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Zukunftsgerechtes Dienstrecht erforderlich! Gewerkschaftspolitischer Austausch mit MdB Dr. Thomas de Maizière

Mittwoch, 24. Oktober 2018

Die Stärkung der Berufsperspektiven von Zöllnerinnen und Zöllner mittels eines moderneren Laufbahnrechts erörterten der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel (zugleich Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion) und BDZ Bundesvorsitzender, Dieter Dewes (zugleich Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen) mit dem vormaligen Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, MdB (CDU) am 17. Oktober 2018 im Bundestag in Berlin. Bundestagsabgeordneter de Maizière ist in der laufenden Legislaturperiode als Berichterstatter des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags für die Zollverwaltung zuständig. Neben den dienstrechtlichen Erfordernissen zur Förderung der Berufsperspektiven von Bundesbeamten/innen stimmten sich die BDZ Vertreter mit MdB de Maizière zu dringenden Verbesserungen bei der Polizeizulage sowie überfälligen Investitionen in Sport- und Schießanlagen sowie Aus- und Fortbildungsstätten des Zolls ab.

In den vergangenen Jahren sind zu den vielfältigen Tätigkeiten des Zolls neue Aufgaben und Herausforderungen hinzugekommen, die unmittelbar an die Kompetenz der Zöllnerinnen und Zöllner gestellt werden und ein entsprechend hohes Niveau der Beschäftigten erfordern (z. B. Einführung der Kontrolle des flächendeckenden Mindestlohns, Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Geldwäschebekämpfung, u. v. m.). Im Zuge der Digitalisierung der Prozesse der Bundesverwaltungen werden auch die Arbeitsabläufe der unterschiedlichen Bereiche des Zolls komplexer und benötigen dringende, fachliche Expertise zur Bereitstellung und Pflege der elektronischen Hard- und Software. Daher muss die Qualität des Personals erhalten und weiter verbessert werden.

Dazu gehört aus Sicht des BDZ:

  • Eine Angleichung der Bewertungsobergrenzen im mittleren Zolldienst an das vergleichbare Niveau anderer Bundesressorts von 50 Prozent.
  • Umfangreiche Stellen für Stellenhebungen im gehobenen Dienst.
  • Eine laufbahnübergreifende Dienstpostenbewertung mittels einer Ämterspreizung im mittleren Zolldienst bis A 11 (A 6 bis A 11) sowie im gehobenen Dienst bis A 15 (A 9g bis A 15) zur Förderung von Fachkompetenz und dauerhafter Spezialisierung von Zollbediensteten.
  • Dauerhaft bedarf es einer verbesserten Durchlässigkeit der Laufbahnen, die Aufstiegschancen von Bundesbeamten/innen bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn ermöglicht und laufbahnrechtlich vorgesehen wird. Die bisherigen Aufstiegsmodelle werden den fachlichen Anforderungen der Zollbediensteten im Hinblick auf die zahlenmäßig sehr begrenzte Zulassung von Aufstiegsbeamten/innen nicht gerecht.

Als attraktivitätssteigernde Maßnahmen für Nachwuchskräfte und Stammbedienstete der Eingangsämter in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Zolldienstes fordert der BDZ die Einführung des Eingangsamtes der Besoldungsgruppe A 7 für die Laufbahn des mittleren Zolldienstes sowie die Aufhebung der Aussetzung des Eingangsamtes der Besoldungsgruppe A 10 für die Laufbahn des gehobenen Dienstes.

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes warb bei MdB de Maizière zudem für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. „Es ist angesichts der zunehmenden Gefährdungslage von Einsatzbeamten/innen an der Zeit ein Stück politische Wertschätzung zurückzuerhalten“, bekräftigt Dewes gegenüber dem vormaligen Bundesinnenminister.

Investitionen in Einsatztrainingszentren, Informationstechnik und Aus- und Fortbildung

Die demographische Situation des Zolls ist besorgniserregend und erfordert dringend politisches Gegensteuern: in den nächsten 15 Jahren werden etwa 40 Prozent der Beschäftigten des Zolls ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Dabei spitzt sich der Wettbewerb um geeignete Nachwuchskräfte weiter zu. Zudem erfordern zusätzliche Aufgaben, die von zunehmender Komplexität, Dynamik und einem permanenten, zum Teil radikalen Wandel geprägt sind, zusätzliche Einsatzkräfte des Zolls.

Dewes machte daher gegenüber de Maizière die zentrale Forderung des BDZ zur Erhöhung der Einstellungsermächtigungen des Zolls auf insgesamt 2.500 Nachwuchskräfte deutlich. Dies setzt jedoch eine nachhaltige Investition in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls voraus. Die Generalzolldirektion richtet hierzu ein zusätzliches Ausbildungszentrum für etwa 350 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes ein. Jedoch dürfen auch die übrigen, angestrebten Investitionsmaßnahmen – insbesondere am Standort der Hochschule des Bundes, Fachbereich Finanzen – nicht zum Erliegen kommen und müssen schnellstmöglich fortgeführt werden. Gleiches gilt für den dringenden Ausbau der Sport- und Schießanlagen des Zolls.

Für nachhaltigere Berufsperspektiven von hauptamtlich Lehrenden sowie IT-Fachkräften des Zolls und insbesondere des ITZBund bedarf es einer durchlässigen Dienstpostenbündelung bis in das Spitzenamt der jeweiligen Laufbahn.

MdB de Maizière sagte zu, die Forderungen des BDZ im regelmäßigen Austausch des Finanzausschusses mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz einzubringen. Außerdem wird der CDU-Bundestagsabgeordnete auf bereits erfolgte Einladung des BDZ einen Dienststellenbesuch in dessen Wahlkreis beim Hauptzollamt Dresden durchführen.

Gewerkschaftspolitischer Informationsaustausch mit dem Arbeitskreis Finanzen und Haushalt der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Freitag, 19. Oktober 2018

Einen intensiven und interessanten Austausch zur aktuellen Situation der Bundesfinanzverwaltung pflegten am 16. Oktober 2018 der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes und der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten der CSU Landesgruppe im Arbeitskreis Finanzen und Haushalt des Deutschen Bundestags. Der Teilnahme von Dewes und Liebel im Arbeitskreis Finanzen und Haushalt der CSU Landesgruppe ging eine Einladung zu diesem Informationsaustausch von MdB Rainer Alois (CSU und Vorsitzender des Arbeitskreises) voraus. Dabei war die Bandbreite der Themen so breit gefächert wie die Aufgabenvielfalt der Bundesfinanzverwaltung. Im Mittelpunkt der Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten und deren wissenschaftlichen Mitarbeitern standen insbesondere die Aufgabenentwicklung des ITZBund sowie die zahlreichen Herausforderungen im Rahmen der Aufgabenzuspitzung beim Zoll.

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes bedankte sich eingangs bei den CSU Bundestagsabgeordneten für den Erhalt der über 6.000 zusätzlichen Planstellen zur Stärkung des Zolls. Die Herausforderungen des Zolls liegen jetzt darin, diese Stellen schnellstmöglich mit geeigneten Bewerbern/innen mittels externer Stellenausschreibungen sowie ausgebildeter Nachwuchskräfte zu besetzen. Dies setze jedoch auch eine Erhöhung der Einstellungsermächtigungen auf insgesamt 2.500 Nachwuchskräfte pro Jahr voraus, betont Dewes.

Ein reger Austausch folgte zu den Entwicklungen des Brexits. Bislang werden die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in verschiedensten Arbeitsgruppen der Bundesregierung sowie auch der Generalzolldirektion analysiert. Im Ergebnis werden insbesondere die mit der Zollabfertigung befassten Organisationeinheiten des Zolls (wie z. B. Fachsachgebiete und Zollämter) einen erheblichen Aufgabenzuwachs durch den Brexit erhalten. Die zollrechtlichen Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien sind abhängig vom Ausgang der Verhandlungen hinsichtlich der Art und Weise des Ausstiegs. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch bereits unstrittig, dass die Zollverwaltung nicht ohne massive personelle Verstärkungsmaßnahmen auskommen wird.

Effektivere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität

Auch die Bekämpfung der zunehmenden grenzüberschreitenden Drogenkriminalität durch den Zoll – insbesondere an der ostbayerischen Grenze zu Tschechien – war ein Schwerpunktthema der Arbeitskreissitzung. Die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheiten Verkehrswege erreichen mit den vorhandenen Ressourcen eine erfolgreiche Bilanz. Die eigentliche Dunkelziffer bestätigt jedoch die Forderung des BDZ nach einer flächendeckenderen Kontrolldichte im grenznahen Raum sowie einer personellen Stärkung der Kontrolleinheiten im Binnenland. Hier kommt insbesondere die seit 2016 vom BDZ bewirkte Befugnis zur Kontrolle von innergemeinschaftlichen Post- und Kuriersendungen zum Tragen. Die Befugnis erfolgte im Rahmen einer Änderung des Zollverwaltungsgesetzes – jedoch bislang ohne die Zusage von Haushaltsmitteln für zusätzliche Kontrollkräfte und Einsatztechnik.

Financial Intelligence Unit (FIU)

Die Finanz- und Haushaltspolitiker der CSU Landesgruppe stehen vollständig hinter der Entscheidung des damaligen Bundefinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zur organisatorischen Eingliederung der FIU im Geschäftsbereich des BMF. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass internationale Kontrollorgane (wie z. B. die Egmont Gruppe) der Geldwäschebekämpfung in Deutschland noch vor dem Zeitpunkt der Verlagerung der FIU vom Bundeskriminalamt zur Generalzolldirektion ein schlechtes Zeugnis ausgestellt haben. Noch in den vorherigen Strukturen bestanden massive Rückstände bei der Bewertung von Geldwäscheverdachtsmeldungen, die bis zum heutigen Tag durch die zuständigen Behörden noch nicht abgearbeitet sind. Die Tatsache unterstreicht die Richtigkeit der damaligen politischen Entscheidung zur Neuerrichtung der FIU im Geschäftsbereich des BMF. Der BDZ kritisierte jedoch schon während der Projektphase die unzureichend geplante personelle Ausstattung der FIU von damals 165 Beschäftigten im Sollbestand. Durch zahlreiche Verhandlungen mit den politisch Verantwortlichen sowie die Teilnahme des BDZ an Sachverständigenanhörungen in den Parlamenten konnte eine personelle Stärkung der FIU auf insgesamt 475 Stellen erzielt werden.

Die mit der Neuerrichtung der FIU aufgetretenen Dysfunktionalitäten haben bekanntermaßen dazu geführt, dass Geldwäscheverdachtsmeldungen anfänglich nur per Fax übermittelt werden konnten und händisch zu erfassen waren. Auf diese Weise waren bei der FIU bis zum 31. Januar 2018 über 30.000 rückständige Fälle angewachsen. Diese Altfälle sind nunmehr vollständig abgearbeitet. Weiterhin sind beispielsweise im Zeitraum vom 31. Januar 2018 bis zum 31. August 2018 mehr als 48.500 Geldwäscheverdachtsanmeldungen eingegangen. Folglich sind die mehr als 300 täglich eingehenden Verdachtsanmeldungen deutlich gegenüber den Vorjahren gestiegen. Die FIU hat darüber hinaus keinen elektronischen Zugriff auf den lokalen polizeilichen Datenbestand der Länder. Dies ist auch wegen der heterogenen Datenlandschaft bei den Polizeien der Länder bislang technisch nicht möglich. Zudem bedarf es eines engeren Dialogs der FIU mit den Strafverfolgungsbehörden.

Keine Fortentwicklung der Digitalisierung ohne Fachkräfte

Die Verzögerung bei der Bereitstellung einer vollfunktionsfähigen Software goAml als IT-Fachverfahren der FIU ist nur ein gravierendes Beispiel als Beleg für die unzureichende personelle Ausstattung der IT-Bereiche des Zolls sowie des ITZBund. Unstrittig ist, dass mit den vorhandenen IT-Spezialisten eine Vielzahl von IT-Projekten umgesetzt und nach Echtbetriebsbeginn weiter gewartet werden müssen. Der Koalitionsvertrag enthält mehrmals Aussagen zur fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsabläufe der Bundesverwaltungen und somit der Durchführung weiterer IT-Projekte. Dewes und Liebel machten hierbei deutlich, dass ein zeitgerechter Abschluss der bereits beauftragten IT-Projekte ohne weitere Investitionen in die Ausbildung von Verwaltungsfachinformatikern, weitere personelle Ressourcen sowie eine gezielte Förderung der beruflichen Perspektiven für die vorhandenen Fachkräfte gefährdet erscheint.

 

Schwarzarbeitsbekämpfung im Fokus

Mittwoch, 17. Oktober 2018

Die Forderung nach einer schlagkräftigeren Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stand im Mittelpunkt eines informativen Austauschs der Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl (Die Linke) und dem stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel im Deutschen Bundestag in Berlin. Das Gespräch fand am 16. Oktober 2018 statt und damit im unmittelbaren Anschluss an dem vom BDZ ausgerichteten Runden Tisch zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS in Weimar, an dem auch MdB Susanne Ferschl teilnahm.

Ausgehend vom derzeitigen gesetzlichen Auftrag der FKS fordert der BDZ als Kernergebnis der Fachtagung eine Personalaufstockung auf insgesamt 11.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedarf es einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. Beispielsweise: einer Strafnorm für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen, der Erweiterung des Branchenkatalogs im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Ausweismitführungs- und Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitszeit, einer Änderung der Aufzeichnungspflicht von Beginn und Ende der Arbeitszeit ab dem ersten Arbeitstag, einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz für Scheinarbeitsverhältnisse, einer rechtlichen Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Zudem erfordert aus Sicht des BDZ die zunehmend komplexer werdende Bekämpfung der Schwarzarbeit eine zeitgemäße, technische Ausstattung und verbessertes Einsatzmaterial. Außerdem bedarf es dringender Planstellenhebungen sowohl in der Laufbahn des mittleren und des gehobenen Dienstes, um die Erfahrungswerte und komplexe Aufgabenwahrnehmung der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner amtsangemessen zu bewerten. Liebel und MdB Ferschl sind sich zudem darüber einig, dass ein nachhaltiger Personalaufwuchs bei der FKS vorrangig durch eine Erhöhung der Einstellungsermächtigungen von beamteten Nachwuchskräften erfolgen kann. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der Personalfehlbestände in anderen Organisationseinheiten des Zolls. Der BDZ fordert daher die jährliche Einstellung von 2.500 Anwärter/innen im gehobenen und mittleren Dienst.

MdB Susanne Ferschl ist Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags und wird demnächst einen Dienststellenbesuch bei einem FKS-Standort durchführen.