Financial Intelligence Unit (FIU): BDZ setzt sich erneut für mehr Personal bei der FIU ein!

Am Donnerstag, den 3. Mai 2018 erfolgte im Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses zur Bekämpfung der Geldwäschekriminalität durch den Bund und den einzelnen Strafverfolgungsbehörden der Länder. Bei der Anhörung war der BDZ als einzige Fachgewerkschaft des Zolls mit Thomas Liebel (stellv. BDZ Bundesvorsitzender) und Markus Riha (ebenfalls BDZ und Mitglied des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen) als Sachverständige vertreten. Die durchwegs belebte Anhörung und die zahlreichen Fragestellungen der Abgeordneten wurden durch ein reges Medieninteresse begleitet. Die Teilnahme der BDZ Vertreter als Sachverständige bei der Anhörung des Innenausschusses des Landtags ermöglichten vorangegangene politische Abstimmungsgespräche des BDZ Bezirksverbandes Westfalen mit MdL Verena Schäffer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des nordrhein-westfälischen Landtags.

Der Anhörung lag ein Antrag der SPD Fraktion zu Grunde, wonach die Abgeordneten der nordrhein-westfälischen SPD der FIU u. a. chaotische Organisationsstrukturen, fehlende Kompetenzen und überforderte Mitarbeiter als Resultat der im Sommer vorgenommenen Aufgabenverlagerung von den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt auf den Zoll bescheinigen. Nach wie vor wird diese polemische Kritik gegen die Neuausrichtung der FIU im Geschäftsbereich des Zolls intensiv durch polizeiliche Interessenvertreter angeheizt und wurde entsprechend auch im Rahmen der Anhörung des Landtags vorgebracht. Der BDZ stellt sich erneut gegen die unsachliche Kritik und damit hinter die betroffenen Kolleginnen und Kollegen der FIU.

Die BDZ Vertreter mahnten während der Anhörung zur Bekämpfung der Geldwäschekriminalität eine sachorientiertere Debatte hinsichtlich der Aufgabenerledigung der FIU an. Unstrittig ist, das seit Betriebsaufnahme der FIU am 26. Juni 2017 dort bis zum Stichtag 31. März 2018 insgesamt 51.760 Geldwäscheverdachtsmeldungen eingegangen sind. Hiervon sind 13.380 Vorgänge an Strafverfolgungsbehörden abgegeben worden. In 9.207 Fällen hat die FIU mangels Feststellungen von Zusammenhängen zu Straftaten von einer entsprechenden Abgabe abgesehen. Die übrigen Vorgänge befinden sich in Bearbeitung. Fakt ist jedoch, dass die lediglich rund einjährige Vorbereitung zur Verlagerung der FIU in den Geschäftsbereich des Zolls ein äußerst ambitioniertes Gesamtvorhaben untermauerte. Thomas Liebel stellte gegenüber den Abgeordneten klar, dass neben der kurzfristigen, organisatorischen Neuerrichtung der FIU auch ein fachlicher Paradigmenwechsel – weg von einer polizeilich geprägten Zentralstelle, hin zu einer Zentralstelle mit ausschließlich administrativem Charakter – einhergegangen ist. Der gesetzliche Auftrag der FIU ist die Untersuchung von Finanztransaktionen im Sinne von „Intelligence“ – der Gewinnung, Verdichtung und Bewertung von Informationen, betonte Liebel im Landtag.

Um jedoch den gesetzlichen Anforderungen bei der FIU in Deutschland gerecht zu werden, fordert der BDZ

  • die schnellstmögliche Umsetzung einer benutzerfreundlichen und vollautomatisierten IT-Unterstützung für eine effizientere Analyse auf Basis der rechtlich möglichen Datenbankabfragen sowie
  • eine bedarfsgerechte Erhöhung des derzeitigen Personaleinsatzes der FIU auf 500 Beschäftigte.

Daneben muss die Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden intensiviert werden – insbesondere hinsichtlich der Festlegung von Mindeststandards für die Analyseberichte der FIU. Gleichermaßen wichtig ist dabei auch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verpflichteten des Geldwäschebekämpfungsgesetzes.

Der BDZ wird in der weiteren Debatte zur Geldwäschebekämpfung den betroffenen Zöllnerinnen und Zöllnern bei der FIU sowie den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen der Zollfahndungsämter den Rückhalt im politischen Raum einfordern und sich weiterhin für die betroffenen Beschäftigten einsetzen.

Die schriftliche Stellungnahme des BDZ zur Anhörung im Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen ist hier abrufbar:

http://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Service/Stellungnahmen/20180426_stellungnahme_fiu_
innenausschuss.pdf

 

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