BDZ erteilt Vorstoß zur Unterstützung der Bundespolizei in Bayern eine klare Absage, hält aber die Unterstützung des Zolls bei der Abarbeitung von Asylanträgen für sinnvoll

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Das BMF plant, Zollbeamte vorübergehend zur Bearbeitung von Asylanträgen einzusetzen. Die Zollverwaltung ist in ihren eigenen Aufgabenbereichen und mit der Umsetzung des eigenen gesetzlichen Auftrages voll ausgelastet und die Kontrolleinheiten der Zollverwaltung nehmen bereits im Rahmen ihrer übertragenen grenzpolizeilichen Aufgaben erforderliche unaufschiebbare Maßnahmen nach dem Bundespolizeigesetz wahr. Dennoch sollte der Zoll aus Sicht des BDZ dafür einstehen, dass besondere staatliche Herausforderungen, die sich aufgrund von Ausnahmesituationen ergeben, bewältigt werden. Daher sollten auch andere Ressorts einschließlich des Zolls bei der Bearbeitung der Asylanträge vorübergehend Unterstützung leisten.

Staatssekretär Gatzer hatte den HPR-Vorsitzenden und BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes darüber informiert, dass auf Anfrage des Bundesinnenministeriums geplant sei, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Personalräte 50 Beschäftigte zur Bearbeitung der Asylanträge abzuordnen, um bei der Bewältigung der Flut von ca. 600.000 offenen Asylanträgen zu helfen. Die Unterstützung sei für einen vorübergehenden und klar definierten Zeitraum geplant.

Unterdessen forderte eine Gewerkschaft, dass Zollbeamte die Bundespolizei an der deutsch- österreichischen Grenze bei der Registrierung von Migranten unterstützen sollten. Mit ihrem Vorstoß wird indirekt suggeriert, dass die Zollvollzugsbediensteten nicht ausgelastet seien und in der Zollverwaltung kein Personalfehlbestand bestehe.

„Eine Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei durch Zollvollzugsbedienstete kann nicht erfolgen, da unser Vollzugpersonal vollständig mit seinen eigenen Aufgaben ausgelastet ist“, widersprach Dewes diesem Vorschlag. Der BDZ-Bundesvorsitzende hält jedoch eine bezüglich Zeitraum und Umfang des eingesetzten Personals eindeutig definierte und begrenzte Unterstützung bei der Abarbeitung der Flut von Asylanträgen aus der gesamtstaatlichen Verantwortung heraus für akzeptabel.

2 Antworten zu “BDZ erteilt Vorstoß zur Unterstützung der Bundespolizei in Bayern eine klare Absage, hält aber die Unterstützung des Zolls bei der Abarbeitung von Asylanträgen für sinnvoll”

  1. Horst Kurtz sagt:

    Sorry, Leute, aber:\r\n\r\nwenn eine konkurrierende Gewerkschaft die Hilfe des Zolls erbittet (oder wie auch immer) dann „suggeriert sie indirekt, die Zollbeamten seien nicht ausgelastet und es bestehe kein Personalfehlbestand“. Aha. Und wie ist die Idee des Herrn Staatssekretär Gatzer zu bewerten?\r\n\r\nIch kann nur hoffen, der Bundesvorstand und alle anderen Gremien des BDZ treten der Planung des BMI/BMF entgegen. Wir haben jetzt schon kaum genug Leute, die aktuelle Arbeit in einer vertretbaren Zeit zu bewältigen. Oder hat sich da was geändert und niemand hat es uns gesagt?

  2. Niedersachse sagt:

    Danke Kollege Kurtz, für Ihren Beitrag, dem ich mich nur anschließen kann! \r\n\r\nIch frage mich ebenfalls, welche Botschaft von diesem Vorstoß des BMF ausgehen soll. Möchte die Zollverwaltung damit demonstrieren, dass sie, nach der Übernahme diverser Aufgaben anderer Behörden in der Vergangenheit, auf einem weiteren artfremden Terrain tätig werden kann, und dies sogar ganz kurzfristig, quasi von heute auf morgen? Ist der Beweis der Leistungsfähigkeit der Bundeszollverwaltung in der Vergangenheit nicht schon hinlänglich erbracht worden? \r\n\r\nEs brennt seit Jahren an allen Ecken und Enden, Personalfehlbestände wohin man blickt, der Zollfahndungsdienst blutet aufgrund von Überalterung und Nachwuchsmangel förmlich aus. Dazu das ewige Gefasel von einer stärkeren fiskalischen Ausrichtung, die Kernbereiche der Strafverfolgung durch den ZFD immer wieder latent in Frage stellt. Jetzt soll der Zoll mit seiner ausgedünnten Personaldecke auch noch dabei helfen, in einer „staatlichen Ausnahmesituation“ Flagge zu zeigen, indem sie der Flut von Asylsuchenden, die bereits biblische Ausmaße angenommen hat, Herr zu werden? Wo ist denn da der grundlegende Unterschied zu der Forderung der Konkurrenz-Gewerkschaft nach einer Unterstützung der BPol an den Grenzen, lieber BDZ? So lange wir das Arbeitspensum in unseren originären Aufgabenbereichen nicht einmal voll erfüllen können, wie kann man da ersthaft einen solchen Ideenwettbewerb eröffnen?\r\n\r\nIch glaube, dass der Zoll mitnichten die nötigen Ressourcen bereitstellen, noch die entsprechende Ausbildung gewährleisten kann, auch wenn fundierte Vorkenntnisse im Grenzpolizeirecht bei einer gewissen Anzahl Kollegen an den See- und Flughäfen fraglos vorhanden sind. Mit der Bearbeitung von Asylanträgen dürfte dies jedoch wenig bis gar nichts zu tun haben. \r\n\r\nWenn sich das BMF mit dieser Maßnahme allerdings gern selbst widersprechen möchte, nur zu! Möge man uns zukünftig aber bitte nicht mehr die alten Geschichten über die Notwendigkeit von pauschalen Stelleneinsparungen oder großangelegten Evaluierungen auftischen. Diese Mär wird zukünftig nämlich kein Beschäftigter des Zolls mehr glauben wollen.

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