Beihilfebearbeitungsdauer im Fokus

Warum dauert die Bearbeitung der Beihilfeanträge bei den Service-Centern Rostock und Dresden – Beihilfestelle Görlitz nach wie vor so lange? Auf diese Frage versuchten Thomas Liebel (Stellvertretender Bundesvorsitzender des BDZ), Hans Jakupak und Jörg Stüven (beide Deutsche Polizeigewerkschaft – Bundespolizeigewerkschaft) beim Vizepräsidenten der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, eine Antwort zu finden. An dem Gespräch mit den Gewerkschaftsvertretern am 22. Mai 2018 in Bonn beteiligten sich, neben dem Vizepräsidenten der Generalzolldirektion, Dr. Martin Scheuer als zuständiger Direktionspräsident für die Service-Center der Generalzolldirektion, Abteilungsdirektor Andreas Wiezorek (Abteilungsleiter Service-Center) sowie der Leitende Regierungsdirektor Dr. Tilmann Peters (Abteilungsleiter Organisation).

„Ich bedaure sehr, dass die Bearbeitungszeiten beim Service-Center Rostock mit derzeit 31 Tagen, aber mittlerweile auch bei der Beihilfestelle Görlitz mit 23 Tagen derart lang, zu lang sind!“, betonte der Vizepräsident der Generalzolldirektion gegenüber den Gewerkschaftern. „Ich habe dieses Problem deshalb zur Chefsache erklärt!“. Der Vizepräsident hat das Ziel, die Bearbeitungszeiten auf durchschnittlich 10 Arbeitstage zu senken.

Um dieses – zugegeben ehrgeizige – Ziel zu erreichen, wurden erste Schritte eingeleitet:

Es erfolgte eine erste Aufnahme der organisatorischen Abläufe der Beihilfebearbeitung bei den Service-Centern, deren Ergebnisse allerdings noch nicht abschließend vorliegen. Damit sollen ggf. vorhandene Optimierungspotenziale bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen erkannt werden.

Diese werden sich jedoch nach Ansicht der Gewerkschaftsvertreter vorrangig nur durch eine Aufstockung des Personaleinsatzes verwirklichen lassen. Sowohl in Rostock als auch bei der Beihilfestelle Görlitz des Service-Center Dresden wurden Anfang Mai und zum 1. Juni 2018 über 20 neue Mitarbeiter/innen als befristete Unterstützungskräfte eingestellt. Die relativ kurzfristige Unterstützung der Service-Center durch befristet eingestellte Tarifbeschäftigte ist u. a. auf entsprechende Vorschläge des BDZ gegenüber der Leitungsebene der GZD erfolgt.
Die neuen Mitarbeiter/innen werden nach Auskunft der GZD überwiegend von ehemaligen Bediensteten der Beihilfestelle eingearbeitet, die nicht den genannten Service-Centern angehören, damit die Bearbeitungszeiten zumindest nicht weiter beeinträchtigt werden.

Für die Beschäftigten der Beihilfestellen wurde Mehrarbeit bzw. Überstunden auf freiwilliger Basis angeordnet.

Die Beihilfeanträge werden im Regelfall nach der zeitlichen Reihenfolge des Posteingangs abgearbeitet. Anträge mit besonders hohen Beträgen (ab 2.500,- Euro) werden abweichend hiervon vorgezogen und grundsätzlich innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet. Seit dem 3. April werden Anträge mit Beträgen zwischen 1.500,- und 2.499,- Euro ebenfalls vorgezogen und innerhalb von 10 Arbeitstagen beschieden.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Abschlagszahlungen bei absehbar hohen Zahlungen in Absprache mit der jeweiligen Beihilfestelle, die auf Antrag der Beihilfeberechtigten soll ermöglicht werden.

Vizepräsident Haas bat um Verständnis, dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht unmittelbar und sofort zu spürbaren Verkürzungen der Bearbeitungszeiten führen werden. Die Einstellung der neuen Mitarbeiter/innen wird sich erst am Ende einer rund achtwöchigen Einarbeitungszeit bemerkbar machen. Das dürfte im September 2018 für die Beihilfeberechtigten spürbar werden.

Unmittelbare Wirkung dürfte allerdings die seit dem 1. April 2018 eingeführte, aber noch wenig publizierte Staffelung bringen. Hierbei sollen Rechnungen in Höhe von 1.500 – 2.500 binnen einer Frist von 10 Tagen und über 2.500 Euro innerhalb von 3 Tagen bearbeitet sowie anschließend überwiesen werden. Die Höhe der Rechnungsbeträge wird von Amtswegen geprüft, so dass mögliche Eintragungen auf den Antragsformularen entfallen.

„Unter dem Strich wird kurzfristig wohl nicht mit einer deutlich spürbaren Verkürzung der Wartezeit zu rechnen sein“, stellen die Gewerkschafter vom BDZ und DPolG Bundespolizeigewerkschaft fest. Dennoch wird mit der Staffelung und der damit verbundenen, bevorrechtigten Bearbeitung eine deutliche Verkürzung zu erwarten sein, die sich bereits binnen der nächsten Wochen bemerkbar machen dürfte.

Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass die personelle Situation der Service-Center zu lange unbemerkt blieb. Die Personalsituation bei den Service-Centern der Generalzolldirektion hat sich in den letzten Monaten aufgrund von Krankheitsausfällen und zunehmend unbesetzter Dienstposten und Arbeitsplätze deutlich verschlechtert. Der hohe Personalfehlbestand bei den Service-Centern bringt stellenweise gravierende Folgen bzgl. der Bearbeitungszeit von Anträgen auf Beihilfe-, Reisekostenerstattung sowie auf Erteilung von Versorgungsauskünften mit sich. Die längeren Bearbeitungszeiten bzgl. der Erstattung von im Vorfeld verauslagten Kosten für – beispielsweise – ärztliche Behandlungen oder Unterkunftskosten bei Dienstreisen, führen wiederum zu finanziellen Engpässen bei Beschäftigten und Ruhestandsbeamten/innen – währenddessen nimmt die prekäre Arbeitsbelastung für das vorhandene Personal weiter zu.

Der BDZ und die DPolG Bundespolizeigewerkschaft werden diesen Prozess weiter kritisch begleiten. Den Beschäftigten der Service-Center gilt unser Dank und unser Respekt für das hohe Engagement – gerade in den schwierigen Zeiten der akuten Personalnot und der erschwerten Arbeitsbedingungen!

 

2 Antworten zu “Beihilfebearbeitungsdauer im Fokus”

  1. Westermann sagt:

    Einfach lächerlich. So ein dummes
    Gerede habe ich lange nicht mehr gelesen. 2 Behilfeanträge,
    Antragstellung bis Beihilfebscheid 42 Tage.Super. Ih fühle mich verarscht.
    Heinz-Ulrih Westermann

  2. Ruheständler sagt:

    Der Bericht ist eine face. Von wegen eine Bearbeitungszeit von 10 Tagen bei einem Betrag über 1.500 Euro. Warte schon wieder 18 Arbeitstage.
    Wenn das Problem jetzt „Chefsache“ ist, sollte er vielleicht einmal helfen, die Beihilfen zu bearbeiten.
    Es ist zur Zeit eine Zumutung mit der Bearbeitung von Beihilfen.

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