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Beförderungsstopp: Ein nie dagewesenes Desaster

Dienstag, 04. Mai 2010

Die Mitteilung des Bundesfinanzministeriums im e.zoll-info vom 26. April 2010, aufgrund des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2010 (Az.: 1 A 286/09) Beförderungen erst wieder vorzunehmen, wenn neue Beurteilungen vorliegen, die neben der Gesamtnote eine weitere Differenzierung der Leistungsfeststellung erlauben, stößt beim BDZ auf scharfen Widerspruch.

Von dieser Entscheidung, die in der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums nicht stichhaltig begründet wird, sind alle beförderungsreifen Zollbeamtinnen und Zollbeamten unmittelbar betroffen. BDZ-Chef Klaus H. Leprich spricht von einem „nie dagewesenen Desaster“ und bezweifelt, das eine oder mehrere gerichtliche Einzelfallentscheidungen eine derart drastische Maßnahme zwingend erfordern und schon gar nicht rechtfertigen. In einer zweitinstanzlichen Entscheidung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 17. Dezember 2008 (Az.: 1 K 465/08) bestätigt, mit dem der Klage eines Zolloberinspektors nach neuer Einreihung in die Beförderungsrangfolgeliste stattgegeben wurde. Der Kläger hatte vorgetragen, dass er durch die Beförderungspraxis in der Zollverwaltung gegenüber Frauen und schwerbehinderten Menschen benachteiligt werde. Mit Blick auf die grundsätzlichen Bedenken gegen das in der Zollverwaltung praktizierte Beförderungsverfahren unter anderem auf der Basis der Bündelung von Dienstposten, der sogenannten „Topfbewirtschaftung“ von Planstellen, der Berücksichtigung des Gleichstellungs- und Schwerbehindertenrechts und des im Rahmen der gebündelten Dienstposten nicht gewährleisteten Bewerbungsverfahrensanspruchs (Konkurrentenklage) werden die aufgeworfenen Rechtsfragen nun im Revisionsverfahren durch das Bundesverwaltungsgericht überprüft.

Leprich erklärte in Berlin:

„Was die Zollabteilung des Bundesfinanzministeriums da veranstaltet, ist völlig unakzeptabel. Das e.zoll-info mag für die Überbringung einer schlechten Nachricht gut gemeint sein. Die Darstellung der historisch einzigartigen Maßnahme eines absoluten Beförderungsstopps in allen Laufbahnen und Besoldungsgruppen der Zollverwaltung ist jedoch in dieser Begründung keineswegs stichhaltig und nachvollziehbar.

Darüber hinaus lässt die Veröffentlichung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und einer möglicherweise erforderlichen Neuregelung völlig offen, welche Alternativen für eine Übergangslösung das Bundesfinanzministerium erwogen hat und weshalb diese gegebenenfalls verworfen wurden. Der platte Hinweis, dass es einer Beurteilungsrunde nach neuen Richtlinien für alle Beschäftigten bedarf, ist ohnehin nur die halbe Wahrheit.“

Der BDZ-Chef weiter:

„Will der Leiter der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung beim Bundesfinanzministerium, Hans-Joachim Stähr, mit Billigung der politischen Leitung des Ministeriums tatsächlich in Kauf nehmen, dass weitere Monate lang keine Beförderungen stattfinden? Wir wollen, dass ein Weg gefunden wird, die Dienstpostenbündelung und die ‚Topfbewirtschaftung‘ beizubehalten. Dazu gehört auch, dass für die Übergangszeit alle beförderungsfähigen Kolleginnen und Kollegen nach Maßgabe freier Planstellen weiter befördert werden. Wir wollen verhindern, dass die vermeintliche Rechtslage genutzt wird, um die Bündelung und die Dienstpostenpuffer abzuschaffen und damit den Mobilitätsdruck auf die Beschäftigten vom ersten Beförderungsamt bis zum Endamt zu erhöhen. Das kann nicht die Zustimmung des BDZ und der Personalvertretungen finden. Die Bündelung dient letztlich den Beschäftigten und der Verwaltung.“

Nachdem Stähr in einem Gespräch mit Leprich den Beförderungsstopp bedauert hat, aber keine Alternative sieht, wurde nun Staatssekretär Werner Gatzer zur Sitzung des BDZ-Bundesvorstandes eingeladen, die vom 4. bis 6. Mai 2010 in Berlin stattfindet. In seinem Einladungsschreiben hat Leprich deutlich gemacht, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Beförderungsstopp auch dazu kommen wird, dass Kolleginnen und Kollegen die Ruhegehaltfähigkeit ihrer letzten Beförderung nicht mehr erreichen und dadurch auf Dauer geschädigt werden. Darüber hinaus wird die Frage der A 10-Beurteilungen thematisiert werden.

Wir werden weiter berichten.