Personalversammlung am Standort Köln-Dellbrück der Generalzolldirektion (Zollkriminalamt)

Gut gefüllt war der Multimediaraum auf dem Gelände des Zollkriminalamtes der Generalzolldirektion (GZD). Der Vorsitzende des örtlichen Personalrates am Dienstsitz der GZD in Köln (ZKA), Jürgen Drees (BDZ), begrüßte am 28. September 2017 über hundert Beschäftigte, die der Einladung zur diesjährigen Personalversammlung am Standort Köln-Dellbrück gefolgt waren. Jürgen Drees legte seinen alljährlichen Rechenschaftsbericht ab und informierte die Belegschaft über den neu gegründeten gemeinnützigen Förderverein „Kaserne Moorslede e.V.“ auf dem Gelände der Liegenschaft. Ziel des Vereins ist die Unterstützung der Denkmal- und Brauchtumspflege der Liegenschaft am Standort Köln-Dellbrück.

Aus aktuellem Anlass lag der Schwerpunkt der Veranstaltung auf den laufenden Beurteilungsrunden. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion und stellv. BDZ Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel, sowie der Vertreterin des Personalbereichs der Zentraldirektion I, LRDin Pfeiffer-Simon (Leiterin des Arbeitsbereichs DI.A.27), wurden diverse Fragen zur Umsetzung der geltenden Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung (BRZV) unmittelbar erörtert.

Sensiblerer Umgang bei der Anordnung von Mehrarbeit gefordert

Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, blickte in seinem Grußwort auf die bisherigen, organisatorischen Entwicklungen der Generalzolldirektion zurück und bedankte sich bei den anwesenden Beschäftigten für deren alltäglichen Einsatz unter dem Deckmantel des Zusammenwachsens einer neuen Bundesoberbehörde. Vizepräsident Haas erläuterte zudem die Intention der Leitungsebene der Generalzolldirektion hinsichtlich des Umgangs zur Anordnung von Mehrarbeit, die in jüngster Vergangenheit insbesondere am Dienstsitz der GZD in Köln-Dellbrück kontrovers betrachtet wurde. Bei dem organisatorischen Aufbau der Generalzolldirektion sowie einem Großteil der Ermittlungstätigkeiten innerhalb der Direktion VIII (ZKA) ist die Anordnung von Mehrarbeit bzw. Überstunden unter gewissen Umständen (z. B. Dienstverrichtung am Wochenende) unausweichlich. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die geleistete Mehrarbeit innerhalb der gesetzlichen Fristen abgebaut wird und somit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine besondere Sensibilität bei der Anordnung von Mehrarbeit zukommt.

Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion (GPR) und stellv. BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel begrüßte die Aussagen von Vizepräsident Haas zur Wahrung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei der Anordnung von Mehrarbeit. Der GPR wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten verfolgen, ob sich ein Verfall der geleisteten Mehrarbeit bei den betroffenen Beschäftigten andeutet. Demzufolge wird sich der GPR weiterhin für einen sensibleren Umgang bei der Anordnung von Mehrarbeit einsetzen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich in der Vergangenheit zum Teil Mehrarbeitsstunden in vierstelliger Höhe anhäuften, die nicht mehr fristgerecht abgebaut werden können. Thomas Liebel informierte den Teilnehmerkreis über diverse Dienstvereinbarungen des GPR mit der GZD. Zuletzt wurde eine Dienstvereinbarung über mobiles Arbeiten abgeschlossen, welche es den Beschäftigten der GZD ermöglicht, bei Bedarf – temporär – vom häuslichen Wohnsitz aus Dienst zu verrichten, ohne das eine Teilnahme an der alternierenden Telearbeit erforderlich ist.

Liebel machte zudem deutlich, dass der derzeitige, eklatante Personalfehlbestand dauerhaft nur durch eine Erhöhung der Einstellungsermächtigungen gedeckt werden kann. Dies erfordert insbesondere eine Erhöhung der Aus- und Fortbildungskapazitäten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der GZD. Der derzeitige Versuch einzelne, personelle Brandherde im Zuge einer vorgezogenen Zweitverwendung von Probezeitbeamten/innen zu unterstützen wird einer nachhaltigen Personalpolitik nicht gerecht. Vielmehr untermauern derartige Personalmaßnahmen die eigentliche personelle Bankroterklärung des Zolls. Der BDZ wird sich daher bereits bei den laufenden Koalitionsverhandlungen weiterhin für eine deutliche Planstellenerhöhung /-hebung für den Zoll einsetzen.

Neue Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Daneben erhielt der Leiter der Abteilung D (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – FIU), Herr Dr. Andreas Bardong, die Möglichkeit das Aufgabenfeld der FIU den Teilnehmern/innen der Personalversammlung vorzustellen. Die FIU wurde unter dem Dach der Generalzolldirektion als neue zentrale Behörde eingerichtet. Die neue FIU wird nunmehr mit verstärkten Befugnissen als „Intelligence-Einrichtung“ Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mittels gezielter Analyse verhindern und hierdurch insbesondere die Strafverfolgungsbehörden entlasten. Zugleich wurde dadurch die bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte „Zentralstelle für Verdachtsmeldungen“ durch die FIU beim Zoll abgelöst. Seit mehreren Jahren verzeichnet die deutsche FIU jedes Jahr einen massiven Anstieg der eingehenden Verdachtsmeldungen: So wurden im Jahr 2016 40.690 Verdachtsmeldungen an die FIU übermittelt, was allein im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 40 Prozent bedeutet. Dies führte im bisherigen System zu einer erheblichen Belastung der Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft), weil die Verdachtsmeldungen bislang aufgrund gesetzlicher Anordnung im Geldwäschegesetz (GwG) sowohl an die FIU als auch gleichzeitig an die zuständige Strafverfolgungsbehörde zu steuern waren („doppelte Meldewege“). Die FIU ist als Zentralstelle ausgerichtet und wird neben den ihr bislang schon obliegenden Aufgaben in ihrer Analysetätigkeit gestärkt, indem der FIU grundsätzlich unbeschränkter Zugang zu den zur Aufgabenerfüllung benötigten Daten von Strafverfolgungs-, Finanz- und Verwaltungsbehörden wird.

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