Amtshilfe bei der Registrierung von Flüchtlingen?

„Wer von anderen Ressorts personelle Unterstützung fordert, sollte erst einmal sicherstellen, dass er in seinem Zuständigkeitsbereich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat“, stellte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes zu einer gewerkschaftlichen Forderung nach Amtshilfe bei der Registrierung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei fest. Dewes betonte, dass es bei der Suche nach Personal aus anderen Verwaltungen, die in der aktuellen Flüchtlingskrise vorübergehend aushelfen sollen, nicht um ein „Schwarze Peter-Spiel“ gehe. Dennoch müsse sich die Politik die Bereiche konkret anschauen, die weniger belastet seien. So könne etwa im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums stärker auf Pensionäre oder auf VIVENTO-Kräfte zurückgegriffen werden.

Die „WirtschaftsWoche“ hatte über den Appell einer Gewerkschaft an Bundesinnenminister Thomas de Maizière berichtet, unverzüglich ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu stellen. Alles andere sei „verantwortungslos“, wird die Gewerkschaft zitiert.

Dewes verwies auf die Forderung des dbb nach schneller Einstellung von deutlich mehr Beschäftigten als bisher vorgesehen. Wenn die Zöllnerinnen und Zöllner lediglich für Hilfstätigkeiten bei der Bundespolizei vorgesehen seien, sollte man besser dem Vorschlag der DPolG Bundespolizeigewerkschaft folgen, mindestens 1000 Unterstützungskräfte einzustellen, deren Unterweisungszeit nach Auskunft dieser Gewerkschaft zwischen sechs und acht Wochen beträgt, so Dewes.

Zudem müsse sich die Politik die Frage gefallen lassen, ob das Personal der Bundespolizei wirklich richtig eingesetzt ist. Denn wer Regional- und Drittligafußballspiele weiterhin begleiten könne, könne auch auf andere personelle Reserven zurückgreifen, ohne die Aufgabenerledigung beim Zoll im Kern anzutasten.

Unmissverständlich stellt Dewes klar, dass es beim Zoll keinen Arbeitsbereich gibt, in dem ein Personalüberhang besteht. „Das Personal ist bei uns längst auf Kante genäht“, so Dewes, der über die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hinaus auf die dramatische Arbeitsbelastung unter anderem im Bereich der Vollstreckung und in den Kfz-Festsetzungsstellen verwies.

Dabei verkenne er nicht die Sachzwänge in einer Notsituation nationalen Ausmaßes, die von allen Beteiligten gesamtstaatliche Verantwortung abverlangten. Dennoch könne der Zoll, der bereits Entscheider aus dem gehobenen Dienst zur Bearbeitung von Asylanträgen abordnen müsse, nicht die Lücken schließen, die etwa bei der Bundespolizei in den letzten Jahren gerissen wurden. Es sei unstrittig, dass dort ebenfalls erhebliche Personaldefizite bestehen, was aber nicht auf dem Rücken der Zöllnerinnen und Zöllner ausgetragen werden dürfe.

„Der Zoll kann keine Beschäftigten gehen lassen, ohne spürbare Qualitätseinbußen zu erleiden“, ist sich Dewes sicher, der das Thema möglichst noch in der kommenden Woche mit der politischen Leitung des Bundesfinanzministeriums erörtern wird.

Wir werden weiter berichten.

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