Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Steigerung der Attraktivität des mittleren Dienstes: Minister hält Zusage!

Donnerstag, 08. November 2018

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte dem Vorsitzenden des BDZ und des Hauptpersonalrates, Dieter Dewes, Verbesserungen bezüglich der Attraktivität des mittleren nichttechnischen Zolldienstes zugesagt. Nunmehr hat der Minister den BDZ nach der Bereinigungssitzung zum Haushaltsentwurf 2019 darüber informiert, dass das BMF u.a. zwei konkrete Maßnahmen mit dieser Zielsetzung plant. Zum einen soll eine Anhebung des Eingangsamtes im nichttechnischen Dienst auf Besoldungsgruppe A7 erfolgen. Zum anderen sollen die derzeit schlechten Beförderungsaussichten nach A9m+Z durch eine Anhebung des Anteils der Beförderungsämter in Besoldungsgruppe A9 auf 50% verbessert werden. Das hierfür notwendige Gesetz wird derzeit im Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitet.

Anhebung des Eingangsamts

Nach Verabschiedung des Gesetzes können das Eingangsamt auf A 7 festgelegt und im Rahmen des Haushalts die hierfür erforderlichen planstellenmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Zeitpunkt die ersten Anwärter unter diesen Voraussetzungen eingestellt werden.

Sobald die Anhebung des Eingangsamts greift, ist davon auszugehen, dass die Beförderung der Bestandsbeschäftigten von A 6 nach A 7 im Erlassweg erfolgen wird.

Erhöhung der Obergrenzen A9m/A9m+Z

Die Beförderungsaussichten nach A9m+Z werden derzeit durch die gesetzliche Obergrenze nach dem Bundesbesoldungsgesetz von 40% beschränkt. Um die erforderliche Basis für die Gewährung
der Amtszulage nach A9m+Z, die auf 12% (30% der Obergrenze der Besoldungsgruppe
A9m von 40%) gedeckelt ist, zu verbreitern, hatte der BDZ mehrfach eine Erhöhung der Obergrenze auf 50% angemahnt. Diese Forderung des BDZ soll nunmehr umgesetzt werden.

Dieter Dewes begrüßt, dass die in den intensiven Gesprächen mit dem Minister erreichten Zusagen nunmehr auch tatsächlich umgesetzt werden. Zuletzt hatte er den Forderungen in einer gemeinschaftlichen Besprechung des Hauptpersonalrats mit dem Minister nochmals Ausdruck verliehen. „Damit hat sich der nachhaltige Einsatz des BDZ gelohnt.“. Dewes bedankte sich ausdrücklich bei den Staatssekretären Dr. Bösinger und Gatzer, die sowohl in den Haushaltsberatungen als auch bei der Einbringung in den Gesetzentwurf ihren Beitrag geleistet haben.

Zu der Ausnutzung von Planstellen in den Spitzenämtern des gD werden wir in Kürze berichten. Ebenso bleibt es bei der Forderung des BDZ, das Eingangsamt im gehobenen Dienst nach A 10 zu heben.

 

2. dbb-Seniorenkongress in Berlin

Freitag, 02. November 2018

Am 29. und 30. Oktober tagte der 2. dbb-Seniorenkongress in Berlin im dbb-forum unter dem Motto „ob jung, ob alt – Zusammenhalt“. Der Kongress ist das höchste Gremium der vor fünf Jahren gegründeten dbb-Seniorenvertretung. 147 Delegierte aus rund 30 Gewerkschaften und Landesbünden wählten einen neuen Vorstand und berieten 146 Anträge mit Schwerpunkt aus den Bereichen Ruhestandsgrenzen, Versorgung, Beihilfe und Betreuung.

Der bisherige Vorsitzende W. Speck, der nicht erneut antrat, wurde zum Ehrenvorsitzenden, seine Vertreterin Uta Kramer-Schröder (BDZ) zum Ehrenmitglied der Seniorenvertretung gewählt.

Den BDZ vertraten die Mitglieder des Ständigen Ausschusses Senioren Peter Höll (BV Baden), Wolfgang Fischer (Berlin-Brandenburg), Reimar Ohström (Westfalen), Günther Meyer (Nürnberg), Ulrich Straub (Südbayern) und Karl-Heinz Martin (Saarland). Engagement und Sachkenntnis des BDZ werden auch in den Landesbünden des dbb geschätzt: Sachsen wurde von Rita Müller (BDZ) vertreten, zu den Delegierten des Landesbunds NRW zählte Hermann Lang, stellvertretender Vorsitzender des BV Düsseldorf.

Zahlreiche Gewerkschaftsvorsitzende, unter ihnen der Ehrenvorsitzende des dbb Klaus Dauderstädt und der BDZ-Vorsitzende Dieter Dewes, nahmen an dem Kongress teils.

Dr. Horst Günther Klitzing (DPhV) wird die dbb-Bundesseniorenvertretung künftig als Vorsitzender leiten. Zweiter Vorsitzender ist Siegfried Damm (VDStra.) Ebenfalls neu im Vorstand der Seniorenorganisation ist Anke Schwitzer (DSTG) als stellvertretende Vorsitzende. Die stellvertretenden Vorsitzenden Max Schindlbeck (VBE) und Klaus-Dieter Schulze (komba) wurden durch das Votum des Bundesseniorenkongresses in ihren Ämtern bestätigt.

Endlich Klarheit bei Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen nach § 17 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

Donnerstag, 25. Oktober 2018

Wie bereits ausführlich berichtet, wurde mit Wirkung vom 01. Mai 2017 in der Erschwerniszu-lagenverordnung im § 17 EZulV die „Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen“ eingeführt. Danach erhalten alle Beamten, die bei ihrer Kontroll- oder Ermittlungstätigkeit Fäkalien oder mit Fäkalien oder Körperflüssigkeiten kontaminierte Personen oder Gegenstände manuell untersuchen, die Zulage. Sie beträgt 11,10 Euro für jeden Tag, an dem eine derartige Tätigkeit ausgeübt wird, höchstens jedoch 111 €/mtl.

Bereits kurz nach der Einführung der neuen Erschwerniszulage zeigte sich, dass eine Präzisierung des § 17 EZulV zwingend erforderlich wurde. Die beiden Berichterstatter im HPR, Sabine Knoth und Hans Eich, beide BDZ, wiesen gegenüber dem BMF mehrfach daraufhin, dass angesichts einer ständig steigenden Antragsflut eine schnelle Entscheidung unabdingbar sei. Nunmehr hat das BMF mit Erlass vom 18.10.2018 seinen Geschäftsbereich über ein entsprechendes BMI-Rundschreiben gleichen Datums unterrichtet, welches Hinweise zur Auslegung der Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen gibt.

Das BMI führt aus, dass es „Zweck der Zulage ist, Erschwernisse abzugelten, die nach ihrer Art das im Rahmen der normalen Aufgabenwahrnehmung (z. B. Kontroll- und Streifen-tätigkeit) als berufstypisch anzusehende Maß deutlich übersteigen und nicht bereits durch andere Zulagentatbestände mitabgegolten werden. Ein bloßer Kontakt mit Schweiß oder mit (als Folge unterbliebener Reinigung trotz regelmäßigen Gebrauchs) stark verschmutzter Kleidung oder sonstigen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch stark verschmutzten Gegenständen erfüllt diese Voraussetzungen ebenso wenig wie etwa ein im Übrigen als weitgehend unproblematisch verlaufend zu bewertender Kontakt im Rahmen eines Blut- oder Urintests. Hierbei handelt es sich vielmehr um bloße Begleiterscheinungen vollzugspolizeili-chen Tätigwerdens, die bereits durch andere Zulagen mitabgegolten werden. Eine Erschwernis im Sinne des § 17 EZulV liegt hingegen vor, wenn die Beamtin oder der Beamte im Rahmen der Prüfungs-, Kontroll- oder Ermittlungstätigkeit bei der manuellen Durchsuchung bzw. Untersuchung von Personen oder Gegenständen (außerhalb von Serum- oder Harntests) Schmuggelgut, Unterlagen, Tat- oder Beweismittel oder Dokumente zur Identitätsfeststellung vorgelegt bekommt, sucht oder findet, die

im Körper der untersuchten Person transportiert wurden (automatisch kontaminiert),
in Gegenständen deponiert wurden, welche bestimmungsgemäß mit Fäkalien oder Blut kontaminierte Abfälle enthalten, oder
sich in oder auf Gegenständen oder am Körper von Personen befinden, die so erheblich mit Kot, Urin, Ejakulat, Erbrochenem, Wundsekreten oder Blut kontaminiert sind, dass dadurch die Entdeckung erschwert wird.“

„Nun kann die GZD die vorliegenden Anträge abschließend bearbeiten und somit erhalten die Kolleginnen und Kollegen, deren Anträge die Voraussetzungen erfüllen, endlich die ihnen zustehenden Zahlungen,“ so der Bundesvorsitzende des BDZ, Dieter Dewes.