Brexit: Der Zoll bereitet sich vor!

21. Januar 2019

Die politischen Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU dauern unvermindert an. Nachdem die Abgeordneten im britischen Unterhaus den von Großbritannien und der Europäischen Union (EU) ausgehandelten Brexit-Vertrag deutlich abgelehnt hatten, ist ein Ergebnis weiterhin nicht absehbar. Es bleibt abzuwarten, ob der vorliegende Brexit-Deal bzw. der Entwurf eines Austrittsabkommens zum Abschluss kommen wird. Sofern die notwendige Ratifizierung scheitert, wird das Vereinigte Königreich mit Ablauf des 29. März 2019 ein Drittstaat. Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes mahnte in einem Interview mit dem ZDF eine Lösung des Personalproblems an.

Der Zoll wappnet sich derzeit für den Ernstfall eines harten Brexits. Nach den Planungen der Generalzolldirektion wird vorerst die gesamte Zollverwaltung gefordert sein. Abhängig vom Leistungsumfang sollen mögliche stark betroffene Zollämter mittels einer Verlagerung von ATLAS-Abfertigungstätigkeiten temporär durch andere Zolldienststellen unterstützt werden. Die Unterstützungsleistungen sollen somit disloziert von der Stammdienststelle aus oder im Rahmen von alternierender Telearbeit durchgeführt werden. Zudem wurde im August 2018 vorsorglich ein Teil der ausgebildeten Nachwuchskräfte den „Brexit-relevanten“ Zollstellen zugewiesen; hierbei insbesondere den internationalen See- und Flughäfen. Im Zusammenhang mit dem zöllnerischen Mehraufwand des Austritts Großbritanniens aus der EU bewilligte der Bundestag der Zollverwaltung zwischenzeitlich etwa 900 zusätzliche Planstellen.

Im Rahmen Ihrer Pressestatements sowie in Interviews gegenüber dem ZDF und WDR mahnten sowohl BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes als auch der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel an, die zusätzlichen Stellen schnellstmöglich mit ausgebildetem Personal zu besetzen – denn Stellen alleine arbeiten nicht. Fakt ist auch, dass eine weitere Aufgabenpriorisierung – neben den bereits festgelegten Hotspots, der FKS sowie der Financial Intelligence Unit (FIU) – zu einer dauerhaften Aufgabenüberlastung der eingesetzten Beschäftigten führen wird. Daher bedarf es einer dringenden Erhöhung der in Aussicht gestellten Planstellen aufgrund der starken Handelsverkehre zwischen Großbritannien und Deutschland. So erwartet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Zollunion über 15 Millionen zusätzliche Zollanmeldungen pro Jahr.

Der Beitrag in ZDF Berlin direkt mit Dieter Dewes kann hier angesehen werden:
https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-vom-20-januar-2019-100.html

Interview von Thomas Liebel im WDR:
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/profit-topthemen-aus-der-wirtschaft/audio-brexit-auswirkungen-auf-den-zoll-100.html

 

Der Countdown läuft: was bringt der Brexit für den Zoll?

15. Januar 2019

Im Laufe des heutigen Tages wird das britische Unterhaus über das Brexit-Abkommen abstimmen. Die Entscheidung soll voraussichtlich am späten Abend fallen. Für den Fall eines harten Brexits (Austritt von Großbritannien ohne Austrittsabkommen) erwartet der BDZ einen erhöhten Abfertigungsaufwand vor allem an den internationalen Seehäfen sowie an den Flughäfen. Darüber hinaus geht der BDZ von einer erheblichen Steigerung der zollrechtlich abzufertigenden Warensendungen bei Zollämtern aus, in deren Region bislang Post- und Kurierdienstleister den Warenverkehr mit Großbritannien (GBR) abwickeln. Ab dem Zeitpunkt des Austritts von GBR – im Falle eines harten Brexits zum 30. März 2019 – gelten für den Warenverkehr mit GBR die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen. Demzufolge müssen sich zahlreiche Wirtschaftsbeteiligte und Reisende, die bislang nicht mit dem Zoll in Kontakt gekommen sind, mit den Zollformalitäten und –vorschriften betraut machen. Ein zuvor nie dagewesenes Szenario für den Zoll!

Der Bundestag bewilligte der Zollverwaltung zwischenzeitlich 900 Planstellen für den Mehraufwand im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU. „Zu wenig“, kritisiert BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes, wenn man bedenkt, dass Großbritannien für Deutschland den drittwichtigsten Exportmarkt darstellt und Deutschland nach den USA der wichtigste Handelspartner für das Vereinigte Königreich ist. Die Zollverwaltung übernehme zwar nach einem Brexit keine neue Aufgabe, gleichwohl bedarf es einer nachhaltigeren Personalverstärkung bei den Zollämtern. Denn es ist ein offenes Geheimnis, das gerade die Zollabfertigung in den letzten Jahren aufgrund von Aufgabenpriorisierungen innerhalb des Zolls an Personalstärke sichtbar eingespart hat. Die 900 zusätzlichen Planstellen stehen am Anfang einer aufgabengerechten Personalverstärkung für den Fall des harten Brexits. Diese müssen schnellstmöglich mit ausgebildeten Zöllnerinnen und Zöllnern besetzt werden.

Verschiedene Austrittsszenarien möglich

Am 23. Juni 2016 votierten etwa 52 Prozent der Bürger des Vereinigten Königreichs in einem Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union. Am 29. März 2017 übergab Großbritannien das Austrittsersuchen an den EU-Ratspräsidenten. Dies hat zur Folge, dass mit dem Tag eines zu schließenden Austrittsabkommens oder spätestens zwei Jahre nach Mitteilung des Austrittsersuchens – somit zum 30. März 2019 – GBR die EU verlässt. Es sei denn, zwischen dem Europäischen Rat und GBR wird einstimmig eine Fristverlängerung beschlossen.

Im März 2018 einigte sich die EU und Großbritannien auf eine Übergangsphase bis Ende 2020, innerhalb derer das Vereinigte Königreich Teil der Zollunion bleibt und somit in zollrechtlicher Hinsicht als Mitgliedstaat der EU in Betracht kommt. Diese Übergangsphase ist jedoch Teil des zu schließenden Austrittsabkommens, das heute im britischen Unterhaus beraten wird. Erst nach Abschluss und Inkrafttreten des Austrittabkommens ist diese Übergangsphase rechtlich legitimiert.

Sollte das Austrittsabkommen scheitern und somit ein harter Brexit zum 29. März 2019 eintreten, werden alle Warenlieferungen aus oder in die EU zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Tritt das Austrittsabkommen hingegen in Kraft, gilt ein Übergangszeitraum bis Ende 2020, innerhalb dessen beispielsweise weitere Verhandlungen zu Abkommen über einem möglichen Verbleib von Großbritannien in der Zollunion oder Freihandelsabkommen mit GBR geführt werden.

Ausbildung: Eine Frage der Einstellung

19. Dezember 2018

Zukünftig sollen in der Sporthalle am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Münster Großvorlesungen abgehalten werden. Dies stellt sowohl für die Studierenden als auch für die Dozentinnen und Dozenten eine enorme Herausforderung dar. Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Auch in vielen weiteren Punkten sowohl in der theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung ist man nicht nur an der Kapazitätsgrenze angelangt, sondern sogar schon darüber hinaus.

Die Ausbildungssituation beim Zoll gestaltet sich für alle Beteiligten immer schwieriger. Der BDZ und die BDZ-geführten Haupt- Jugend und Auszubildendenvertretung (HJAV) sowie die Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV) werden gemeinsam mit den zuständigen Personalvertretungen für die Schaffung von Entlastungsmöglichkeiten kämpfen. In einem Gespräch zwischen Jan Gies (HJAV), Nico Hellmuth (BJAV) und Peter Schmitt (BDZ-Jugend) wurden Vorschläge erarbeitet wie man Entlastungen und Erleichterungen für die Anwärterinnen und Anwärter, aber auch die mit der Ausbildung betrauten Ausbildungsbeamtinnen und -beamten sowie Dozentinnen und Dozenten schaffen kann. Vor dem Hintergrund des Personalmangels an den Dienststellen, kann die BDZ-Jugend eine Erhöhung der Einstellungszahlen nachvollziehen und begrüßt diese auch, da diese mittelfristig an den Dienststellen für Entlastung sorgen soll. Man sieht die Verwaltung aber nun unter Zugzwang, losgelöst von diversen Konzepten auch kurzfristig Lösungen zu präsentieren. Nur so kann eine Ausbildung angeboten werden, welche die Nachwuchskräfte für die Arbeit in der Zollverwaltung qualifiziert. Sowohl die BJAV als auch die HJAV werden deshalb zeitnah Gespräche mit den Leitungen der GZD und des BMF suchen. Peter Schmitt hierzu: „Diverse perspektivische Maßnahmen der Verwaltung (z.B. Ausbau der Dienstsitze der Bildungszentren) sollen eine mittel- und langfristige Entlastung in der Ausbildung mit sich bringen. Wir brauchen aber auch kurzfristige Maßnahmen, die uns sofort helfen. Diese müssen wir nun vehement einfordern. Nur dann wird man die Herausforderungen in der Ausbildung meistern können.“

Die bereits vorhandenen Kapazitätsprobleme werden sich ohne kurzfristiges Handeln der Verwaltung noch weiter verschlimmern. Am Beispiel des BWZ in Münster sieht man, dass nicht nur die Unterbringung der Anwärterinnen und Anwärter ein Problem darstellt. Auch die Kapazität der Mensen ist bereits gänzlich ausgelastet. Dies bezieht sich nicht ausschließlich auf die Menge der Speisen, die zubereitet werden können, sondern auch auf die vorhandene Sitzplatzkapazität. Neben dem personellen Bedarf für das Abhalten des Unterrichts besteht natürlich auch ein räumlicher Bedarf an Lehrsälen. Deshalb soll nun die Sporthalle an der Liegenschaft am Gescherweg zum Hörsaal umfunktioniert werden, in dem zukünftig Großvorlesungen abgehalten werden sollen. Die Eignung der Sporthalle muss hier in Frage gestellt werden.

Gerade die Umnutzung der Sporthalle zeigt exemplarisch die Mängel und Hürden in der Ausbildung. Die Sporthalle weist klare Defizite in Bezug auf die Akustik, die räumliche Gegebenheit in Bezug auf die Sicht zum Lehrmedium und die Belüftung auf. Aufgrund dieser Probleme und der Masse an Zuhörern im Raum wird es schwer bis gar nicht möglich sein Zwischenfragen zu stellen. Es wird vermehrt zu Frontalunterricht kommen. In vielen Fällen ist die grundsätzliche Eignung der Lerninhalte für Großvorlesungen in Frage zu stellen. Bei besonders komplexen Themengebieten in der Lehre muss die Möglichkeit bestehen einen engeren Austausch zwischen Studierenden und Dozenten zu ermöglichen. Hierzu kommt, dass man den Studierenden somit die gern genutzte Möglichkeit zum Nachmittagssport als Ausgleich zum mental anstrengenden jedoch bewegungsarmen Studierendenalltag fast gänzlich nimmt.
Gerade in der Zollverwaltung, die sich als moderne, gesundheitsfördernde und vor allem teamorientierte Verwaltung darstellt, ist das nur schwer verständlich. Auch im Hinblick auf eine spätere Verwendung in der Zollverwaltung ist der Erhalt der persönlichen Fitness von Bedeutung. Die BDZ-Jugend fordert hier ganz klar die Prüfung von Alternativen zum geplanten Abhalten von Großvorlesungen in der Turnhalle. Des Weiteren muss nach einer alternativen, kostenlosen Sportmöglichkeit für die Studierenden gesucht werden.
Diese Summe an getroffenen Maßnahmen in der Ausbildung verschlechtert nicht nur die Qualität der Ausbildung, sondern erschwert nach Meinung des BDZ auch das Erreichen des Ausbildungsziels. Man muss sich an dieser Stelle fragen, ob der Zoll wirklich hält, was er bei der Nachwuchswerbung verspricht und seinen eigenen Ansprüchen gerecht wird. Verlorenes Vertrauen der Mitarbeiter wirkt sich auch auf die Motivation dieser aus und kann nur schwer zurückgewonnen werden. Wie ist also die Einstellung der Verwaltung zur Ausbildung? Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.