Bundeshaushalt 2018: Haushaltsausschuss beschließt deutlich mehr Planstellen für den Zoll

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 27.06.2018 im Rahmen der Bereinigungssitzung den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Der Haushalt sieht Gesamtausgaben in Höhe von 343,6 Milliarden Euro und keine Neuverschuldung vor. Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes bewertete den Bundeshaushalt aus Sicht der Zollverwaltung positiv und hob hierbei besonders den deutlichen Stellenzuwachs hervor. Dewes hatte sich im Rahmen des Haushaltsverfahrens in Verhandlungen mit der Leitung des Bundesfinanzministeriums und Haushaltspolitikern und –politikerinnen für Investitionen in die Zollverwaltung eingesetzt. Insbesondere hatte er sich bei dem für den Haushalt des Bundesfinanzministeriums zuständigen Mitglied des Haushaltsausschusses Andreas Schwarz (SPD) sowie Dr. Berghegger (CDU) für mehr Planstellen eingesetzt.

I. Mehr Personal für den Zoll

  • Deutlicher Zuwachs an Planstellen

Der aktuelle Haushalt sieht im Rahmen des „Sicherheitspakets 2018“ für die Zollverwaltung über die bereits zugesagten Stellen hinaus einen weiteren deutlichen Stellenzuwachs vor.

Im Rahmen dieses Pakets wird für den Personalhaushalt 2018 von einem zusätzlichen Personal- und Planstellenbedarf von insgesamt 850 AK ausgegangen.

  • Fortschreibung des Planstellenzuwachses in den kommenden Haushaltsjahren

Außerdem besteht die Absicht, in den folgenden Haushaltsjahren von 2019 bis 2021 der Zollverwaltung jährlich jeweils ca. 2.000 Planstellen, insgesamt bis zum Ende der Finanzplanung also ca. 6.000 Planstellen zuzuführen.

  • Planstellenhebungen

Der Haushalt sieht umfangreiche Planstellenhebungen im gehobenen und mittleren Dienst vor, die nach der Umsetzung im Haushalt für Beförderungen genutzt werden können.

  • Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst von A 6m auf A 7m

Des Weiteren erfolgt eine Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst von A 6m auf A 7m. Die Anhebung des Eingangsamts wurde vom Haushaltsausschuss im Ansatz beschlossen.

  • Erhöhung der Einstellungsermächtigungen

Die Einstellungsermächtigungen liegen bislang bei 1.428. Das BMF plant, einen Teil der neu beantragten Stellen für die Zollverwaltung kurzfristig mit extern einzustellenden Kräften zu besetzen. Im Übrigen wird jedoch zwingend Personal mit zollspezifischer Ausbildung benötigt. Dies bedeutet eine Erhöhung der Einstellungsermächtigungen auf knapp 2.000.

II. Bereiche, die von Sicherheitspaket profitieren

Im Rahmen des Sicherheitspakets sollen folgende Bereiche personell verstärkt werden:

  • Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV)

Da aufgrund der derzeitigen Personalausstattung der KEV eineige Kontrollbereiche nicht im geforderten Maß abgedeckt und regelmäßig kontrolliert werden können, sollen diese Bereiche gestärkt werden.

  • Kontrolleinheiten Flughäfen (KEF)

Die KEF sollen gestärkt werden, um an den internationalen Flughäfen, die als bedeutende Drehkreuze in Europa besondere einfuhr- und ausfuhrseitige Schmuggelrisiken bergen, effiziente Kontrollen zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen an den bedeutenden Flughäfen 10 sog. Digitale Kontaktstellen eingerichtet werden, um ein schnelles Informations- und Kommunikationsmanagement in zeitkritischen Lagen zu gewährleisten.

  • Abfertigungsbereich bei den Zollämtern

Durch eine Stärkung der Abfertigungsbereiche bei den Zollämtern sollen die Kontrollen von Warensendungen, die im Hinblick auf Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffen- und Sprengstoffrecht sowie Staatsschutzvorschriften (Propagandamaterial) risikobehaftet sind, intensiviert werden. Weiterhin soll die Einfuhr gefälschter Ausweisdokumente in Post/Kuriersendungen aus terrorismusrelevanten Herkunftsländern verhindert werden.

  • Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG)

Die Kontrolleinheiten Grenznaher Raum sollen zur Erhöhung der Kontrolldichte gestärkt werden.

  • Ahndung (SG F, FG2/FG 3) und der Abgabenerhebung (SG B)

Die Personalverstärkung der Zollämter und Sachgebiete C wird zu erhöhten Kontrollmöglichkeiten und Folgemaßnahmen im Bereich der Bekämpfung des Waffenschmuggels und der Terrorismusfinanzierung führen. Zur Bewältigung des sich hieraus ergebenden erhöhten Arbeitsaufkommens sollen die Bereiche Ahndung (Sachgebiet F, FG 2 und 3) und bestimmten Bereichen der Abgabenerhebung personell mit 219 AK verstärkt werden.

  • Zollfahndungsdienst

Um die nachhaltige Bekämpfung der organisierten (Zoll-) Kriminalität zu fördern, soll der Ermittlungsbereich des Zollfahndungsdienstes gestärkt und eine weitere Observationseinheit Zoll aufgebaut werden.

III. Dewes begrüßt Stärkung des Zolls durch umfangreiche Investitionen

Dewes zeigte sich mit dem umfangreichen Stellenzuwachs für den Zoll sehr zufrieden. Zusammen mit der in den kommenden Haushaltsjahren bis 2021 geplanten Erweiterung um insgesamt 6.000 Planstellen bedeute diese umfangreiche Investition in den Personalhaushalt eine deutliche Stärkung des Zolls.

Dewes, der zusammen mit weiteren BDZ-Funktionären bereits frühzeitig während der Koalitionsverhandlungen und während des laufenden Haushaltsverfahrens in Gesprächen mit Haushaltspolitikern die Personalprobleme in der Zollverwaltung thematisiert hatte, sieht den BDZ und sich in seinen Bemühungen um eine Auflösung des Investitionsstaus in der Zollverwaltung durch den aktuellen Bundeshaushalt bestätigt.

Sein besonderer Dank gilt MdB Schwarz, mit dem er in zahlreichen Einzelgesprächen die Situation der Zollverwaltung intensiv diskutiert hatte. MdB Schwarz hat sich als Berichterstatter des Haushaltsausschusses nachdrücklich für eine Aufstockung der Planstellen und Planstellenhebungen bei der Zollverwaltung eingesetzt.

IV. Standortkonzept für Aus- und Fortbildung und Einsatztrainingszentren

Das Plenum des Bundestags soll den Bundeshaushalt Anfang Juli endgültig beschließen. Es wird danach darauf ankommen, dass die zur Verfügung stehenden Planstellen auch entsprechend genutzt werden. Der Haushaltsausschuss hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, bis Oktober ein Konzept bezüglich der erforderlichen Personalwerbungsmaßnahmen und der Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur vorzulegen. Der BDZ wird darauf drängen, dass dieser enge Zeitplan eingehalten wird.

Das BMF entwickelt derzeit ein Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung und plant den Aufbau von Einsatztrainingszentren.

  • Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung

Derzeit liegt das Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung erst in der Entwurfsfassung vor. Der BDZ sieht bei dem aktuellen Entwurf Verbesserungsbedarf. So muss aus Sicht des BDZ die Berechnungsgrundlage die SOLL-Besetzung sein. Weiterhin sind die Ausbildungszahlen im Konzept deutlich zu niedrig angesetzt.

  • Einsatztrainingszentren

Des Weiteren ist der Aufbau von Einsatztrainingszentren geplant.

Ein zukünftiges Einsatztrainingszentrum besteht aus folgenden Einzelkomponenten:

  • Raumschießanlagenkomplex ( u.a. Schießbahnen, Waffenkammer, Regieraum, Aufenthaltsraum, Handhabungstrainingsraum)
  • Sporthallenkomplex (u. a. Sporthalle, Mattenraum, Schulungsraum)
  • Einsatztrainingskomplex (u.a. Unterrichtsraum für dienstbegleitenden Unterricht, Übungswohnung, Baustelle)
  • Vorrichtung für Brandschutzhelfertraining nebst Sachausstattung für das Gesundheitsmanagement (u.a. Freifläche mit Unterstand, Wasser- und Stromanschluss)

Bundesvorsitzender Dewes begrüßte bei MdB Schwarz ausdrücklich das Konzept zur Einrichtung von Einsatztrainingszentren.

V. Umsetzung

Der Haushaltsausschuss hat mit dem Beschluss die Voraussetzungen für die Stärkung des Zolls geschaffen und es wird in den kommenden Wochen und Monaten darauf ankommen, dass Verwaltung BMF/GZD mit den zuständigen Personalvertretungen dies im Interesse der Beschäftigten umsetzen.

 

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