BDZ fordert schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Wer schwarz arbeitet oder illegal Personen beschäftigt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verursachen für den Staat enorme finanzielle Schäden. Nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens sind betroffen. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Im letzten Jahr leitete die FKS insgesamt 162.749 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ein. Mit ihrem breit angelegten Prüfungsansatz deckte die FKS eine Schadenssumme von über einer Milliarde Euro auf. Die Gerichte verhängten im vergangenen Jahr nahezu 1.650 Jahre Freiheitsstrafe. Trotz der steigenden Erfolge stoßen die Einsatzkräfte der FKS an ihre Grenzen. Neben der flächendeckenden Kontrolle der Mindestlöhne erfordert insbesondere die Bekämpfung organisierter Formen der Schwarzarbeit einen erhöhten Personaleinsatz. Für eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung mangelt es zudem an den erforderlichen Kompetenzen und einer einsatzgerechten Sachausstattung.

Zur Verbesserung der aktuellen Situation der Schwarzarbeitsbekämpfung richtete der BDZ am 19. September 2018 einen Runden Tisch mit u. a. hochrangigen Vertretern aus dem Bundestag – Antje Tillmann (CDU), Ingrid Arndt-Brauer (SPD), Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) und Susanne Ferschl (Die Linke) -, dem Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium Dr. Rolf Bösinger sowie dem Vizepräsidenten der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, im Interimsrathaus in Weimar aus.

Ausgehend vom derzeitigen gesetzlichen Auftrag der FKS fordert der BDZ als Kernergebnis der Fachtagung eine Personalaufstockung auf insgesamt 11.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedarf es einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. Beispielsweise:

  • einer Strafnorm für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen,
  • der Erweiterung des Branchenkatalogs im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Ausweismitführungs- und Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitszeit,
  • einer Änderung der Aufzeichnungspflicht von Beginn und Ende der Arbeitszeit ab dem ersten Arbeitstag,
  • einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz für Scheinarbeitsverhältnisse,
  • einer rechtlichen Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Ein Vollzug der gesetzlichen Forderungen des BDZ ist jedoch ohne eine weitere massive personelle Aufstockung der FKS nicht umsetzbar.

Zudem erfordert aus Sicht des BDZ die zunehmend komplexer werdende Bekämpfung der Schwarzarbeit eine zeitgemäße, technische Ausstattung und verbessertes Einsatzmaterial.
Hierzu bedarf es u. a.:

  • der schnellstmöglichen Einführung einer elektronischen Datenbank mit bundesweitem Zugriff auf alle Datenbestände der FKS,
  • der verstärkten Ausrüstung der FKS mit Dokumentenprüfsystemen zur Erkennung gefälschter Ausweise,
  • der flächendeckenden Ausstattung mit Hard- und Software zur Auswertung der sichergestellten Mobilfunkgeräte für eine zielgerichtete Beweisführung,
  • der technischen Möglichkeit zur Auslesung der Fahrtzeiten aus den digitalen Fahrtenschreibern im Transport- und Güterverkehr zur Kontrolle des Mindestlohns.

Hinsichtlich einer verbesserten Datenrecherche ist der automatisierte Zugriff und verbesserte Datenaustausch mit anderen Behörden erforderlich (z. B. INPOL sowie zentrales Fahrzeugregister).

Zusammenfassend stellt der BDZ fest : die Erfolgsbilanz der FKS ist auf den außerordentlichen Einsatz der Zöllnerinnen und Zöllner zurückzuführen. Für eine schlagkräftigere FKS fordert der BDZ einen überfälligen Personalaufwuchs, eine optimierte Sachausstattung und weitreichendere Befugnisse zur Prüfung und Ermittlung.

Dazu Staatssekretär Dr. Bösinger:

„Das heutige Treffen hat einmal mehr bewiesen, dass wir geschlossen hinter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung stehen, um Fairness und Ordnung am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und gleiche Bedingungen für alle Unternehmen herzustellen.“

Der MDR wird am 19. September um 19:30 Uhr in der Sendung mdr aktuell über den Runden Tisch in Weimar berichten.

 

Eine Antwort zu “BDZ fordert schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)”

  1. Thomas sagt:

    Es muss auch den Ausweichmöglichkeiten aller Werksverträge und (Schein)Selbstständigkeiten die Rechtsgrundlage entzogen werden.
    Dazu kommen die unterschiedlichen Löhne innerhalb der EU, die eben zur Wanderarbeit führen.
    Die ungleichen Voraussetzungen nutzen nur der Wirtschaft.

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