MdB Kahrs besucht auf Einladung des BDZ das Hauptzollamt Hamburg – Stadt

Auf Einladung des BDZ-Bezirksverbandes Nord hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs am 11. Januar 2018 das Hauptzollamt Hamburg Stadt besucht. Begleitet wurde der Abgeordnete von der Vorsitzenden des BDZ-Ortsverbandes Hamburg-Stadt Jana Schittenhelm und vom stellvertretenden Vorsitzenden des BDZ-Bezirksverbandes Nord Sandro Kappe.

Im Jahr 2017 hat der Bund etwa 329,1 Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingenommen. Das Hauptzollamt Hamburg-Stadt hat rund 6 Prozent dieser bundesstaatlichen Einnahmen generiert. Mit diesen Einnahmen leistete das Hauptzollamt Hamburg-Stadt einen erheblichen Beitrag für den Bundeshaushalt.

Im Gespräch mit den Beschäftigten des Hauptzollamtes Hamburg-Stadt wurde schwerpunktmäßig über die personelle Situation des Hauptzollamts diskutiert, die zu erwartende Aufgabenentwicklung im Bereich Zoll/Verbrauchsteuern, die Personalentwicklung („Demographie“) des HZA thematisiert und auf die aktuellen Schwierigkeiten im Arbeitsumfeld der FKS hingewiesen. Herr Kahrs bedankte sich bei allen Beschäftigten des Hauptzollamtes ausdrücklich für die sehr gute Arbeit.

Wie viele Bereiche beim Zoll weist auch das Hauptzollamt einen erheblichen Personalfehlbestand auf. Dies führt dazu, dass umfangreiche Prüfungsaufgaben oft nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden können. Hinsichtlich des personellen Fehlbestandes hat der Bundestagsabgeordnete den BDZ-Vertretern zugesichert, sich bei den nächsten Haushaltsberatungen für zusätzliche Einstellungsermächtigungen für den Zoll einzusetzen, die der BDZ seit längerem gefordert hatte. Um eine personelle Verbesserung bei der Bearbeitung von zollrechtlichen Bewilligungen beim Hauptzollamt Hamburg-Stadt zu erzielen, hat Herr Kahrs auch zugesagt, das zuständige Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte anzuschreiben, kurzfristig Tarifbeschäftigte für die Erfassung von Bewilligungen einzustellen. Auch sollte die Attraktivität dieser Planstellen beim Hauptzollamt für diese verantwortungsvolle Arbeit ausgebaut werden.

Herr Kahrs teilt darüber hinaus die BDZ-Auffassung, dass die FKS nicht zu schwächen, sondern zu stärken sei. Die Einhaltung des im Jahre 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns muss wirksam kontrolliert werden, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen fairen Lohn erhalten.

Bei der FKS des Hauptzollamtes wurden im Jahre 2017 insgesamt 2.319 Strafverfahren und 435 Ordnungswidrigkeiten (OWiG)-Verfahren eingeleitet. Deutlich wurde, dass das in Hamburg zur Verfügung stehende Personal für die FKS nicht ausreicht, um den Ballungsraum Hamburg angemessen zu prüfen. Eine Aufstockung des Personals ist dringend geboten, um die in diesem Bereich anfallenden Aufgaben der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wirksam bearbeiten zu können. Herr Kahrs teilt die Auffassung des BDZ: „Wir müssen beim Zoll handeln.“ Dafür muss die FKS gestärkt und nicht geschwächt werden. Er werde sich auch weiterhin für die FKS einsetzen.

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