Zehn Jahre Föderalismusreformen: Dewes sieht Modernisierungsbedarf

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes, die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sowie der Chef der saarländischen Staatskanzlei und Bevollmächtigte des Saarlandes beim Bund Staatssekretär Jürgen Lennartz (CDU).

Zehn Jahre nach den Föderalismusreformen sieht BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes Modernisierungsbedarf und fordert eine kritische Bestandsaufnahme, zu der eine schonungslose Analyse der negativen Folgen gehört. 2006 waren die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt worden. Unter dem Motto „Zehn Jahre Föderalismusreform(en)“ fand vor dem zehnten Jahrestag der entsprechenden Grundgesetzänderung am 25. Mai 2016 das dbb forum „ÖFFENTLICHER DIENST“ in Berlin statt. Am Rand der Veranstaltung kam Dewes unter anderem mit der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zusammen, um sich mit ihr über die grundsätzlichen Positionen des BDZ in dieser auch für die Bundesfinanzverwaltung bedeutenden Frage auszutauschen.

Mit dem neuen Veranstaltungsformat will der dbb auf aktuelle Herausforderungen für den öffentlichen Dienst aufmerksam machen. Bei der Tagung, an der neben Kramp-Karrenbauer der ehemalige Bundesminister und SPD-Parteivorsitzende Franz Müntefering sowie zahlreiche Führungskräfte der Verwaltung teilnahmen, forderte der dbb für Beamtinnen und Beamte mehr Einheitlichkeit bei der Besoldung und im Dienstrecht.

„Wir haben mit Bund und Ländern heute 17 verschiedene Gesetzgeber. Die Arbeitsbedingungen für Beamte sind ein entsprechend kleinteiliger Flickenteppich“, sagte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra. Bezahlung, Arbeitszeit oder Karrierewege sind nur einige Beispiele dafür. Dieser Föderalismus tut Deutschland nicht gut“ betonte er.

Die 2006 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Föderalismusreform war ein erster großer Schritt zur Neuordnung der Beziehung zwischen Bund und Ländern, 2009 folgte der zweite. Damit wurde die Gesetzgebungskompetenz für wesentliche Teile des Beamtenrechts vom Bund auf die Länder übertragen.

Das Thema bestimmt auch die politischen Gespräche und Diskussionen, die der BDZ im Spannungsfeld zwischen Bund und Ländern unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ausstattung und Bezahlung der Bediensteten der Sicherheitsbehörden führt. Im Blick auf die Gewinnung der besten Nachwuchskräfte geht es dabei um die Frage, wie man mit den bereits heute im öffentlichen Dienst beschäftigten Angehörigen umgeht.

Im Kontext der Föderalismusreformen I und II steht zudem der Diskussionsvorschlag einer Bundessteuerverwaltung, den Dewes mit Mitgliedern der Fraktionen im Bundestag intensiv erörtert, darunter dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und Finanzexperten Carsten Schneider, der dem Thema besondere Bedeutung beimisst.

Dewes: „Die Übertragung weitgehender Kompetenzen im Steuerrecht von den Ländern auf den Bund darf auch zehn Jahre nach der Neuregelung der Beziehungen zwischen Bund und Ländern kein Tabu sein!“

Zwar seien dem Bund in den letzten Jahren durch das Föderalismus-Begleitgesetz weitere Rechte im Bereich der Steuerverwaltung eingeräumt worden, die sich beispielsweise bei der Bundesbetriebsprüfung, die dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unterstellt ist, bemerkbar machen. Das Modernisierungspotenzial sei damit jedoch noch längst nicht ausgeschöpft.

„Die Kritik, die der in den letzten zehn Jahren entstandene Flickenteppich im Dienst- und Besoldungsrecht hervorruft, ist absolut berechtigt. Hinzu kommen muss aber auch eine ergebnisoffene Debatte über das Bund-Länder-Gefüge etwa bei Sicherheits- und Finanzverwaltungen. Voraussetzung ist eine kritische Bestandsaufnahme, zu der eine schonungslose Analyse der negativen Folgen der Föderalismusreformen I und II gehört“, so Dewes.

Hinterlasse eine Antwort