„Herr Gabriel, wir nehmen Sie beim Wort!“

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Nach dem Vorstoß des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, eine „Großstadtzulage“ für den mittleren Dienst einzuführen, hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes eine offene und ehrliche Auseinandersetzung über die Besoldung, aber auch über das gesamte Dienstrecht von Beamtinnen und Beamten des Bundes gefordert. Gabriel hatte beim Besuch einer Bundesbehörde eine bessere Bezahlung verlangt, weil sich Beamtinnen und Beamten von ihrem Gehalt die Miete in den Großstädten nicht mehr leisten könnten und oft mehrere Stunden vom Arbeitsplatz entfernt wohnten. Dewes stellte dazu fest, neu sei diese Forderung nicht. Notwendig sei es aber, dass auch andere Politikerinnen und Politiker der Regierungskoalition einsähen, dass die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten niedriger Besoldungsgruppen, aber auch im Eingangsamt des gehobenen Dienstes, in den Hochpreisregionen nicht ausreiche.

Dewes: „Vielleicht wäre es hilfreich, wenn – wie beim Besuch Gabriels in einer Dienststelle – die Politik öfter zu den Beschäftigten geht und sich mit ihnen über ihre konkrete Situation unterhält.“ Der BDZ wird die Äußerung Gabriels zum Anlass nehmen, das Anliegen in einem Schreiben darzustellen und ihn gemeinsam mit anderen dbb-Bundesbeamtengewerkschaften einzuladen, die Besoldung sowie das gesamte Dienstrecht kritisch zu betrachten und zu bewerten. In der Frage des Dienstrechts hatte der BDZ bereits ein detailliertes Konzept vorgelegt (wir berichteten).

Leidtragende der exorbitant hohen Lebenshaltungskosten in Hochpreisregionen seien nun mal Beamtinnen und Beamte der unteren Besoldungsgruppen, betonte Dewes. Die Gründe für eine Ausgleichsmaßnahme in Hochpreisregionen lägen auf der Hand. Die hohen Lebenshaltungskosten in Metropolen stellten auch Zöllnerinnen und Zöllner vor enorme finanzielle Herausforderungen. „Das ist ein generelles Thema, das in München und Stuttgart, aber auch in kleineren Großstädten mit hohem Preisindex wie Freiburg und Münster jede Beamtin und jeden Beamten angeht!“

Seitdem das Bundesverfassungsgericht eine Ballungsraumzulage im Jahr 2007 abgelehnt hatte, hat sich in dieser Frage nichts mehr bewegt. Die Politik macht es sich seit Jahren leicht, den Handlungsbedarf zu ignorieren und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 (Aktenzeichen: 2 BvR 556/04) zu verweisen.

Damals hatte das höchste Gericht den geforderten Anspruch verneint, obwohl zu Recht argumentiert worden war, dass die höheren Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden müssten. Weder das Alimentationsprinzip noch der Leistungsgrundsatz verpflichteten den Besoldungsgeber, diesen Kosten durch einen spezifischen Ausgleich Rechnung zu tragen, so die Karlsruher Richter damals.

Bei einem Unterschied des Preisniveaus von über 20 Prozent allein in München gegenüber dem bayerischen Landesdurchschnitt müsse kein Nachweis mehr geführt werden, wenn mehr als zwei Drittel der Beamtinnen und Beamten des Bundes dem einfachen und mittleren Dienst sowie den ersten Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes angehören.

Dewes stellte klar, dass es hier nicht nur um eine bloße Rechtsfrage gehe. Es fehle bisher am politischen Willen, der sich immer weiter verschärfenden finanziellen Situation in Hochpreisregionen wirksam zu begegnen. Positiv hervorzuheben sei, dass Gabriel dieses Thema endlich auf die Tagesordnung setzen wolle. Es müsse aber deutlich werden, dass es nicht nur um das Bezahlungsniveau in Hochpreisregionen gehe, sondern um das Dienstrecht insgesamt. Dewes erklärte: „Herr Gabriel, wir nehmen Sie beim Wort!“

Eine Antwort zu “„Herr Gabriel, wir nehmen Sie beim Wort!“”

  1. Marik sagt:

    Och, man könnte doch einfach die Behörden in ländliche Regionen verlegen.\r\nHZA München nach Hof,\r\nFrankfurt nach Gießen,\r\nHamburg nach Msschen,\r\nKöln nach Bergheim,\r\nBerlin nach Strausberg,\r\nDüsseldorf nach Hamminkeln.\r\nDa ist genug Platz und Wohnraum günstig.\r\nFür die ortsgebundenen Kollegen an Flughäfen und Grenzzollstellen in bzw. nahe an Großstädten zahlt man dann die Zulage.\r\nWäre billiger:-)

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