Endlich bundesweit einheitliche Regelungen zur Ausnutzung der Bewertungs-obergrenzen im mittleren Dienst umsetzen!

Im Rahmen einer Leitertagung, die am 2. April 2014 in Berlin stattfand, hat Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger die klare Linie des Bundesfinanzministeriums zur Höherbewertung der Dienstposten der Besoldungsgruppe A6m/A8 mitgeteilt. Die Besetzung der höherbewerteten Dienstposten ist unter Absehen von einer Stellenausschreibung durchzuführen. Das entspricht in vollem Umfang der Forderung der BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat. HPR-Vorsitzender Dieter Dewes, der an der Leitertagung teilnahm, bemerkte hierzu, dass damit endlich die teilweise unverständliche Zurückhaltung auf Ortsebene ausgeräumt worden sei.

In einem entsprechenden Erlass teilt das Bundesfinanzministerium den Bundesfinanzdirektionen mit, dass die zuerkannten Bewertungsobergrenzen für Dienstposten der Besoldungsgruppe A9m/A9m+Z von nach Besoldungsgruppe A6m/A8 bewerteten Dienstposten vorgenommen werden sollen, die mit Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 8 besetzt und zum Beurteilungsstichtag 1. Juni 2013 mit der Note „Überdurchschnittlich“ (10 Punkte) oder besser beurteilt wurden.

Der Zeitpunkt der Übertragung der höherbewerteten Dienstposten soll einheitlich rückwirkend auf den 1. April festgelegt werden. Aufgrund der Nachfrage im Referat III A 4 beim Bundesfinanzministerium in Verbindung mit dem angekündigten Erlass werden nun folgende Beförderungen vorbereitet, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zum 1. März bzw. 1. April erfolgen können:

Einfacher Dienst

Besoldungsgruppe Punktezahl Anzahl der Beförderungen
A 3 – A 4 bis 9 Punkte 2
A 4 – A 5 bis 10 Punkte 11

Mittlerer Dienst

Besoldungsgruppe Punktezahl Anzahl der Beförderungen
A 6 – A 7 bis 9 Punkte 92
A 7 – A 8 bis 11 Punkte 330
A 8 – A 9 bis 9 Punkte 218
A 9 – A 9m+Z Es fehlen weiterhin Planstellen. Der Block umfasst 138 Planstellen.

Das Referat III A 4 beim Bundesfinanzministerium geht davon aus, das nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2014 die Möglichkeit besteht, im darauffolgenden Monat den nächsten Block von Besoldungsgruppe A 9 nach A 9m+Z zur Beförderung freizugeben.

Gehobener Dienst

Besoldungsgruppe Punktezahl Anzahl der Beförderungen
A 9 – A 10 bis 11 Punkte 102
A 11 – A 12 bis 14 Punkte 2

7 Antworten zu “Endlich bundesweit einheitliche Regelungen zur Ausnutzung der Bewertungs-obergrenzen im mittleren Dienst umsetzen!”

  1. Stephan Artelt sagt:

    Erst einmal meinen Glückwünsch und Dank für das jahrelange „Dranbleiben“ dieses Ziel zu erreichen. Gleichen Dank gebührt auch dem Minister der sein Wort hielt. Eine äußers seltene\r\nBefähigung eines Politikers.\r\nWie sieht es mit den Dienststellen aus die ihre Bewertungsobergrenzen bereits erreicht haben\r\nund denen keine Dienstposten mehr zur Verfügung stehen oder betrifft es tatsächlich alle Kolleginnen/Kollegen mit 10 Punkten und besser? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das BMF eventuell vereinzelt über die Bewertungsobergrenzen geht. Wenn ja, wäre das ein super Erfolg für die Kolleginnen/Kollegen den Ihr erreicht habt.

  2. Marik sagt:

    Es soll wohl tatsächlich so sein, dass Hauptzollaemter, die ihre Obergrenzen auf Grund einer sehr jungen Altersdurchschnitts struktuell bedingt nicht ausschoepfen können, entsprechende Dienstposten der BesGr. A9 anderen HZA’s quasi auf Zeit zur Verfuegung stellen sollen.\r\nOb das der Weisheit letzter Schluss ist, sei mal dahingestellt.\r\nDas macht die „unattraktiven“ Dienststellen wie z.b. die grossen Frachtflughaefen nicht interessanter und alle die auf jahrelanges Pendeln verzichtet haben koennen dennoch den Lohn eines Arbeitslebens durch die Befoerderung in die Endstufe einstreichen.\r\nProfitieren werden wohl in erster Linie die ueberalterten Grenz-HZA’s.

  3. Marco sagt:

    Die „Ausleihung“ von Höherbewertungen von Dienststellen, die diese aktuell gar nicht ausnutzen können, an andere, die eben eine ungünstige Altersstruktur haben, klingt zunächst eigenartig. Sie ist aber für mich die einzige Möglichkeit, um im Rahmen der Zollverwaltung den Gleichheitsgrundsatz nicht zu verletzen.\r\nAndernfalls könnte es ja passieren, dass an einer Dienststelle ein ZHS mit 10 P. beglückt wird und in einer anderen (evtl. am gleichen Ort) ein ZHS mit 11 P. nicht. Und dieser Effekt würde wohl mal wieder nicht „gerichtsfest“ sein in einer BUNDESverwaltung. Ich hoffe, dass man im BMF diesmal schlauer ist …

  4. Jochen sagt:

    Klar, BFD Nord gibt nur 12+11 Punkte frei.\r\nAlle mit 10 Punkte sind mal wieder angeschissen!\r\nSchönen Dank!

  5. Haras sagt:

    zu BFD Nord:\r\ndas dürfen die doch gar nicht selbst entscheiden?! Oder doch!\r\nWenn der Minister im Erlass schreibt, das alle A8er mit einer Beurteilung von 10 Punkten und besser, eine A9er Stelle bekommen sollen, dann können die doch nicht einfach sagen: „wir geben aber nur 11+12 Pkt. frei.\r\nDa kann doch etwas nicht stimmen….

  6. Marco sagt:

    Die von der BFD Nord angedachte Beschränkung auf „mindestens 11 Punkte“ ist nun wohl doch zurückgenommen worden. Es sollte damit bei einer bundeseinheitlichen Regelung „ab 10 Punkten Aufwertung“ bleiben. \r\nJede „Sonderlösung“ wäre aus meiner Sicht auch wieder ein Klagegrund gewesen; schön, dass man diesmal schneller reagiert hat! (Schade, dass diese Benachteiligung jedoch überhaupt angedacht wurde)

  7. Jochen sagt:

    So, 6 Monate Bewährungszeit sind nun morgen um.\r\nWie geht’s jetzt eigentlich weiter?

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