G20 Gipfel: BDZ setzt drei Tage Sonderurlaub durch!

Die unmittelbar an dem Einsatz in Hamburg im Rahmen des G 20 – Gipfels am 7. und 8. Juli 2017 beteiligten Einsatzkräfte erhalten drei Tage Sonderurlaub. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Verfügung der Generalzolldirektion vom 21. Juli 2017. Damit folgt die GZD der Forderung des BDZ, die durch den BPR-Vorsitzenden Christian Beisch und den GPR-Vorsitzenden Thomas Liebel (beide stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende) gegenüber dem Präsidenten der GZD, Uwe Schröder, geltend gemacht worden war.

Liebel und Beisch hatten am Rande einer Führungsklausur am 11. Juli 2017 in Münster die Gleichbehandlung der Zöllnerinnen und Zöllner mit den Beschäftigten der Bundespolizei gefordert, für die die Gewährung von drei Tagen Sonderurlaub im Vorfeld bereits feststand.

Mit dieser Forderung konnten sie sich nun durchsetzen. Auf diese Weise wird der Einsatz der Kolleginnen und Kollegen honoriert, die unter schwierigsten Bedingungen und unter hoher psychischer Belastung zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Einsatzlage beigetragen haben.

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