Kassenwesen des Bundes erneut im Umbruch

Das Kassenwesen des Bundes wird sich angesichts neuer Aufgaben und Veränderungen hinsichtlich der überwiegend elektronischen Arbeitsabläufe in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter entwickeln. Das zeigte der Dienststellenbesuch beim Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (KKR) am 19. Oktober 2017 in Bonn durch Thomas Liebel, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion (GZD) und stellvertretender Bundesvorsitzender des BDZ, Annette Lohrmann, Vorsitzende des Personalrats bei der GZD und Hans Eich, Vorstandsmitglied des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen.

Durch die vorgesehene direkte Einbindung der Bundeskassen in die telefonische Auskunftserteilung zum Zahlungsverkehr im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer, die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes im Jahr 2018 sowie eine durch die GZD veranlasste Organisationsuntersuchung in den Bundeskassen (BKen), die die Steuerungsunterstützung Zoll (Stütz) in enger Abstimmung und mit Beteiligung des KKR durchführen soll, stehen erneute Anpassungsprozesse für die im Kassenwesen des Bundes eingesetzten Bediensteten an. Bei der Organisationsuntersuchung soll u.a. der Gesamtpersonalbedarf der BKen ermittelt sowie die aktuelle Aufbau- und Ablauforganisation insbesondere im Hinblick auf die Anbindung der Bereiche Allgemeine Verwaltung und Datenverarbeitung betrachtet und ggf. Vorschläge für eine Neuorganisation unterbreitet werden.

Also genügend Themen und nach Auffassung der zuständigen Personalräte auch der geeignete Zeitpunkt, dem zum 1. Januar 2006 als Nachfolger der Bundeshauptkasse gegründeten KKR einen Dienststellenbesuch abzustatten.

Bei dem knapp dreistündigen Meinungsaustausch gaben der Leiter des KKR, LRD Jörg Christiansen und dessen Vertreter, RD Klemens Reimann, den Personalvertretern einen tiefgreifenden Einblick in die Aufgaben und die Struktur der Dienststelle sowie in die kassentechnischen Prozesse. Das KKR nimmt die Aufgaben der Zentralkasse des Bundes wahr. Es wirkt maßgeblich bei der Erstellung der Haushalts- und Vermögensrechnung mit und ist zuständig für die Pflege und Betreuung des automatisierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) und der dazugehörigen Einnahmeverfahren. Das KKR ist im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die BKen mit der Deutschen Bundesbank tätig. Außerdem obliegt ihm die Kassenaufsicht über die BKen.

Der Leitungsbereich des KKR ging auch auf die Historie der strukturellen Veränderungen mit der Integration der ehemaligen Bundeswehrkassen in die BKen sowie auf die Neuorganisation der BKen zum 1. Januar 2012, die zu der heutigen Struktur mit zwei BKen und zwei Dienstsitzen führte, ein. Der damit einhergehende Personalabbau führte zu einer Reduzierung von etwa 2.000 Arbeitskräften (Ak) auf knapp unter 500 Ak.

Ein zentrales Thema bildete im weiteren Verlauf des Gesprächs die aktuelle Organisationsuntersuchung durch die Stütz Zoll der Generalzolldirektion, deren primäres Ziel die Ermittlung mittlerer Bearbeitungszeiten ist, um Bezugsgrößen für die künftige Personalbedarfsermittlung zu erhalten. Dabei sollen folgende Entwicklungen untersucht werden: Einerseits die telefonische Auskunftserteilung zum Zahlungsverkehr im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer beginnend voraussichtlich im 1. Halbjahr 2018; andererseits die mit der Einführung der Verbrauch- und Verkehrssteuerplattform (MoeVe) Zoll ab 2020 vorgesehene sukzessive Verlagerung der Abwicklung des Zahlungsverkehrs aus dem Aufgabenbereich Verbrauchsteuern von den Zollzahlstellen auf die BKen. Dies betrifft folgende Steuerarten: Energiesteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, Luftverkehrssteuer sowie die Überwachung des Steuergegenstandes Wein.

Als Fazit nahmen die BDZ-Personalräte mit, dass die anstehenden Prozesse personalvertretungsrechtlich auf allen Ebenen sehr eng begleitet werden müssen. Die Auswirkungen des Projektes MoeVe Zoll mit der eigenständigen Verbrauch- und Verkehrsteuerplattform auf die Struktur der Zollzahlstellen und deren personalwirtschaftliche Folgen gilt es genau im Auge zu behalten. Die vier Bundeskassenstandorte erfahren mit der positiven Aufgabenentwicklung konkret eine zukunftsträchtige Stärkung. Zudem bringt eine weitere Zusammenlegung von Standorten auch aus technologischer Sicht keinen erkennbaren weiteren Vorteil. Nach Auffassung des BDZ erübrigt sich deshalb bei den BKen jegliche Standortfrage. Angesichts der hohen Altersabgänge in den kommenden Jahren muss der Personalgewinnung für die BKen ein entscheidender Stellenwert zukommen. Sofern möglich, bedarf es deshalb auch einer verstärkten Ausschreibung von Stellen für Tarifbeschäftigte, um eine nachhaltigere Personalplanung sicherzustellen und gleichzeitig Berufsperspektiven für Tarifbeschäftigte zu fördern.

3 Antworten zu “Kassenwesen des Bundes erneut im Umbruch”

  1. Walburga Gerhards sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    um Tarifbeschäftigte im Kassenwesen zu fördern, müsste vor allen Dingen
    der Tarifvertrag im Kassenwesen geändert werden. Dieser ist total veraltet.
    Die Anforderungen im Kassenwesen, vor allem im Bereich KraftSt, haben sich stark verändert.

  2. Uwe Knechtel sagt:

    Hallo Frau Gerhards,
    meines Erachtens sind im Rahmen der Tarifverhandlungen die Verhandlungspartner gefordert, auch im Kassenwesen, aber nicht nur, eine deutlich bessere Personalentwicklung für den Tarifbereich des Bundes zu ermöglichen. Im Wesentlichen kommt es vor Ort darauf an, mehr höherwertige Arbeitsplätze für Tarifbeschäftigte, z.B. durch Ausschreibung, anzubieten. Ein „weiter so“ würde die Tarifbeschäftigten bei der Personalenwicklung nur weiter benachteiligen. Sie können davon ausgehen, dass sich der BDZ auf allen Ebenen für eine Verbesserung der Situation einsetzen wird. Beste Grüße

  3. Juergen Siegismund sagt:

    In der Entgeltordnung des TVöD Bund Teil III Nr. 27 Beschäftigte im Kassendienst müsste die Entgeltgruppe 9a für Tarifbeschäftigte geöffnet werden so dass keine Benachteiligungen gegenüber den Beamtendienstposten besteht.

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