Einkommensrunde 2018: BDZ fordert zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich

In der Nacht vom 17. auf den 18. April konnte in der dritten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen in Potsdam nach bis zuletzt kontroversen Verhandlungen eine Einigung mit den Arbeitgebern erzielt werden. Besonderheit dieser Tarifeinigung ist, dass sich die erzielte Einkommensverbesserung nicht als allgemeiner Prozentsatz darstellen lässt, sondern der jeweilige Zugewinn abhängig ist von der konkreten Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe, in der sich der Einzelne befindet. Die persönliche Einkommenssteigerung lässt sich der Tabelle des dbb entnehmen. Zusammenfassend lässt sich jedoch sagen, dass der allgemeine Zugewinn ordentlich ist. Es profitieren die derzeit Beschäftigten, aber auch die künftig einzustellenden Beschäftigten. Der BDZ Bundesvorsitzende begrüßte das Verhandlungsergebnis, das substanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten bringe. Die Verhandlungsrunde sei jedoch für den BDZ erst abgeschlossen, wenn auch die Bundesbeamten angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt werden und das Volumen der Tarifeinigung sowohl auf die Besoldungs- als auch auf die Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und inhaltsgleich übertragen worden sei. Er dankte Adelheid Tegeler für ihren Einsatz als Mitglied der Verhandlungskommission sowie den BDZ-Mitgliedern, die durch ihre starke Präsenz bei den Demonstrationen insbesondere am 9. April in Berlin maßgeblich zu dem Verhandlungsergebnis beigetragen hätten.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Zugewinn für Berufsanfänger und Leistungsträger

Die zehnprozentige Kürzung der Einstiegsgehälter wurde rückgängig gemacht und auch die weiteren Stufenwerte spürbar angehoben. Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Außerdem wurden die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte geglättet und dadurch gerechter gestaltet.

Erreicht wird dieser Prozess durch drei Erhöhungsschritte (1. März 2018, 1. April 2019, 1. März 2020), die für die unterschiedlichen Entgeltgruppen und die unterschiedlichen Stufen unterschiedlich ausfallen. Eine Mindestanhebung von ca. 90 Euro bei der ersten Steigerung und ca. 80 Euro bei der zweiten Steigerung sorgt für einen angemessenen Zugewinn bei den unteren Einkommensgruppen.

Die gerade erwähnte Mindestanhebung wird dadurch verstärkt, dass die Beschäftigten von EG1 bis EG6 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten.

Durchschnittlich beträgt die Einkommenserhöhung 7,5 Prozent (bereits nach 25 Monaten erreicht) über eine Laufzeit von 30 Monaten.

  • Azubis und Praktikanten

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro und ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro.

Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die bisherige Übernahmeregelung wird über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020 vereinbart.

  • Altersteilzeit

Unter den weiteren Ergebnisbestandteilen ist die Regelung zur Altersteilzeit hervorzuheben: Die bestehenden Regelungen zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden bis zum 31. August 2020 verlängert.

Fazit

Im Kern der Einigung steht die Verabschiedung einer neuen Entgelttabelle. Die Notwendigkeit ergab sich aus den seit Anfang an vorhandenen systematischen Brüchen und der Entwicklung seit der Vereinbarung des TVöD im Jahr 2005, die durch verschiedene Sockel- und Mindestbeträge die Wertigkeiten der verschiedenen Entgeltgruppen zunehmend verschoben hat.

Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Außerdem wurden die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte geglättet und dadurch gerechter gestaltet. Zudem hat sich mittlerweile auch bei den Arbeitgebern die Erkenntnis durchgesetzt, dass die bisherige Tabellenstruktur und das Niveau nicht mehr ausreichen, um ausreichend Fachkräfte gewinnen zu können. Aufgrund dieser Einigung wird auch der Zoll im Wettbewerb um Fachkräfte zukünftig gestärkt.

Übertragung des linearen Teils auf den Beamtenbereich des Bundes

Dewes forderte eine schnelle Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich entsprechend den Zusagen Seehofers. Für den BDZ und den dbb ist es richtig und ein wichtiges Signal der neuen Bundesregierung, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt hat, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 vorlegen wird. Dieses muss sowohl die Einmalzahlung wie auch Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamten, Richter und Soldaten übertragen.

Im Anschluss an die Tarifverhandlungen und die voraussichtliche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich werde sich der BDZ zudem erneut für die Rückführung der erhöhten Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte auf 39 Stunden einsetzen. Diese Forderung wurde bewusst nicht mit den Tarifverhandlungen verbunden um zu verhindern, dass die Reduzierung der Arbeitszeit mit Abstrichen bei der Besoldungserhöhung erkauft werden muss.

Zur Entgelttabelle:

http://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/News/News_2018/180418_Entgelttabellen_TVoeD_Bund_AT__2018_bis_2020_dbb.pdf

 

Eine Antwort zu “Einkommensrunde 2018: BDZ fordert zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich”

  1. Veit Schagow sagt:

    Zu begrüßen ist, dass man sich auf einen Kompromiss einigte, mit Planungssicherheit für die Tarifparteien für 30 Monate. Auch, dass für die unteren Einkommensgruppen etwas getan wird.
    Aber den Abschluss als 7,5-Prozent-Abschluss zu feiern, ist Sand in die Augen der Beschäftigten.
    Dazu muss man einen Vergleich anstellen.
    Es hätte auch ein Tarifabschluss mit einer kürzeren Laufzeit, sagen wir 12 Monate, werden können.
    Dem hätten sich zwei weitere 1-jährige Tarifabschlüsse anschließen können (auch wenn es in früheren Jahren 24-Monats-Abschlüsse gab). Jeweils mit dem üblichen Ritual aus Warnstreiks und Verhandlungsrunden. In der Vergangenheit lagen diese Abschlüsse spürbar unter 4 % pro Jahr, jeweils aufbauend auf den vorherigen Tarifbetrag.
    Umgerechnet bedeutet der jetzige Abschluss eine Erhöhung von 3 % pro Jahr, auch unter Berücksichtigung, dass nach 2 Jahren die 7,5 % erreicht werden. Die jeweiligen Stufenerhöhungen werden größtenteils also durch die jährliche Inflation kassiert.
    Man hat wohl das maximal Erreichbare versucht zu erreichen, um Streikwellen mit hohen Kosten und Imageschäden abzuwenden. Das als 7,5-%-Erfolg zu verkaufen, sind aber wirklich „fake-news“.

Hinterlasse eine Antwort