plant das Bundesministerium der Finanzen ein Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch, mit dem wesentliche Kernforderungen des BDZ für eine schlagkräftigere FKS aufgegriffen werden. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt die zusätzlichen Befugnisse für die FKS – damit wird der Zoll noch besser in der Lage sein, für Ordnung und Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen.

Bereits im letzten Jahr hat der Zoll bei seinen Kontrollen auf dem Gebiet der illegalen Beschäftigung Verstöße mit einem Gesamtschaden von rund einer Milliarde Euro aufgedeckt. „Trotz der steigenden Erfolge stoßen die Einsatzkräfte der FKS an ihre Grenzen“, betont Dewes. Daher müssen bei diesem beträchtlichem Gesetzesvorhaben zwingend die personellen Auswirkungen berücksichtigt werden. „Eine erste Analyse des BDZ zu den geplanten Gesetzesänderungen erfordert im Ergebnis mehrere tausend Stellen für den Zoll“, so Bundesvorsitzender Dewes. Demzufolge wird der BDZ das weitere parlamentarische Verfahren zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens insbesondere zur Personalverstärkung und einer einsatzgerechteren Sachausstattung eng begleiten.

Mit dem Gesetzesvorhaben soll die FKS zukünftig insbesondere in die Lage versetzt werden, nicht nur – wie bisher – Fälle von Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse der FKS sollen dafür in einem umfangreichen Maßnahmenpaket erweitert werden.

Hierzu zählen u. a.:

  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug, zum Beispiel durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit und damit Erweiterung des Prüfungsauftrages der FKS auf vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit,
  • die Erweiterung des Prüfauftrages der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug,
  • eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden und
  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum. Ziel soll hierbei sein, bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können.

Darüber hinaus sollen u. a. folgende Aufgaben und Befugnisse der FKS erweitert werden:

  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen, um insbesondere die Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft zu stärken,
  • verbesserte Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich Anbietern von Dienst- und Werkleistungen auf Online-Plattformen,
  • die dringende Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse und die Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen,
  • die Erweiterung des Branchenkatalogs für die Ausweismitführungspflicht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie
  • die Stärkung der Verfahrensrechte der FKS im Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Schaffung eines Mitwirkungsrechts in der Hauptverhandlung sowie im Strafverfahren durch die Befugnis, Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wahrzunehmen.

Deutlich mehr Zöllner/innen für den Aufgabenzuwachs in der FKS erforderlich

Zusammenfassend sollen die Verstöße gegen Arbeitsrecht und Mindestlohn sowie öffentliches Anbieten von Schwarzarbeit (z. B. Tagelöhner-Börsen) verstärkt bekämpft werden. Zentrales Ziel soll es weiterhin sein, die deutlich angewachsene organisierte Kriminalität bei illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug durch mehr Befugnisse für die FKS einzudämmen. Zudem soll der Missbrauch von Sozialleistungen und Kindergeld effektiver unterbunden werden.

Der BDZ hält vor dem Hintergrund der weitreichenden Verbesserung der Befugnisse und zusätzlichen Aufgabenfelder für die FKS an der Zusage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz hinsichtlich eines kernstrukturellen Fortbestehens der FKS fest. Daneben bedarf es dringend einer Anpassung des Personalbedarfs des Zolls, der über die derzeitige Forderung des BDZ von insgesamt 11.000 Einsatzkräften für die FKS deutlich hinausgehen wird. Der BDZ wird sich für eine wesentliche Stärkung der FKS im politischen Raum einsetzen und weiter berichten.