Entgelterhöhung und Besoldungsanpassung in der Warteschleife

Foto: Coloures-pic - Fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 11. Juli 2016 zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 29. April 2016 bekanntgegeben. Mit diesem Rundschreiben gibt das Bundesinnenministerium (BMI) Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte, um eine zeitnahe Auszahlung des ersten Erhöhungsschritts zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Auszahlung der Entgelterhöhungen wird rückwirkend zum 1. März 2016 erfolgen. Unklar ist derzeit noch, in welchem Monat die erhöhten Entgelte tatsächlich ausgezahlt werden.

Wie dem BDZ bekannt wurde, kann das für die technische Umsetzung zuständige Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS) derzeit noch keine verbindliche Aussage treffen, bis zu welchem Abrechnungsmonat die Entgelterhöhung im Bezügeabrechnungsverfahren eingearbeitet sein wird. Insbesondere die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9a bis 15 ist problematisch, da hier eine sehr zeitaufwendige Systemänderung in Abstimmung mit dem ITZBund erfolgen muss. Derzeit wird der Abrechnungsmonat September angestrebt, so dass am 30. September 2016 eine Nachzahlung rückwirkend zum 1. März 2016 erfolgen könnte. Ob dieser Termin gehalten werden kann, bleibt abzuwarten.

Es gab zahlreiche Anfragen zu einem möglichen Verfall der Ansprüche aufgrund der sechsmonatigen Ausschlussfrist für tarifvertragliche Ansprüche (§ 37 TVöD). Das BMI weist diesbezüglich in seinem Rundschreiben darauf hin, dass die tarifliche Ausschlussfrist hinsichtlich des Fristbeginns auf die Fälligkeit des Anspruchs abstellt. Die Ansprüche aufgrund der neuen, rückwirkenden Änderungstarifverträge werden frühestens mit deren Bekanntgabe durch das Rundschreiben des BMI fällig. Die sechsmonatige Ausschlussfrist beginnt somit frühestens mit diesem Datum, also dem 11. Juli 2016, zu laufen.

Die Besoldungsanpassung im Beamtenbereich wird im Nachgang zur Entgeltanpassung erfolgen. Der lange erwartete Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017), mit dem die Tarifeinigung vom 29. April 2016 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden soll, wurde von der Bundesregierung am 13. Juli 2016 beschlossen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundes sollen in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Vorauszahlungen auf die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen geleistet werden. Die erhöhten Bezüge sollen voraussichtlich erstmals mit den Oktoberbezügen 2016 ausgezahlt werden.
Wir werden weiter berichten.

Hinterlasse eine Antwort