BDZ-Initiative erfolgreich: Deutliche rückwirkende Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Zollhundeführer/innen

Zollhundeführer/innen erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2017 deutlich höhere Aufwandsentschädigungen. Dies geht aus einem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 1. März 2018 hervor. Vorangegangen war eine entsprechende Initiative des BDZ über den Hauptpersonalrat.

Der Bundesvorsitzende des BDZ und Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Dieter Dewes, sowie der zuständige Berichterstatter im HPR, Hans Eich, hatten am 12. April 2017 bei der Leiterin der Zentralabteilung, Dr. Martina Stahl-Hoepner, ihre Vorstellungen für eine spürbare Erhöhung bestehender monatlicher Aufwandsentschädigungen und sonstiger Kosten für die Betreuung der Zollhunde durch die Zollhundeführer/innen dargestellt. Die Abteilungsleiterin Z stand den vorgetragenen Argumenten auch einer zeitnahen Erhöhung positiv gegenüber, zumal die letzte Erhöhung der nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz steuerfreien Aufwandsentschädigung und der sonstigen Kosten bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Nunmehr wurde bekannt, dass die verwaltungsseitige Überprüfung abgeschlossen worden ist und das Bundesministerium der Finanzen der Generalzolldirektion (GZD) mit Erlass vom 1. März 2018 die vorgesehenen monetären Erhöhungen mitgeteilt hat.

  • Rückwirkend zum 1. Januar 2017 erhalten Zollhundeführer/-innen
    eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 30,00 Euro auf 123,00 Euro bei Unterbringung in einer verwaltungseigenen Zwingeranlage und
  • eine Erhöhung um 34,00 Euro auf 154,00 Euro bei Unterbringung in einem Zwinger auf einem privateigenen oder angemieteten Grundstück bzw. bei Unterbringung in einer Privatwohnung.
  • In diesem Zusammenhang ist auch der Zuschuss für die Pflege ausgemusterter Diensthunde anzupassen. Er wird um 32 € auf 77,00 Euro erhöht.

Die Zuschussregelungen für die einzelnen Vertretungsfälle werden entsprechend angepasst.

Im Ergebnis ein wirklich toller Erfolg des BDZ für die Zollhundeführer/innen!

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