BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch des stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden Thomas Liebel beim Aus- und Fortbildungsstandort Plessow

Am 21. November 2018 besuchte der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Thomas Liebel den Dienstsitz Plessow der Generalzolldirektion, Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum – BWZ). Dem Dienststellenbesuch ging eine Einladung der Leiterin des Lehrbereichs für die Ausbildung des mittleren Dienstes – Allgemein – Aus- und Fortbildung im Zollhundewesen sowie Ausbildung der Fachangestellten für Bürokommunikation, Frau Mandy Schumacher voraus. Am Dienstsitz Plessow sowie der zugehörigen Schulungsstätte Kloster Lehnin erfolgt vorwiegend die Ausbildung eines Teils der Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes der Bundesfinanzverwaltung. Daneben werden in Plessow u. a. die künftigen Vollzugsbeamten/-innen im Rahmen bundesweiter Lehrgänge „Eigensicherung und Bewaffnung“, im Waffen-, Handlungs- und Verhaltenstraining zu Waffenträgern/innen ausgebildet. Zudem werden in Plessow sowie der Schulungsstätte Kloster Lehnin IT-Fortbildungsmaßnahmen und weitere allgemeine Fortbildungsveranstaltungen angeboten.

Im Rahmen des Dienststellenbesuchs ergab sich u. a. die Gelegenheit des Austausches mit einem Teil der hauptamtlich Lehrenden und Fachgebietsleitungen im Lehrbereich 11 am Dienstsitz Plessow und Kloster Lehnin sowie der Klassensprecher/innen der Anwärter/innen des diesjährigen Einführungslehrgangs. Der Dienststellenbesuch wurde zudem von dem Vorsitzenden des Personalrats bei den gemeinschaftlich verselbständigten Dienstsitzen Plessow und Kloster Lehnin der GZD, Simon Schneider (BDZ) bekleidet.

Gestiegene Anforderungen an die Lehrtätigkeit

Durch den Wegfall der Höchstaltersgrenze als Einstellungskriterium für beamtete Nachwuchskräfte hat sich die Altersschichtung der Nachwuchskräfte innerhalb der Laufbahnausbildung deutlich geändert. Das heißt neben den Schulabgänger/innen mit unterschiedlichen Bildungsqualifikationen werden zunehmend auch berufliche Quereinsteiger für die Laufbahnausbildung des Zolls mit verschiedenster beruflicher Vorkenntnissen und Berufserfahrungen gewonnen. Daher bedarf es zum Teil unterschiedlichster Ansätze zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte, aber auch des Lehrmitteleinsatzes. Künftig werden auch die Bereitstellung digitaler Lernformen und damit der Einsatz modernisierter Lehrtechniken eine zunehmende Rolle im Aus- und Fortbildungswesen des Zolls einnehmen.

Nach wie vor bringt die erfreulicherweise gestiegene Anzahl an Einstellungsermächtigungen von Nachwuchskräften die personellen Ausbildungskapazitäten des Zolls an ihre Grenzen. In der Praxis bedeutet dies aufwendige Stundenplanungen zum Einsatz der hauptamtlich Lehrenden unter der Berücksichtigung einer unzulänglichen Arbeitszeitrichtlinie (sog. „Lehrdeputatsrichtlinie“). Scharfe Kritik besteht zu dem starren System der Lehrdeputatsrichtlinie, die beispielsweise eine Vielzahl sogenannter lehrimmanenter Tätigkeiten – wie z. B. das Erstellen von umfangreichen Lehrskripten – nicht als Arbeitszeit anerkennt. Zudem werden Führungsaufgaben der hauptamtlich Lehrenden mit Leitungsfunktionen zur gering bemessen. Daneben lässt der gestiegene Einsatz der hauptamtlich Lehrenden so gut wie keinen Raum für die eigene pädagogische sowie fachliche Fort- und Weiterbildung. Zu viele Lehrtätigkeiten erfolgen ohne die Anrechnung von Arbeitszeit und machen damit das Berufsbild der hauptamtlich Lehrenden zunehmend unattraktiv.

In der Folge müssen zur Vermeidung massiver Zuwächse von Überstunden der hauptamtlich Lehrenden vermehrt Gastlehrende die Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes unterstützen. Die Nachwuchskräfte müssen sich vor diesem Hintergrund auf einen rollierenden Einsatz von Lehrenden innerhalb der einzelnen Fächergruppierungen einstellen, was u. a. erhebliche pädagogische Nachteile mit sich bringt.

Zeitgemäße Fortkommensmöglichkeiten für hauptamtlich Lehrende gefordert

Zur Entzerrung der angespannten Personalsituation im Bereich der Lehre fordert der BDZ eine dringende personelle Verstärkung. Dies insbesondere zur Vermeidung und damit auch der Kompensation vermehrter – krankheitsbedingter oder wegen Überschreitung des Lehrdeputats verursachter – Stundenausfälle. Aufgrund der vergleichbar hohen Personalabgänge von Lehrenden fordert der BDZ überfällige attraktivitätssteigernde Personalentwicklungsmaßnahmen, wie z. B. die fortschreitende Planstellenhebung sowie eine Dienstpostenbündelung bis in das Endamt der jeweiligen Laufbahn der hauptamtlich Lehrenden.

Modernere Bildungsinfrastruktur angebracht

Im Gespräch zwischen den Klassensprechern des diesjährigen Einführungslehrgangs am Dienstsitz Plessow und Thomas Liebel (BDZ) wurde insbesondere die schlechte mobile Erreichbarkeit und unzureichende Bandbreite für den mobilen Internetzugang am Standort Plessow kritisiert. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang die Bereitstellung von W-LAN Hotspots zur privaten Internetnutzung für die Nachwuchskräfte. Die BDZ-Jugend erreichte über die Jugend- und Auszubildendenvertretung erste Zugeständnisse des BMF zur Bereitstellung von W-LAN in den Bildungseinrichtungen des BWZ, die es nunmehr gilt durch die Generalzolldirektion umzusetzen. Weitere Gesprächsthemen waren das Angebot von dienstbegleitendem Sportunterricht sowie die Besoldungsentwicklung im mittleren Dienst. Noch im Rahmen der laufenden Beratungen des Haushalts 2019 konnte der BDZ hinsichtlich der Verbesserung der finanziellen Anreize im mittleren Dienst die Anhebung der Eingangsbesoldung von der Besoldungsgruppe A 6 auf die Besoldungsgruppe A 7 erreichen.

Ausbildungsverlauf im mittleren Dienst

Die Ausbildung von Nachwuchskräften des mittleren Dienstes umfasst einen Einführungslehrgang mit 510 Lehrveranstaltungsstunden sowie einen Abschlusslehrgang der ergänzend und vertiefend mit 540 Lehrveranstaltungsstunden auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs aufbaut. Ausgerichtet an den Aufgabenbereichen des mittleren Dienstes, werden den Anwärter/innen u. a. Grundkenntnisse auf den Gebieten der beruflichen Grundbildung einschließlich Informationstechniken, dem Vollzugsrecht, dem Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, dem Zolltarif-, Verbrauchsteuerrecht, Allgemeinem Steuerrecht, Vollstreckungsrecht, Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten sowie Sozialversicherungs- und Ausländerrecht vermittelt. Der Einführungslehrgang wir mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen und am Ende des Abschlusslehrgangs erfolgt die eigentlichen Laufbahnprüfung mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

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