Tarifabschluss wird auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 vorgelegt, mit dem der Tarifabschluss vom 31. März 2012 auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden soll. Damit lösen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Versprechen ein, das sie unmittelbar nach den Tarifverhandlungen gegeben hatten.

Hiernach erfolgt eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2012 und 2013 durch zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Rahmen der Versorgungsrücklage vermindern sich die Erhöhungen jeweils, das heißt bezogen auf jeden Erhöhungsschritt um 0,2 Prozentpunkte.

Somit erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge ‚
• zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent
• zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent
• zum 1. August 2013 um weitere 1,2 Prozent

Die Bezüge für Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich
• zum 1. März 2012 um 50 Euro
• zum 1. August 2013 um 40 Euro

Der Gesetzentwurf weist aus, dass für den Bundeshalt finanzielle Mehrbelastungen in Höhe von 521 Mio. Euro (2012), 994 Mio. Euro (2013) und 1.147 Mio. Euro (2014 und Folgejahre) entstehen.

BDZ-Chef Klaus H. Leprich begrüßte, dass Bundesinnenminister Friedrich und Bundesfinanzminister Schäuble ihre Zusage einhalten, den Tarifabschluss „ohne Wenn und Aber“ umzusetzen. Die Linearanpassung, die sowohl für Besoldungsempfänger als auch für Versorgungsempfänger gelte, sei auch das Verdienst derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die in der Einkommensrunde bundesweit dem Aufruf gefolgt seien, für Gehaltsverbesserungen zu demonstrieren.

Leprich bedauerte erneut, dass es an einer sozialen Komponente fehle, die leider nicht durchsetzbar gewesen sei. Insgesamt sei aber ein Ergebnis erreicht worden, das ohne den Protest der Straße mit dem Schulterschluss der Arbeitnehmer und Beamten nicht denkbar gewesen wäre. Dazu zähle vor allem auch die vom BDZ beherrschte eindrucksvolle Protestveranstaltung am 22. März 2012 in Berlin.

Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir berichten.

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