Steuerungskonzept: ARZV dürfen nicht unterlaufen werden

In der Zollverwaltung haben unlängst Papiere der GZD für Unruhe gesorgt. Wurde noch im Rahmen der Führungskräfteklausur festgestellt, dass sich das sogenannte Steuerungskonzept noch in der internen Abstimmung befände, tauchten jetzt Papiere mit diversen Regelungen zu Ausschreibungen, Obergrenzen, Prozentregelungen und anderem mehr auf.

Mehrere Personalvertretungen hatten sich hilfesuchend an den HPR gewandt, den für viele als Eingriff in die ARZV betrachteten Vorgang zu stoppen. Denn damit würde aus ihrer Sicht der Grundgedanke der Neuausrichtung der GZD, nämlich Stärkung und damit Eigenverantwortlichkeit der Ortsebene, in Frage gestellt.

Im Rahmen der gemeinschaftlichen Besprechung waren sich die Abteilungsleiterin III, MDin Hercher und der gesamte HPR einig, dass dieses Papier in dieser Form nicht umgesetzt werden darf, weil die Besorgnis besteht, dass die ARZV unterlaufen werden könnte. Das BMF wird diesbezüglich zeitnah mit der GZD Kontakt aufnehmen und danach auf den für das Steuerungskonzept zuständigen HPR zukommen.

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