Attraktivitätssteigerung bei Spezialeinheit des Zolls erreicht

Mit gezielten Anreizen wird die Attraktivität bei der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) gesteigert. Der BDZ und die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat haben sich mit dem Bundesfinanzministerium und der Politik grundsätzlich darauf verständigt, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um einen Beitrag zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber vergleichbaren Spezialeinheiten in Bund und Ländern zu leisten. Die Entscheidung der Zollabteilung beim Bundesfinanzministerium, alle Dienstposten des mittleren Dienstes nach Besoldungsgruppe A8/ A9m+Z zu bewerten und gleichzeitig auch Bewerbern im Eingangsamt den Zugang zu ermöglichen, setzt bereits ein deutliches Zeichen.

Beim Vergleich zu Spezialeinheiten in Bund und Ländern mit grundsätzlich vergleichbaren Anforderungen wird deutlich, dass bei Spezialeinheiten anderer Behörden die Verwendung für den einzelnen Beamten attraktiver erscheint. Höhere Eingangsämter, eine einfachere Überleitung in den gehobenen Dienst oder die zweigeteilte Laufbahn in einigen Bundesländern stellen erhebliche Unterschiede in der Attraktivität für potenzielle Bewerber dar.

Seit Vorliegen des Berichts der Kommission zur Evaluierung der Sicherheitsbehörden („Werthebach-Kommission“) mit der Empfehlung einer Integration der Zentralen Unterstützungsgruppe (ZUZ) in die GSG 9 bei der Bundespolizei wurde die ZUZ direkter als je zuvor in den Fokus der politischen und fachlichen Aufmerksamkeit gerückt. Bei der anschließenden Bewertung der Vorschläge zur Ausgliederung der ZUZ aus dem Zollfahndungsdienst wurde unter anderem festgestellt, dass eine nachhaltige Nachwuchsgewinnung für die Spezialeinheit als zentraler Punkt eine besondere Herausforderung darstellt.

Künftig soll der Anreiz für die Verwendung in der Spezialeinheit des Zolls für Bewerber nicht nur in der vielseitigen und besonders anspruchsvollen Tätigkeit bestehen, sondern ergänzend durch verbesserte Rahmenbedingungen attraktiver gestaltet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der spezialisierten Weiterverwendung von langjährig erfahrenen und besonders qualifizierten Beamten. Diese sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, bei besonderer Eignung innerhalb des Stabsbereiches der ZUZ unter angepassten Kriterien der körperlichen Leistungsüberprüfung Führungs- und Leitungsaufgaben auszuüben. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, die gewonnene Erfahrung deutlich länger in der Einheit zu nutzen und Einsatzbeamte von Unterstützungsaufgaben zu entlasten.

Durch diese Maßnahmen wird nicht nur den besonderen Anforderungen an die Beamten Rechnung getragen, sondern auch ein wichtiger Schritt zur künftigen qualitativen Handlungsfähigkeit mit Blick auf die demografische Entwicklung getan. Zugleich sichert sich die Bundeszollverwaltung eine hochprofessionelle Einheit, die erstrangig für Schutz- und Sicherungsaufgaben im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe zur Verfügung steht.

Ohne das hervorragende Zusammenwirken aller Beteiligten einschließlich der ZUZ wären diese Maßnahmen nicht möglich gewesen. Besonderer Dank gilt dabei der ZUZ selbst für den sachlichen und konstruktiven Umgang.

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