Eilzuständigkeit: BDZ-Verhandlungserfolg in Bremen

Der BDZ-Bezirksverband Hannover setzt sich zusammen mit dem Ortsverband Bremen nachhaltig für die Einführung der Eilzuständigkeit der Zollverwaltung in Bremen ein. Am 19. Januar 2018 wurde hierzu ein konstruktives und positives Gespräch mit Björn Fecker (MdBB), dem Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bündnis 90/Die Grünen, geführt.

Der Bremer Senat hat Mitte Dezember 2017 einen Gesetzentwurf für umfangreiche Änderungen des bremischen Polizeigesetzes in die bremische Bürgerschaft (BB) eingebracht, welche diesen Gesetzentwurf diskutiert. Der BDZ Ortsverband Bremen nutzte die Gelegenheit, um erneut einen Vorstoß zur Einführung der Eilzuständigkeit für Vollzugsbeamte der Zollverwaltung vorzunehmen.

Die CDU-Fraktion hatte einen derartigen Gesetzentwurf bereits in der 18. Wahlperiode im Jahr 2012 in die bremische Bürgerschaft (BB-Drs. 18/690) eingebracht. Die staatliche Deputation für Inneres und Sport und in der Folge die bremische Bürgerschaft hatten diesen Gesetzentwurf 2013 jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass es keine bundeseinheitliche Regelung dafür gebe und nur vier Länder die Eilzuständigkeit eingeführt hätten.

Seitdem hat sich viel geändert. Mit dem Gesetz zur Änderung des ZollVG vom 10.3.2017 (BGBl. I 425) wurde § 12d ZollVG eingeführt, welcher den Ländern die Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollverwaltung ermöglicht. Es zeigt sich ein allgemeiner Trend zur Einführung der Eilzuständigkeit in der Zollverwaltung. Neben den sieben Bundesländern, die bereits über die Eilzuständigkeit verfügen, haben Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen deren Einführung zugesagt. Die Vollzugskräfte der Zollverwaltung sind bereits durch § 64 BPolG mit der Eilzuständigkeit auf dem Gebiet der Bundespolizei ausgestattet (für deren Aufgaben, d.h. Grenzschutz, Bahnpolizei, Flugsicherheit, etc.).

Die in der bremischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, Linke) wurden über die Änderung der Rechtslage informiert. Darüber hinaus wurde der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) gebeten, dieses Thema erneut auf der Innenministerkonferenz zu thematisieren, damit ein Austausch zwischen den Ländern mit und ohne Eilzuständigkeit erreicht werden kann, um Vorteile zu erläutern, Erfahrungen auszutauschen und Ängste abzubauen.

Im Gespräch mit dem Innenpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion Björn Fecker – zugleich stellvertretender Fraktionsvorsitzender – konnten Jan Hollmann (stellvertretender BV-Vorsitzender Hannover und stellvertretender OV-Vorsitzender Bremen) sowie Dr. Carsten Weerth (Bevollmächtigter des BV Hannover zur Verhandlung über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) die Erfordernisse und Forderung der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erläutern. Neben der Beleuchtung der Situation in Bremen und Bremerhaven wurde auf die BDZ-Initiativen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hingewiesen.

Björn Fecker (MdBB und der staatlichen Deputation für Inneres) zeigte sich gut informiert und gegenüber den Forderungen des BDZ aufgeschlossen. Er geht davon aus, dass sich die Landesregierung dem bundesweiten Trend der Einführung der Eilzuständigkeit in das Polizeigesetz des Landes nach Schaffung einer bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage mit § 12d ZollVG nicht mehr verschließen will und sieht gute Chancen, dass die Innenministerkonferenz das Thema erneut aufgreifen wird.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

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