Neuordnung der Dienstkleidung beim Zoll: Warum dauert es so lange?

Im Jahr 2009 reifte im BMF die Entscheidung, das Dienstkleidungswesen in der Bundesfinanzverwaltung grundlegend neu zu ordnen. Am 18. Januar 2010 fand die Auftaktveranstaltung statt und die Arbeitsgruppe Neuordnung des Dienstkleidungswesens (AG NODW) nahm ihre Arbeit auf. Seitdem ist viel Zeit vergangen, und mancher Beschäftigte fragt sich, warum es so lange dauert.

„Es kann doch nicht so schwer sein, ein neues Design zu konzipieren und dann eine Ausschreibung anzustoßen“, sagen die einen. Als „Jahrhundertwerk“ werten andere die Arbeit der Arbeitsgruppe geringschätzig. Wie bereits oben erwähnt, beschränkt sich der Auftrag der Arbeitsgruppe nicht auf die Suche nach einer neuen Farbe und die Frage, ob nun z.B. ein Poloshirt endlich eingeführt wird. Die Arbeitsgruppe sollte für eine vollständige Neuordnung u.a. folgende Schwerpunkte beleuchten:

  • Prozessoptimierung im Bereich von Bestellverfahren und Lagerhaltung
  • Abwägung der Vorteile und Nachteile eines Verfahrens mit Eigenanteil
  • Überprüfung der Notwendigkeit einer Körperschaft „Zollkleiderkasse“
  • Überprüfung von Ausstattungsumfang und Beschaffenheit der Dienstkleidungsstücke
  • Anstellen von Vergleichen mit anderen dienstkleidungstragenden Verwaltungen
  • Prüfung möglicher Synergien mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Erstellen einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für künftige interne oder externe Lösungen (Auslagerung).

Nachdem die Arbeitsgruppe zunächst ein Fach- und ein Ausstattungskonzept entwickelt hatte, schloss sich die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für unterschiedliche denkbare Varianten an. Es war extrem zeitaufwändig, bis die unterschiedlichen Berechnungen erstellt und innerhalb der AG NODW abgestimmt dem BMF vorgelegt werden konnten. Erst danach konnte sich eine BMF-interne Mitzeichnung und Vorlage an die Haushaltsabteilung anschließen, weil erst dann klar wurde, mit welchem finanziellen Aufwand bei welcher Variante zu rechnen ist.

Wenn überhaupt kann man hier Kritik äußern, dass der Geschäftsgang im BMF manchmal mühsam und zäh ist, wenn von verschiedenen Referaten keine vorrangige Priorität in einer schnellen Entscheidung für eine „Neue Dienstkleidung“ für die Zollverwaltung gesehen wird. Auf der anderen Seite ist aber auch verständlich, dass vom BMF Haushaltsmittel nicht ausgegeben werden, solange die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme nicht ausreichend geprüft worden ist.

Sobald also nun die haushaltsrechtliche Billigung vorliegt, wird das Ende der Konzeptionsphase erreicht und es kann sich die formelle Beteiligung des Hauptpersonalrats zum Fachkonzept und die Umsetzungsphase anschließen. Dabei ist davon auszugehen, dass es künftig keinen Eigenanteil für die Dienstkleidungsträger mehr geben wird und die neue Dienstkleidung kostenfrei vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden soll. Die Beschäftigten würden in diesem Fall damit aber nicht mehr das Eigentum an den einzelnen Kleidungsstücken erwerben, sondern sie wären „nur“ Nutzer von Bundeseigentum, das gegebenenfalls zurückgegeben werden müsste.

Folgende Aufgaben sind in den nächsten Monaten noch zu erledigen:

  • Entwicklung des abschließenden Designs einschließlich der Erstellung einer Musterkollektion auf Basis des Vorschlags der Arbeitsgruppe
    Herstellung einer Erprobungskollektion zur Durchführung des Trageversuchs über neun Monate (Jahreszeiten Sommer und Winter sowie Herbst oder Frühling)
  • Auswertung des Trageversuchs mit einem möglichen Anpassungsbedarf
  • Pilotierung der neuen technischen Konzeption für Bestellverfahren, Lagerhaltung und Auslieferung ggf. durch einen externen Anbieter
  • Herstellung, Lagerung und Bereitstellung der neuen Dienstkleidungskollektion
  • Neufassung der Dienstkleidungs- und Tragebestimmungen
    Einleitung notwendiger Gesetzesänderungen (z.B. Bundesbesoldungsgesetz, Einkommensteuergesetz)
  • Einrichtung eines Portalauftritts einschließlich Online-Katalog

Bis zur formellen Einführung der neuen Dienstkleidung wird es also noch etwas dauern. Der Start der Auslieferung der neuen Dienstkleidung könnte bei einem optimalen weiteren Verlauf frühestens Ende 2014 erfolgen, sofern nicht z.B. verschiedene Rügeverfahren die Ausschreibungen verzögern. Und es werden nicht alle Dienstkleidungsträgerinnen und -träger gleichzeitig sofort am Anfang der Auslieferungsphase versorgt werden können. Für einen gewissen Zeitraum wird es Dienstkleidung in der bisherigen und in der neuen Version in der Republik zu sehen geben. Die Zollkleiderkasse hat den Auftrag, bis dahin die Versorgung mit dem „alten“ Sortiment sicherzustellen. Diese bleibt wegen des Eigenanteils weiterhin im Eigentum des bzw. der Beschäftigten und kann nach den derzeitigen Regeln ohne Hoheitszeichen privat getragen werden.

Das BMF beabsichtigt, sobald der Haushalt seine Zustimmung erteilt hat, eine Veröffentlichung des aktuellen Sachstandes über „e.zoll-info“ bzw. „Zoll aktuell“.

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