Eilzuständigkeit auch in Mecklenburg-Vorpommern in Sicht

Nach einem Bericht der Schweriner Volkszeitung sollen im kommenden Jahr Zollvollzugsbedienstete in Mecklenburg-Vorpommern die so genannte Eilzuständigkeit erhalten. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG-MV) soll entsprechend ergänzt werden.

Die Schweriner Volkszeitung (SVZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 13. November 2017, nach dort vorliegenden Informationen wolle Innenminister Lorenz Caffier (CDU) das SOG M-V im kommenden Jahr entsprechend ändern lassen. Zollbeamte dürften zukünftig beispielsweise bei Kontrollen steckbrieflich gesuchte Straftäter festnehmen oder betrunkene Autofahrer an der Weiterfahrt hindern, wenn Polizisten zeitnah nicht vor Ort sind. Das war bislang nicht möglich.

Der BDZ Bezirksverband Nord setzt sich seit Jahren intensiv für die die Einführung der Eilzuständigkeit für die Kolleginnen und Kollegen in den Vollzugsbereichen des Zolls ein. Nach Auffassung des Bezirksverbandes war es nicht hinnehmbar, dass hier vollkommen grundlos auf innere Sicherheit verzichtet wurde. Zuletzt hatte sich der BV Nord im Herbst 2016 in einem umfassenden Schreiben an den damaligen Ministerpräsidenten Dr. Erwin Sellering (SPD) gewandt und darin insbesondere deutlich gemacht, dass es lediglich darum gehe, Rechts- und Handlungssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen des Zolls zu schaffen, keinesfalls aber beabsichtigt sei, in die ureigenen Kompetenzen des Landes einzugreifen.

Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz müsse wegen einer Anpassung des Landesrechts an EU-Datenschutzvorschriften im kommenden Jahr ohnehin vom Landtag geändert werden. Auf Anfrage des Blattes habe Michael Teich, Sprecher des Innenministeriums, erklärt, im Zuge dieser Änderung könnte die so genannte Eilzuständigkeit des Zolls in das Gesetz aufgenommen werden.

In der Vergangenheit hatte sich die Landesregierung stets gegen eine Normierung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte ausgesprochen, da eine korrespondierende Regelung im Bundesrecht fehle. Mit der jüngst vorgenommenen Ergänzung des Zollverwaltungsgesetzes um den neuen § 12d wurde die vom Land bislang beklagte Gesetzeslücke nunmehr geschlossen.

Der Vorsitzende des BV Nord und stellvertretende Bundesvorsitzende, Christian Beisch, begrüßte die Ankündigung des Innenministeriums. „Es freut mich, dass das Innenministerium seine Blockadehaltung aufgegeben hat und nun endlich Rechtssicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden soll“, so Beisch.

Eine Antwort zu “Eilzuständigkeit auch in Mecklenburg-Vorpommern in Sicht”

  1. Ullrich Papschik sagt:

    Ich begrüße die Maßnahme sehr, aber leider wird der bundesweite „Flickenteppich“ der Eilzuständigkeiten dadurch nicht viel kleiner. Es ist unverständlich, daß nicht unser Finanzminister mit seinen vielen „Haus -Juristen“ eine gesetzliche Regelung schaffen kann, die z.B. dem neuen ZVG oder im SchwarzArbG angehängt wird , und gleichzeitig auch die Eilzuständigkeit regeln könnte !

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