Jugend- und Auszubildendenwahlen 2018: Der Startschuss ist gefallen

Der Hauptwahlvorstand für die Durchführung der Wahl zur Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung 2018 hat sich konstituiert und seine Arbeit am 26. Oktober 2017 aufgenommen. Ihm gehören Kraft Bestellung durch den Hauptpersonalrat die Kollegen Michael Luka (Vorsitzender), Katrin Janus und Uwe Knechtel (alle BDZ) an.

Als Wahltag für die alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen wurde einvernehmlich Mittwoch, der 7. März 2018, festgelegt. Gleichzeitig wurde in der konstituierenden Sitzung der Terminkalender zur Durchführung der Wahlen auf allen Ebenen ausgearbeitet, um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten. Hierzu wird es zunächst erforderlich sein, innerhalb der Bundesfinanzverwaltung auf allen Ebenen Wahlvorstände zu bestellen.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind immer dann bei Dienststellen zu bilden, wenn in der Regel mindestens fünf Beschäftigte dieser Dienststelle angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist vom Bestehen einer Personalvertretung abhängig.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Einstellungszahlen der letzten Jahre und der damit einhergehenden vielfältigen Schwierigkeiten, die sich insbesondere bei den Bildungsstätten sowie den Dienststellen vor Ort ergeben, sind starke Jugend- und Auszubildendenvertretungen mehr denn je notwendig.

Stark wird eine Interessenvertretung erst durch eine hohe Wahlbeteiligung. Der Wahlvorstand ruft daher alle Wahlberechtigten auf, von ihrem Stimmrecht am 7. März 2018 Gebrauch zu machen.

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