Ständiger Ausschuss Tarif tagte

Ständiger Ausschuss Tarif

Vom 9. bis 11. Mai 2016 tagte der Ständige Ausschuss Tarif unter der Leitung des Vorsitzenden Uwe Knechtel in Königswinter. Wieder einmal lag dem Gremium eine Vielzahl an Themen zur Beratung vor, die vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesfinanzverwaltung betreffen. Im Vordergrund stand dabei der aktuelle Tarifabschluss bei Bund und Kommunen, aber insbesondere auch die Personalentwicklung im Tarifbereich. In Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat konnte der BDZ erneut erreichen, dass rund 390 Tarifbeschäftigte der Zollverwaltung im Jahr 2015 höhergruppiert werden konnten.

Ausdrücklich erkannte es das Gremium an, dass der Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Werner Gatzer und weitere Vertreterinnen und Vertretern der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums die Maßnahme umgesetzt haben. Es handele sich um einen wichtigen Meilenstein, aber auch um das Signal an die Hauptzollämter sowie Zollfahndungsämter, ihr Potenzial für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten im Tarifbereich intensiver zu nutzen. Der politische Wille sei Grundvoraussetzung dafür gewesen, dass diese Forderung des BDZ erfüllt worden sei.

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes und Uwe Knechtel begrüßten die auf Grundlage eines weiteren Gesprächs von Werner Gatzer erneut gegebene Zusage, an der Förderung des Tarifbereichs in der Zollverwaltung festzuhalten und auch im Jahr 2016 Möglichkeiten zur Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, in welcher Weise aufgrund der neuen Mehrheitsverhältnisse im Hauptpersonalrat beim Bundesfinanzministerium sowie im Bezirkspersonalrat der Generalzolldirektion im Bereich der Tarifbeschäftigten Einfluss genommen wird. Der BDZ sowie seine Vertreterinnen und Vertreter in beiden Gremien werden sich auf jeden Fall für die Fortsetzung dieser Höhergruppierungsaktion einsetzen.

Darüber hinaus wurde über den Sachstand Leistungsbezahlung im Tarifbereich, die Qualifizierung von Tarifbeschäftigten und die bundesweit einheitliche Eingruppierung von Tarifbeschäftigten in verschiedenen Sachgebieten der Zollverwaltung diskutiert.

Nach eingehender Diskussion hat sich der Ständige Ausschuss Tarif ausdrücklich für bundesweit einheitliche Eingruppierungen ausgesprochen. Wie unter anderem bereits im Bereich der Festsetzung der Kfz-Steuer geschehen, sollten entsprechende Mustertätigkeitsdarstellungen und -bewertungen eine bundesweit einheitliche Eingruppierung sicherstellen. Die Bandbreite der Wertigkeit einzelner vergleichbarer Arbeitsplätze ist beispielsweise von Hauptzollamt zu Hauptzollamt nach Ansicht des Gremiums zu groß.

Einheitliche Muster können auch für die Tarifbearbeiterinnen und -bearbeiter in den Hauptzollämtern sowie Zollfahndungsämtern Handlungshilfen darstellen und den Eingruppierungsvorgang deutlich vereinfachen. Hierzu wird das Gremium eine entsprechende Initiative starten. Unter anderem sind Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesfinanzministerium und Generalzolldirektion geplant.

Weiterhin hält der Ständige Ausschuss Tarif an seiner Forderung nach einer Beurteilung in Anlehnung an die beamtenrechtlichen Regelungen in der Zollverwaltung fest. Die derzeit durchgeführten Anlassbeurteilungen werden eher kritisch betrachtet. Dabei ist es wichtig, dass die betroffenen Tarifbeschäftigten ihre Erfahrungen an den BDZ oder auch an den Personalrat weitergeben. Klar ist, der BDZ setzt sich für die Tarifbeschäftigten in der Bundesfinanzverwaltung ein!

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