Financial Intelligence Unit (FIU): Viele Geldwäscheverdachtsmeldungen, aber deutlich zu wenig Personal!

In Deutschland werden jährlich etwa 60 Milliarden Schwarzgeld gewaschen. Im internationalen Vergleich wird Deutschland als Paradies für Geldwäscher betrachtet. Mit der organisatorischen Angliederung der Financial Intelligence Unit (FIU) als administrativer Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Geschäftsbereich der Generalzolldirektion (GZD) sollte das politische Ziel der Errichtung schlagkräftigerer Strukturen im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche deutlich stärker verfolgt werden.

Seit der Übernahme der FIU durch den Zoll haben sich die eingehenden Geldwäscheverdachtsmeldungen der Verpflichteten von den ursprünglich veranschlagten ca. 25.000 Meldungen pro Jahr mehr als verdoppelt. Der bislang nicht erreichte Personaleinsatz von 165 Beschäftigten für die FIU zeigt sich folglich für die anstehenden Herausforderungen als deutlich zu gering bemessen. Angesichts der gestiegenen Verdachtsmeldungen warnte der BDZ bereits im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vor einer nicht zumutbaren Arbeitsverdichtung und Überlastung für die Beschäftigten der FIU (vgl. Berichterstattung des BDZ „Financial Intelligence Unit: BDZ fordert angemessene Personalausstattung“ vom Februar 2017). Der BDZ fordert einen deutlichen und sofortigen Stellenzuwachs bei der FIU, um die vorhandenen Analysten zu entlasten und den katastrophalen Anstieg nicht ausgewerteter Verdachtsmeldungen signifikant zu reduzieren. Der BDZ stellt sich mit seinen Forderungen erneut hinter die Beschäftigten der FIU, die derzeit neben der hohen Arbeitsbelastung einem erheblichen Druck durch diverse negative Pressemeldungen unterliegen.

BDZ-Vertreter vor Ort

Am 10. Januar 2018 erkundigte sich eine Delegation von Vertretern des BDZ bei der Leitung der Direktion VIII (Zollkriminalamt) hinsichtlich der Aufgabenzuspitzung bei der FIU. Markus Riha (für den BDZ im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen), Ludger Berning (Vorsitzender des BDZ Ortsverbandes ZKA), Jürgen Drees (BDZ und Vorsitzender des Personalrats bei der GZD (ZKA)) sowie der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der GZD, Thomas Liebel erörterten darüber hinaus mit den Vertretern der Leitungsebene der Direktion VIII (ZKA) der GZD verschiedene Lösungsansätze für kurzfristige Unterstützungsaktionen der FIU.

Seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 2003 sind die Verdachtsmeldungen um mehr als das 3,5-fache gestiegen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 29.108 (2014: 24.054) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz abgegeben. Auch bei den zuständigen Landesbehörden besteht zum Teil ein erheblicher Rückstau an unbearbeiteten Geldwäschebekämpfungsmaßnahmen im Rahmen der Ermittlungsarbeit. Der ursprünglichen Personalfestsetzung in Höhe von 165 Beschäftigten der FIU lag jedoch nur die Zahl von rund 25.000 Verdachtsmeldungen im Jahr 2014 zu Grunde. Tatsächlich gehen aktuell bei der FIU mehr als doppelt so viele Vorgänge – durchschnittlich deutlich über 350 pro Werktag – ein.

In der FIU sind aktuell lediglich etwa 84 Stammbeschäftigte und Geschäftsaushilfen im Referat „operative Analyse“ eingesetzt. Hinsichtlich kurzfristiger Unterstützungsaktion sind aus Sicht der BDZ Vertreter neben einem Einsatz von Geschäftsaushilfen auf der Liegenschaft in Köln-Dellbrück auch dislozierte Unterstützungsmaßnahmen in ausgewählten Regionen in Betracht zu ziehen. Die Errichtung weiterer Dienstsitze der FIU sollte vor dem Hintergrund einer möglichst breit angelegten Einstellungsoffensive für die FIU als dauerhafte Option in Erwägung gezogen werden.

Darüber hinaus zeigt sich, dass der Ansatz von 165 Stellen/Planstellen für die FIU sowie die Servicebereiche deutlich zu gering bemessen ist. Für eine dauerhafte erfolgreiche Verwirklichung der mit der Verlagerung der FIU verbundenen Ziele fordert der BDZ über 400 Planstellen für die FIU und somit eine spürbare Erhöhung der Personalansatzes. Gleiches gilt im Hinblick auf die personelle Unterstützung zur Weiterentwicklung der IT-Systeme der FIU, mit denen einer Steigerungszahl der Verdachtsmeldungen effizienter begegnet werden muss.

Als einzige Fachgewerkschaft des Zolls stellt der BDZ ein Forderungspaket für eine sichtbare Unterstützungsaktion der FIU auf. Hingegen fallen nach wie vor einzelne Kritiker aus den Reihen der polizeilichen Interessenvertreter dem außerordentlichen Engagement der Zöllner/innen der FIU durch Verlautbarungen über mangelnde Kompetenz der eingesetzten Beschäftigten in den Rücken oder nutzen die offensichtlichen Missstände für unqualifizierte Strukturdebatten des Zolls.

Zahlung der FIU-Zulage folgt!

Eine Informationsveranstaltung des BDZ-geführten Personalrats – unter dem Vorsitz von Jürgen Drees – mit über 60 Teilnehmer/innen der FIU rundete den aufschlussreichen Dienststellenbesuch der BDZ Vertreter ab. Dabei bemängelten die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen der FIU u. a. eine schleppende Zahlung der gesetzlich vorgesehenen Zulage für Beschäftigte der FIU.

Die Höhe der Zahlung der FIU-Zulage richtet sich nach der Laufbahnzugehörigkeit bzw. der tariflichen Eingruppierung und beträgt zwischen 140,00 EUR und 160,00 EUR. Die Zahlung einer FIU-Zulage richtet sich analog zur Regelung der Zahlung einer Finanzmarktzulage und wird vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Tätigkeit der FIU in der Regel um keine hoheitlichen und vollzugspolizeilichen Tätigkeiten handelt, neben den Beamten/innen auch Tarifbeschäftigten als außertarifliche Zulage gewährt.

Im Gesetzgebungsverfahren zur Neueinrichtung der FIU wurde die Zahlung der Zulage mit den extrem hohen Anforderungen an das hochqualifizierte Personal, der Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern sowie dem hohen Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und dem politischen Fokus begründet.

Im Anschluss an die Informationsveranstaltung wirkten die BDZ – Vertreter gegenüber der zuständigen Personalstelle auf eine möglichst zügige Auszahlung der ausstehenden FIU-Zulage hin. Nach Auskunft der Personalstelle verzögert sich die Zahlung der FIU-Zulage wegen ausstehender, technischer Anpassungen des Personalverwaltungssystems (PVS); hier steht die bislang fehlende Kennzeichnung der FIU-Zulage als zusätzliche „Lohnart“ im Personalverwaltungssystem (PVS) aus, was die Auszahlung der FIU-Zulage über das Service-Center Köln nicht ermöglichte. Den Vertretern des BDZ wurde zwischenzeitlich zugesichert, dass die Auszahlung der FIU-Zulage spätestens mit der Bezüge- bzw. der Gehaltsabrechnung zum März 2018 erfolgt.

Über die weiteren Verhandlungen zur Umsetzung unserer Forderungen werden wir zeitnah berichten.

Eine Antwort zu “Financial Intelligence Unit (FIU): Viele Geldwäscheverdachtsmeldungen, aber deutlich zu wenig Personal!”

  1. Ullrich Papschik sagt:

    Auf der einen Seite in der Schweiz oder Luxemburg Steuer CD`s ankaufen aber auf der anderen Seite die Geldwäsche nicht so verfolgen wie es notwendig wäre, ist schon fast wieder ein Steuerskandal. Sind das die Germany Panama Papers ? Wem nützen letztendlich die nicht vollzogenen Geldwäschekontrollen, doch nur der Schattenwirtschaft! Aber auf die Kollegen des Zolls fällt letztendlich wieder der Negativeindruck, daß „der Zoll die Arbeit wieder nicht im zeitnahen Rahmen bekämpfen kann“!

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