FIU: Projekt der Neuausrichtung ist eine „Herkulesaufgabe“

Im Zuge der derzeitigen Neuausrichtung der „Financial Intelligence Unit“ (FIU) haben der BDZ und seine Personalräte konkrete Erwartungen formuliert, um nach der Übertragung erweiterter FIU-Aufgaben auf den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums auch auf diesem Gebiet den Zoll als wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur zu stärken. BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender Dieter Dewes, der dem Lenkungsausschuss für die „FIU neu“ angehört, verwies auf die gewerkschaftliche Kernforderung nach einer angemessenen und bedarfsgerechten Personalausstattung. Sowohl eine Personalzuführung in den sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen auf örtlicher Ebene als auch eine Verbesserung der Personalsituation im Zollfahndungsdienst seien unabdingbar. Dewes betonte, bei dem Projekt handele es sich um eine „Herkulesaufgabe“, da in kürzester Zeit die Interessen unterschiedlichster Behörden gebündelt und unter Beachtung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz ein neuer rechtseinheitlicher Rahmen gefunden werden müssten.

Darüber hinaus fordert der BDZ

• die deutliche Erweiterung der Bestimmungen zur Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Bargeld, Barmitteln, gleichgestellten Zahlungsmitteln, insbesondere durch Vorlagepflicht geeigneter Belege, Urkunden oder sonstiger Unterlagen durch den Betroffenen

• die Einführung einer Bargeldhöchstgrenze für den gewerblichen Güterhandel sowie Immobiliensektor in konsequenter Umsetzung der entsprechenden EU- Richtlinie (EU) 2015/849. Die Schließung dieser bisherigen Regelungslücke im sogenannten Nichtfinanzsektor würde die Legalisierung zuvor illegal erworbenen Vermögens sowie die Terrorismusfinanzierung erheblich erschweren.

Mit der Novellierung des Geldwäschegesetzes im Jahr 2002 hatte die beim Bundeskriminalamt eingerichtete Zentralstelle für Verdachtsmeldungen ihre Arbeit aufgenommen. Verdachtsmeldungen sind in Deutschland von den sogenannten Verpflichteten (zum Beispiel Banken) dann abzugeben, wenn Tatsachen auf Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung hindeuten.

Nachdem im November 2015 zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium auf Staatssekretärsebene vereinbart worden war, die FIU vom Bundeskriminalamt in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministerium zu verlagern, wurde eine Projektarbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Übernahme der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zu gewährleisten und diese gleichzeitig auch neu auszurichten.

Allein im Jahr 2014 wurden insgesamt 24.054 (2013: 19.095) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz an die FIU übermittelt. Dabei wurden durch die FIU 38.084 Personen erfasst, die in den Verdachtsmeldungen aufgeführt waren. Von den eingegangenen Verdachtsmeldungen waren 2014 allein 627 „staatsschutzrelevant“ und bei 323 Meldungen wurde als Verdachtsgrund „Terrorismusfinanzierung“ angegeben.

Die neu ausgerichtete FIU soll künftig zwei wesentliche neue Aufgaben erfüllen, wodurch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv verhindert und nachhaltig bekämpft werden, indem sie

• die „Filterfunktion“ wahrnimmt, das heißt Sachverhalte bei bestätigten Anhaltspunkten auf Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Behörden weitergeben, nachdem durch die FIU Datenabgleich, Anreicherung und Bewertung des Falles erfolgt sind und

• laufende „auffällige“ Transaktionen als Verwaltungsmaßnahme anhalten beziehungsweise versagen mit anschließender sicherstellen oder Gelder zu Gunsten des Bundeshaushalts einziehen.

Dazu soll sie im ersten Schritt als IT-Lösung eine in zahlreichen FIU eingesetzte spezifische Software unter stufenweiser Einrichtung weitreichender Datenzugriffsbefugnisse auf Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen erhalten.

Die „FIU-neu“ soll als weitere Abteilung und gleichzeitig als funktionale Behörde an die Generalzolldirektion bei der Direktion VIII (Zollkriminalamt) zum Sommer 2017 angebunden werden. Zunächst soll ihr Betrieb in einer ersten Ausbaustufe etwa 50 Beschäftigten aufgenommen und stufenweise im multidisziplinären Personaleinsatz im Endausbau 2018 mit einer Größenordnung von 165 Beschäftigten ausgestattet werden.

Bereits im Zusammenhang mit der Debatte über den Vorschlag der Bundesregierung, künftig Bargeldgeschäfte ab einer Obergrenze von 5.000 Euro zu verbieten, hatte sich der BDZ eindeutig positioniert (wir berichteten). Nach Ansicht des BDZ setzen Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung ein Bündel effektiver Instrumente voraus, um diese sich massiv ausbreitenden Kriminalitätsformen effektiver einzudämmen als bisher. Die Neuausrichtung der FIU steht in diesem Kontext. Auch hier geht es in erster Linie um den Schutz von Rechtsstaat, Wirtschaft und Gemeinwohl durch einen wirksamen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, bei dem dem Zoll eine Schlüsselrolle zukommt.

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