Binnenzollamtsstrukturen neu geordnet

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Die Evaluierung der Strukturen der Binnenzollämter ist abgeschlossen. Insgesamt 209 Zollämter sind untersucht worden, darunter 188 klassische Binnenzollämter und weitere 21 kombinierte Grenz- und Binnenzollämter im Bezirk der Bundesfinanzdirektion Nord. Mehrere Abstimmungsgespräche des Bundesministeriums der Finanzen mit den Leitungen der Bundesfinanzdirektionen haben ergeben, dass bundesweit 27 Binnenzollämter und 3 Grenzzollämter aufgehoben werden sollen. Insgesamt 6 Binnenzollämter sowie 2 Grenzzollämter sollen neu errichtet werden. In einer Gesamtübersicht sind die Evaluierungsergebnisse der vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen detailliert dargestellt.

Die Bundesfinanzdirektionen haben vor etwa einem Jahr mit der Evaluierung der Binnenzollamtsstrukturen begonnen. Das Bundesfinanzministerium hat dabei insbesondere die Gewährleistung einer ausreichenden Flächenpräsenz für eine erforderliche Bürgernähe im Bereich der Postabfertigung und der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie die Erreichbarkeit von Zollstellen für Wirtschaftsbeteiligte als maßgeblich zu berücksichtigendes Kriterium vorgegeben. Diese Parameter beinhalteten keine detaillierten Kennzahlen, was den Handlungsspielraum zur angemessenen Einbindung örtlicher und regionaler Besonderheiten in den Bezirken flexibel gestaltete. Bei der operativen Umsetzung des Bewertungsprozesses wurde zudem die vom BDZ geforderte Einbeziehung des Aufkommens gewerblicher Zollabfertigungen als weiterer Parameter berücksichtigt. „Schließlich ist die zollrechtliche Warenabfertigung das klassische Kerngeschäft der Zollstellen und kann folglich bei einer organisatorischen Überprüfung der Zollämter nicht außer Acht gelassen werden“, betont BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Die vorgesehene Zollämterstruktur muss sich aus Sicht des BDZ auch im Hinblick auf weitere organisatorische Auswirkungen im Zuge der Änderung zollrechtlicher Vorschriften durch die Fortentwicklung des Unionszollkodex (UZK) bewähren. Soweit möglich sollen die Zollamtsaufhebungen und –zusammenlegungen mit entsprechender Neuerrichtung von Zollämtern voraussichtlich zum 1. Januar 2016 erfolgen. Das Beteiligungsverfahren wurde durch das BMF zwischenzeitlich beim HPR eingeleitet.

Neue Strukturen mit veralteten Personalansätzen

Nach wie vor wird der Personalbedarf an den Zollämtern nach den politischen Vorgaben des Projekts Strukturentwicklung Zoll (PSZ) aus dem Jahr 2007 bemessen. Der damalige personelle IST-Bestand wurde als SOLL-Bestand für die Aufgabenerledigung der Zollämter festgelegt und blieb bis heute unverändert. Die zunehmenden Altersabgänge und der andauernde Aufgabenzuwachs an den Zollämtern können mit dem vorhandenen Personal an vielen Zollstellen nicht mehr aufgabengerecht bewältigt werden. Die Folge: Andere Arbeitsbereiche müssen zu Lasten der steigenden Abfertigungen im Postverkehr oder der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vernachlässigt werden. Bei einzelnen Zollstellen ist aufgrund besonders angespannter Personalverhältnisse eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zeitweise nicht möglich. Der festgesetzte Personalbedarf der Zollämter weicht teilweise erheblich von dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen und Anforderungen einer qualitativen Aufgabenerledigung ab. „Wir brauchen dringend ein transparentes Personalbedarfsbemessungsverfahren, das sich nicht nach politischen Mindestvorgaben für den Personaleinsatz an den Zollämtern orientiert. Wenn das berechtigte Interesse der Beschäftigten bei der Umsetzung der Evaluierungsergebnisse berücksichtigt werden soll, muss auf die prekäre Personalsituation der betroffenen Zollämter personalwirtschaftlich reagiert werden“, fordert Dewes.

Die größte Hürde bleibt der Personalmangel bei den Zollämtern. Die Folgen jahrelanger Stelleneinsparungen und die vernachlässigte Zuführung von Nachwuchskräften in sogenannten „nicht-priorisierten Bereichen“ waren bekannt und machen sich jetzt bemerkbar. Nach der Neuausrichtung der Struktur der Binnenzollämter stehen nunmehr die personalführenden Zollbehörden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Personalvertretungen in der Verantwortung, tragbare Personalkonzepte zu entwickeln. Freie Dienstposten in der Zollabfertigung müssen ausgeschrieben werden. Die steigenden Altersabgänge müssen rechtzeitig durch den Einsatz junger Nachwuchskräfte kompensiert werden. Zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer können nach wie vor bei Bedarf durch externe Personalgewinnungsmaßnahmen (z. B. Beschäftigte von Postnachfolgeunternehmen) gedeckt werden – Kontaktstellen sind davon nicht ausgenommen. Das ursprüngliche Konzept von 1.771 Planstellen zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer geht nicht auf. Die Aufgabenfülle bei der flächendeckenden Betreuung der Kraftfahrzeugsteuer übersteigt die festgesetzten Personalressourcen deutlich. Das benötigte Personal der Kontaktstellen zur flächendeckenden Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer wird bislang weitestgehend aus dem Personalbestand der Zollämter rekrutiert. Die politisch Verantwortlichen müssen dem neuen Aufgabenprofil der Zollämter Rechnung tragen und mit einer bedarfsgerechten Personalausstattung gerecht werden.

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