Messerattacke gegen Zollbeamte in Zivil

Bekanntlich  wurden zwei Zollbeamte einer Kontrolleinheit,  die Dienst in ziviler Kleidung verrichteten, am Ostersonntag auf einem Parkplatz  an der Bundesautobahn 7  in Schleswig-Holstein im Rahmen einer eskalierten Kontrollmaßnahme mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der Vorgang hat jetzt zu einer gewerkschaftspolitischen Initiative geführt.

Der rumänische Täter konnte seine Reise nach Norwegen fortsetzen, denn die Staatsanwaltschaft Flensburg hat  nach Medienberichten Putativnotwehr unterstellt, weil der Täter von einem Überfall ausgehen konnte.  Als Konsequenz hat die zuständige Bundesfinanzdirektion Nord bis zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und einsatztaktischer Fragen aus Fürsorgegründen die Zusammenarbeit in den gemeinsamen, in der Regel in Zivil operierenden Fahndungsgruppen  von Landespolizei, Bundespolizei und Zoll in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Diese Entscheidung findet Zustimmung und Kritik.

Nachdem der BDZ den verletzten Kollegen unmittelbar nach dem Osterfest  in persönlichen Briefen Genesungswünsche übermittelt, Hilfe und Unterstützung angeboten und das Unverständnis über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zum Ausdruck gebracht hatte, führte  BDZ-Chef  Klaus H. Leprich am 25. April in Hamburg gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Bezirksverbandes Nord im BDZ, Christian Beisch, der auch einer seiner Stellvertreter ist, ein offenes, informatives Gespräch mit einem leitenden Beamten der Bundesfinanzdirektion Nord. Die Präsidentin bedauerte, dass sie leider an dem sehr kurzfristig vereinbarten Gespräch nicht teilnehmen konnte, da sie verhindert war.

Erfreulich ist, dass einer der verletzten Kollegen seinen Dienst bereits wieder aufnehmen konnte. Dem anderen Kollegen geht es dem Vernehmen nach auch besser. Beiden gelten erneut unsere Wünsche für eine baldige vollständige Genesung.

Offensichtlich bestanden auch zu keinem Zeitpunkt  Zweifel, dass die Zollbeamten in rechtmäßiger Dienstausübung gehandelt haben und ihnen bei der Durchführung der Amtshandlungen nichts vorzuwerfen sei. Ihrer Erfahrung und Besonnenheit ist es wohl zu verdanken, dass sie  nicht von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben.

BDZ-Chef Leprich übt jedoch scharfe Kritik am Vorgehen und an der Entscheidung der Flensburger Staatsanwaltschaft. Wörtlich erklärte er:

„Wenn die Staatsanwaltschaft offenbar die Auffassung vertritt, dass man Zollbeamte in Zivil durchaus mit Gangstern verwechseln kann, obwohl sie sich in rechtmäßiger Dienstausübung befinden, sich ordnungsgemäß ausgewiesen haben und ein Zollbeamter zusätzlich mit einer Warnweste ZOLL bekleidet ist, dann ist die Besorgnis und Reaktion der Bundesfinanzdirektion Nord absolut nachvollziehbar und richtig. Das liegt auch im Interesse der Landes- und Bundespolizeibeamten, denn wenn diese in ziviler Kleidung Dienst verrichten, unterscheidet sie nichts von einem Zollbeamten in Zivil.

Darüber hinaus muss die Staatsanwaltschaft ihre eigene Handlungsweise selbst hinterfragen. Ich halte deshalb die Petition der Gewerkschaft der Polizei an einige Innenpolitiker des Deutschen Bundestages für unangemessen und überflüssig.  Alle Beteiligten sollten froh sein, dass sich die Leitung der Bundesfinanzdirektion Nord, deren Präsidentin unter anderem Erfahrungen  als Leiterin eines Zollfahndungsamtes und als Polizeiführerin hat, schützend für die ihr unterstellten Vollzugsbeamtinnen und –beamten einsetzt, sich kritisch mit der Staatsanwaltschaft auseinander setzt  und den rechtlichen Rahmen sowie die Einsatzbedingungen überprüfen lässt, denn die Rechtsauslegung der Staatsanwaltschaft kann für das Verhalten von Kriminellen bei Kontrollen durch Beamte in Zivil  verheerende Signale geben.
 
Für den BDZ gilt nach wie vor der Grundsatz, dass es zwar immer ein unvermeidbares Restrisiko gibt, die Sicherheit der Einsatzkräfte aber stets vor der Aufgabenerledigung stehen muss. Dazu gehört auch das Handeln der Justiz, das erhebliche präventive Bedeutung hat.“

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