Fehler in der Entgeltabrechnung: BDZ fordert Korrektur

Durch eine Information des Bundesverwaltungsamts und Beschäftigte der Zollverwaltung wurde dem BDZ bekannt, dass es zu massiven Problemen bei der Entgeltabrechnung mit dem Abrechnungsprogramm PVS im Zusammenhang mit der Zahlung an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gekommen ist.

Durch einen Fehler im Abrechnungsprogramm treten Fälle auf, in denen im Jahr 2018 Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge für 2017 nacherhoben und einbehalten werden. In einigen Fällen kommt es aber auch zu Auszahlungen, da der laufende Einbehalt der Lohnsteuer zu gering ausfällt. Hintergrund ist eine unzutreffende Ermittlung der im Rahmen von Höchstbeiträgen gemäß § 3 Nr. 56 Einkommenssteuergesetz zu ermittelnden steuer- und sozialversicherungsfreien Anteile zu den Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge (VBL).

Dem BDZ liegen mittlerweile auch aus der Zollverwaltung entsprechende Fälle vor. Leider hat die Generalzolldirektion es versäumt, seine Tarifbeschäftigten in ähnlicher Form wie das Bundesverwaltungsamt zu informieren. Zurzeit wird nach Informationen des BDZ an der Beseitigung des Fehlers im Abrechnungsprogramm gearbeitet.

Der BDZ fordert die Generalzolldirektion auf, umgehend die Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung über die bestehende Problematik zu informieren. Dies sollte nach Aussage des BDZ geführten Gesamtpersonalrats der GZD schnellstmöglich über das MAPZ erfolgen. Des Weiteren sollten monetäre Härten vermieden werden. Das heißt, dass mögliche Nachzahlungen in einem angemessenen Rahmen ggf. verteilt auf mehrere Monate, abgerechnet werden. Hier liegt eindeutig ein Fehler im IT-System PVS vor, für den die Beschäftigten nicht verantwortlich sind.

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