Ziel des BDZ ist es, die Eilzuständigkeit auf Zollbeamtinnen und -beamte mit vollzugpolizeilichen Aufgaben, die in Rheinland-Pfalz Dienst verrichten, zu übertragen.
Damit könnten die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz Amtshandlungen zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr und zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat durchführen, soweit die Polizei die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst treffen kann. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen und im Saarland bestehen bereits entsprechende Regelungen.
Am 18. Juli 2016 konnte das Anliegen in einem persönlichen Gespräch nun auch direkt an die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), herangetragen werden. Sie steht dem Anliegen des BDZ positiv gegenüber und versprach ihre Unterstützung bei dem geplanten Vorhaben.