BDZ im Gespräch mit MdB Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen): Schwarzarbeit bleibt ein Problem!

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes und der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel kamen am 20. November 2018 mit der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) zu den aktuellen Entwicklungen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Bundestag in Berlin zusammen.

Der fachliche Austausch mit MdB Müller-Gemmeke folgte somit unmittelbar dem vom BDZ ausgerichteten Runden Tisch zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS in Weimar im September dieses Jahres – wir berichteten.

MdB Müller-Gemmeke betrachtet die Personalausstattung bei der FKS als zu gering. Eine effektive Kontrolle ist damit nicht möglich. Ausgehend vom derzeitigen gesetzlichen Auftrag der FKS fordert der BDZ als Kernergebnis der Fachtagung in Weimar eine Personalaufstockung auf insgesamt 11.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedarf es einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berücksichtigt wesentliche Kernergebnisse des Runden Tisches zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt und illegaler Beschäftigung.

Dewes und Liebel machten im Gespräch mit MdB Müller-Gemmeke deutlich, dass die Aufgabenbreite im Zuge der Erweiterung des gesetzlichen Auftrags der FKS nicht ohne eine massive personelle Aufstockung der FKS leistbar sein wird.

Zudem sollen im Zuge der gesetzlichen Stärkung der Kompetenzen der FKS wesentliche Weiterentwicklungen im automatisierten Datenaustausch und –abruf mit den bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Sollleistungsbetrug beteiligten Behörden umgesetzt werden. Zur Umsetzung dieses weitreichenden IT-Vorhabens bedarf es einer klaren rechtlichen Federführung durch das BMF sowie der Generalzolldirektion, außerdem einer Stärkung der personellen Ressourcen der für die IT verantwortlichen Einheiten von Zoll und ITZBund.

MdB Müller Gemmeke und die BDZ Vertreter unterstreichen die Erfolgsbilanz der FKS, die auf den außerordentlichen Einsatz der Zöllnerinnen und Zöllner zurückzuführen ist. Für eine schlagkräftigere FKS sind jedoch ein überfälliger Personalaufwuchs, eine optimierte Sachausstattung und weitreichendere Befugnisse zur Prüfung und Ermittlung erforderlich.

Die Fachtagung in Weimar stellte u. a. das Erfordernis zusätzlicher Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen der FKS in Fällen des Missbrauchs von Sozialleistungen durch Vortäuschen von Arbeitsverhältnissen (sog. „Scheinarbeit“) oder von Scheinselbständigkeit und für das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft im öffentlichen Raum (sog. „Arbeiterstrich“) in den Mittelpunkt der Gespräche. Daneben bedarf es einer Strafnorm für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen, der Erweiterung des Branchenkatalogs im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Ausweismitführungs- und Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitszeit, einer Änderung der Aufzeichnungspflicht von Beginn und Ende der Arbeitszeit ab dem ersten Arbeitstag sowie einer rechtlichen Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Zudem müssen für die FKS die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung ausbeuterischer Arbeitsbedingungen – wie z. B. Zwangsarbeit, der Ausbeutung von Arbeitskraft und dem damit verbundenen Menschenhandel – geschaffen werden.

Die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke und der BDZ sind sich ferner darüber einig, dass der Vollzug der gesetzlichen Forderungen des BDZ ohne eine weitere massive personelle Aufstockung der FKS und verbessertes Einsatzmaterial nicht umsetzbar ist. Hinsichtlich der weiteren parlamentarischen Umsetzung der Forderungen des BDZ zu den verbesserten Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen der FKS wird der BDZ zu gegebener Zeit erneut berichten.

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