Zukunftsgerechtes Dienstrecht erforderlich! Gewerkschaftspolitischer Austausch mit MdB Dr. Thomas de Maizière

Die Stärkung der Berufsperspektiven von Zöllnerinnen und Zöllner mittels eines moderneren Laufbahnrechts erörterten der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel (zugleich Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion) und BDZ Bundesvorsitzender, Dieter Dewes (zugleich Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen) mit dem vormaligen Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, MdB (CDU) am 17. Oktober 2018 im Bundestag in Berlin. Bundestagsabgeordneter de Maizière ist in der laufenden Legislaturperiode als Berichterstatter des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags für die Zollverwaltung zuständig. Neben den dienstrechtlichen Erfordernissen zur Förderung der Berufsperspektiven von Bundesbeamten/innen stimmten sich die BDZ Vertreter mit MdB de Maizière zu dringenden Verbesserungen bei der Polizeizulage sowie überfälligen Investitionen in Sport- und Schießanlagen sowie Aus- und Fortbildungsstätten des Zolls ab.

In den vergangenen Jahren sind zu den vielfältigen Tätigkeiten des Zolls neue Aufgaben und Herausforderungen hinzugekommen, die unmittelbar an die Kompetenz der Zöllnerinnen und Zöllner gestellt werden und ein entsprechend hohes Niveau der Beschäftigten erfordern (z. B. Einführung der Kontrolle des flächendeckenden Mindestlohns, Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Geldwäschebekämpfung, u. v. m.). Im Zuge der Digitalisierung der Prozesse der Bundesverwaltungen werden auch die Arbeitsabläufe der unterschiedlichen Bereiche des Zolls komplexer und benötigen dringende, fachliche Expertise zur Bereitstellung und Pflege der elektronischen Hard- und Software. Daher muss die Qualität des Personals erhalten und weiter verbessert werden.

Dazu gehört aus Sicht des BDZ:

  • Eine Angleichung der Bewertungsobergrenzen im mittleren Zolldienst an das vergleichbare Niveau anderer Bundesressorts von 50 Prozent.
  • Umfangreiche Stellen für Stellenhebungen im gehobenen Dienst.
  • Eine laufbahnübergreifende Dienstpostenbewertung mittels einer Ämterspreizung im mittleren Zolldienst bis A 11 (A 6 bis A 11) sowie im gehobenen Dienst bis A 15 (A 9g bis A 15) zur Förderung von Fachkompetenz und dauerhafter Spezialisierung von Zollbediensteten.
  • Dauerhaft bedarf es einer verbesserten Durchlässigkeit der Laufbahnen, die Aufstiegschancen von Bundesbeamten/innen bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn ermöglicht und laufbahnrechtlich vorgesehen wird. Die bisherigen Aufstiegsmodelle werden den fachlichen Anforderungen der Zollbediensteten im Hinblick auf die zahlenmäßig sehr begrenzte Zulassung von Aufstiegsbeamten/innen nicht gerecht.

Als attraktivitätssteigernde Maßnahmen für Nachwuchskräfte und Stammbedienstete der Eingangsämter in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Zolldienstes fordert der BDZ die Einführung des Eingangsamtes der Besoldungsgruppe A 7 für die Laufbahn des mittleren Zolldienstes sowie die Aufhebung der Aussetzung des Eingangsamtes der Besoldungsgruppe A 10 für die Laufbahn des gehobenen Dienstes.

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes warb bei MdB de Maizière zudem für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. „Es ist angesichts der zunehmenden Gefährdungslage von Einsatzbeamten/innen an der Zeit ein Stück politische Wertschätzung zurückzuerhalten“, bekräftigt Dewes gegenüber dem vormaligen Bundesinnenminister.

Investitionen in Einsatztrainingszentren, Informationstechnik und Aus- und Fortbildung

Die demographische Situation des Zolls ist besorgniserregend und erfordert dringend politisches Gegensteuern: in den nächsten 15 Jahren werden etwa 40 Prozent der Beschäftigten des Zolls ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Dabei spitzt sich der Wettbewerb um geeignete Nachwuchskräfte weiter zu. Zudem erfordern zusätzliche Aufgaben, die von zunehmender Komplexität, Dynamik und einem permanenten, zum Teil radikalen Wandel geprägt sind, zusätzliche Einsatzkräfte des Zolls.

Dewes machte daher gegenüber de Maizière die zentrale Forderung des BDZ zur Erhöhung der Einstellungsermächtigungen des Zolls auf insgesamt 2.500 Nachwuchskräfte deutlich. Dies setzt jedoch eine nachhaltige Investition in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls voraus. Die Generalzolldirektion richtet hierzu ein zusätzliches Ausbildungszentrum für etwa 350 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes ein. Jedoch dürfen auch die übrigen, angestrebten Investitionsmaßnahmen – insbesondere am Standort der Hochschule des Bundes, Fachbereich Finanzen – nicht zum Erliegen kommen und müssen schnellstmöglich fortgeführt werden. Gleiches gilt für den dringenden Ausbau der Sport- und Schießanlagen des Zolls.

Für nachhaltigere Berufsperspektiven von hauptamtlich Lehrenden sowie IT-Fachkräften des Zolls und insbesondere des ITZBund bedarf es einer durchlässigen Dienstpostenbündelung bis in das Spitzenamt der jeweiligen Laufbahn.

MdB de Maizière sagte zu, die Forderungen des BDZ im regelmäßigen Austausch des Finanzausschusses mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz einzubringen. Außerdem wird der CDU-Bundestagsabgeordnete auf bereits erfolgte Einladung des BDZ einen Dienststellenbesuch in dessen Wahlkreis beim Hauptzollamt Dresden durchführen.

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