E-Commerce: Umsatzsteuerrechtliche Änderungen werden zur neuen Herausforderung für die Zollpostabfertigung

03. Dezember 2018

Seit Jahren verzeichnen die Zollämter steigende Sendungsmengen im Post- und Kurierverkehr. Der Online-Handel boomt. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr mehr als 3 Milliarden Pakete zugestellt, und jedes Jahr werden es noch mehr. Schätzungsweise werden davon mehr als 100 Millionen Post- und Kuriersendungen außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland eingeführt. Mit dem sogenannten Digitalpaket (Richtlinie (EU) Nr. 2017/2455) werden umsatzsteuerrechtliche Änderungen im Bereich des E-Commerce weitere Herausforderungen für die Postabfertigung bei den Zollämtern mit sich bringen. Dabei wird sich insbesondere die Streichung der Befreiung von Einfuhrumsatzsteuer für Importe von Kleinsendungen bis 22 EUR aus Drittstaaten wesentlich auf das tägliche Zollabfertigungsgeschäft auswirken. Weiterhin sollen unter dem Gesichtspunkt der Betrugsbekämpfung auch Handelsplattformen in die Lieferkette einbezogen werden. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2021 rechtlich in Kraft treten.

Der Internethandel oder E-Commerce umfasst Ein- und Verkaufsvorgänge mittels Internet. Der Onlineshop an sich ist eine spezielle Form des Versandhandels, bei dem ein Händler oder Hersteller gewerbliche Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf oder zur Miete anbietet. Die Kommunikation zwischen Anbieter und Interessenten erfolgt zum großen Teil über das Internet. Über Shopping-Apps werden Onlineshops auch auf Smartphones oder Tablet-PCs zugänglich gemacht (Mobile Shopping). Beim eigentlichen Bestellvorgang ist für den Verbraucher jedoch Aufmerksamkeit geboten. Scheinbare Internet-Schnäppchen können so zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen – beispielsweise aufgrund des Imports gefälschter Markenartikel. Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, warnte in der Fernsehsendung „Marktcheck“ des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) vor den Gefahren beim Online-Handel anhand des Beispiels „Wish App“. „Wish“ ist mittlerweile auf Platz drei der am meisten heruntergeladenen Shopping-Apps – nach Amazon und Ebay. Aber die Beschwerden über Produktfälschungen häufen sich. Für eine unkomplizierte Abwicklung sollte bei einer Bestellung im Internet unbedingt darauf geachtet werden, ob das Angebot einen seriösen Eindruck macht und ob die bestellten Waren den Einfuhrbestimmungen entsprechen. Auf einen zu schnellen „Klick“ sollte verzichtet werden, betont Liebel im Interview.

Denn der Zoll spielt eine zentrale Rolle im internationalen Postverkehr. Für Sendungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (Drittland) sind bei der Einfuhr möglicherweise Einfuhrabgaben sowie für Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Verbrauchsteuern zu erheben. Bei allen internationalen Sendungen überwacht der Zoll gleichermaßen, ob die eingeführten Waren Verboten oder Beschränkungen unterliegen und ob Postsendungen Barmittel enthalten. Besonders starke Branchen im Internethandel sind der Textil-, der Buch- und Musikversand. Im Zuge des Internetbooms gegen Ende des 20. Jahrhunderts gewannen Onlineshops immer mehr an Bedeutung.

In Deutschland werden die Postabfertigungen exorbitant ansteigen

Im Zuge von politischen Maßnahmen gegen Mehrwertsteuerbetrug von außerhalb der Europäischen Union (EU), beabsichtigt die EU die gesetzliche Mehrwertsteuer-Befreiung von Kleinsendungen mit einem Wert von weniger als 22 Euro abzuschaffen. In die EU eingeführte Kleinsendungen mit einem Wert von weniger als 22 EUR sind derzeit von der Mehrwertsteuer befreit. Mit rund 150 Mio. Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, ist dieses System nach Ansicht der EU-Kommission für massenhaften Betrug und Missbrauch anfällig, womit beträchtliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Unternehmen in der EU entstehen. Die Kommission begründet ihr Gesetzvorhaben u. a. damit, dass Unternehmen innerhalb der EU gegenüber ihren nicht in der EU ansässigen Wettbewerbern eindeutig benachteiligt werden, da sie vom ersten Eurocent an mehrwertsteuerpflichtig sind. Zudem enthalten die Einfuhrunterlagen für hochwertige Waren wie Smartphones und Tablets systematisch zu niedrigere Wertangaben oder falsche Warenbeschreibungen, damit diesen die Mehrwertsteuerbefreiung gewährt wird. Die Kommission hat daher beschlossen, diese Befreiung zum Jahr 2021 abzuschaffen.

BDZ erwartet Unterstützung für die Zollämter

Mit dem Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung für Postsendungen schätzen Experten ein Arbeitsaufkommen für die Zollämter von etwa 100 Mio. zusätzlicher Pakete pro Jahr. Der BDZ forderte bereits vor über drei Jahren im Rahmen der letzten Organisationsreform der Strukturen der Binnenzollämter schlüssige Personalkonzepte, um dem neuen Aufgabenprofil der Zollämter mit einer bedarfsgerechteren Personalausstattung Rechnung zu tragen. Diese blieben bis heute aus. Und dies obwohl die Aufgaben der Zollämter durch die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie des boomenden Internethandels deutlich angestiegen sind.

Konkret kritisiert der BDZ, dass sich der Personalbedarf an den Zollämtern nach den politischen Vorgaben des Projekts Strukturentwicklung Zoll aus dem Jahr 2007 bemessen hat. Der damalige personelle IST-Bestand wurde als SOLL-Bestand für die Aufgabenerledigung der Zollämter festgelegt und blieb bis heute unverändert. Die Folgen jahrelanger Stelleneinsparungen und die vernachlässigte Zuführung von Nachwuchskräften in diesen sogenannten „nichtpriorisierten Bereichen“ sind bekannt und machen sich nunmehr in voller Breite bemerkbar. Nicht zuletzt auch aufgrund der gestiegenen Altersabgänge.

Mit Blick auf den Brexit sowie dem Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung im internationalen Postverkehr kommen auf die Zollabfertigung nie da gewesene „Worst-Case Szenarien“ zu, die überfällige Konzepte zur kurzfristigen Personalverstärkung erfordern. Sofern rechtlich möglich bedarf es daher auch einer Optimierung der Abläufe bei der Postzollabfertigung – z. B. durch Verzicht auf die Anwesenheit des Empfängers beim Zollamt oder eine stärkere Nutzung von elektronisch unterstützter Abfertigungsprozesse im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Es müssen jedoch schnellstmöglich nachhaltige Personalaufwüchse bei den Zollämtern eingeplant werden.

Beförderungsgeschehen in der Zollverwaltung: Bewertungsobergrenzen müssen endlich ausgenutzt werden!

29. November 2018

Die Ausbringung höherwertiger Dienstposten sowie die Ausnutzung der Bewertungsmöglichkeiten in den Besoldungsgruppen A 13g, A 12 und A 9m/ A 9m+Z sowie den Entgeltgruppen E 12 und E 9a wird bei einer Vielzahl der Ortsbehörden unzureichend umgesetzt. Im Rahmen der bundesweiten Personalrätekonferenz des BDZ in Kassel kritisierte Bundesvorsitzender Dieter Dewes diese Missstände als inakzeptable Vorgehensweise zu Lasten der Berufsperspektiven zahlreicher Zöllnerinnen und Zöllner. Die BDZ geführten Personalvertretungen bei der Generalzolldirektion sowie beim Bundesministerium der Finanzen (Hauptpersonalrat, Bezirkspersonalrat und Gesamtpersonalrat) stellten fest, dass ein deutlicher Anteil der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter die ihnen zu Verfügung stehenden Bewertungsmöglichkeiten für die vorgenannten Spitzenämter in erheblichem Umfang nicht ausnutzen. Insbesondere im gehobenen Dienst stehen mehr als 600 zusätzliche höherwertige Bewertungen und damit auch entsprechende Beförderungsmöglichkeiten bislang ungenutzt zur Verfügung. Mit entschiedenem Nachdruck konnte der BDZ erreichen, dass mit Blick auf eine zukunftsträchtige Personalentwicklung der Beschäftigten, die Ortsbehörden durch die Generalzolldirektion angewiesen wurden, die zur Verfügung stehenden Bewertungsmöglichkeiten weitestgehend auszunutzen.

Im Vergleich der vorhandenen Bewertungsmöglichkeiten mit den aktuell ausgebrachten und genutzten Bewertungsmöglichkeiten wird ersichtlich, dass vielfach die zur Verfügung stehenden Bewertungsmöglichkeiten für die Spitzenämter – insbesondere im gehobenen Dienst – nicht ausgenutzt werden. Ein erheblicher Anteil dieser ungenutzten Beförderungsmöglichkeiten ist bei den Zollfahndungsämtern und den Hauptzollämtern verortet. Daher war es überfällig auf die Forderung des BDZ zu reagieren und mit Blick auf die Personalentwicklung die vorhandenen Bewertungsmöglichkeiten auszunutzen.

Im Ergebnis können im Rahmen dieser Aktion bundesweit

  • 69 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 13g,
  • 130 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 11 nach Besoldungsgruppe A 12 sowie
  • 58 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 8 nach Besoldungsgruppe A 9m/ A 9m+Z

innerhalb der Generalzolldirektion und der Ortsbehörden sich weiterentwickeln und somit auch befördert werden. Die Anzahl der auszuschreibenden Dienstposten in den Spitzenämtern richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der mit der Beurteilungsnote „herausragend“ beurteilten Beschäftigten der Besoldungsgruppen A 12 und A 11 des gehobenen Dienstes sowie in einem ersten Schritt der mit 15 Punkten beurteilten Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 8 des mittleren Dienstes.

Der BDZ stellt dabei klar, dass diese Fortkommensmöglichkeiten insbesondere für eine Vielzahl von Kollegen/innen des gehobenen Dienstes ohne die gewerkschaftliche Einflussnahme im Rahmen der Personalrätekonferenz des BDZ auf lange Sicht nicht ausgeschöpft worden wären. Das Handeln einzelner Ortsbehörden zur Ausnutzung der Bewertungsobergrenzen muss daher dringend unter übergeordneten und organisatorischen Gesichtspunkten und insbesondere mit Blick auf die Beförderungsentwicklung von Beamten/innen sowie Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten künftig stärker begleitet werden. Denn vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsverhandlungen ist zu erwarten, dass den Forderungen des BDZ entsprochen wird und weitere Planstellen und Stellen für die Zollverwaltung kegelgerecht zur Verfügung gestellt werden.

BDZ im Gespräch mit MdB Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen): Schwarzarbeit bleibt ein Problem!

27. November 2018

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes und der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel kamen am 20. November 2018 mit der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) zu den aktuellen Entwicklungen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Bundestag in Berlin zusammen.

Der fachliche Austausch mit MdB Müller-Gemmeke folgte somit unmittelbar dem vom BDZ ausgerichteten Runden Tisch zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS in Weimar im September dieses Jahres – wir berichteten.

MdB Müller-Gemmeke betrachtet die Personalausstattung bei der FKS als zu gering. Eine effektive Kontrolle ist damit nicht möglich. Ausgehend vom derzeitigen gesetzlichen Auftrag der FKS fordert der BDZ als Kernergebnis der Fachtagung in Weimar eine Personalaufstockung auf insgesamt 11.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedarf es einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berücksichtigt wesentliche Kernergebnisse des Runden Tisches zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt und illegaler Beschäftigung.

Dewes und Liebel machten im Gespräch mit MdB Müller-Gemmeke deutlich, dass die Aufgabenbreite im Zuge der Erweiterung des gesetzlichen Auftrags der FKS nicht ohne eine massive personelle Aufstockung der FKS leistbar sein wird.

Zudem sollen im Zuge der gesetzlichen Stärkung der Kompetenzen der FKS wesentliche Weiterentwicklungen im automatisierten Datenaustausch und –abruf mit den bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Sollleistungsbetrug beteiligten Behörden umgesetzt werden. Zur Umsetzung dieses weitreichenden IT-Vorhabens bedarf es einer klaren rechtlichen Federführung durch das BMF sowie der Generalzolldirektion, außerdem einer Stärkung der personellen Ressourcen der für die IT verantwortlichen Einheiten von Zoll und ITZBund.

MdB Müller Gemmeke und die BDZ Vertreter unterstreichen die Erfolgsbilanz der FKS, die auf den außerordentlichen Einsatz der Zöllnerinnen und Zöllner zurückzuführen ist. Für eine schlagkräftigere FKS sind jedoch ein überfälliger Personalaufwuchs, eine optimierte Sachausstattung und weitreichendere Befugnisse zur Prüfung und Ermittlung erforderlich.

Die Fachtagung in Weimar stellte u. a. das Erfordernis zusätzlicher Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen der FKS in Fällen des Missbrauchs von Sozialleistungen durch Vortäuschen von Arbeitsverhältnissen (sog. „Scheinarbeit“) oder von Scheinselbständigkeit und für das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft im öffentlichen Raum (sog. „Arbeiterstrich“) in den Mittelpunkt der Gespräche. Daneben bedarf es einer Strafnorm für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen, der Erweiterung des Branchenkatalogs im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Ausweismitführungs- und Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitszeit, einer Änderung der Aufzeichnungspflicht von Beginn und Ende der Arbeitszeit ab dem ersten Arbeitstag sowie einer rechtlichen Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Zudem müssen für die FKS die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung ausbeuterischer Arbeitsbedingungen – wie z. B. Zwangsarbeit, der Ausbeutung von Arbeitskraft und dem damit verbundenen Menschenhandel – geschaffen werden.

Die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke und der BDZ sind sich ferner darüber einig, dass der Vollzug der gesetzlichen Forderungen des BDZ ohne eine weitere massive personelle Aufstockung der FKS und verbessertes Einsatzmaterial nicht umsetzbar ist. Hinsichtlich der weiteren parlamentarischen Umsetzung der Forderungen des BDZ zu den verbesserten Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen der FKS wird der BDZ zu gegebener Zeit erneut berichten.