Bundestag beschließt Besoldungs- und Versorgunganpassung

Einstimmig hat der Bundestag am 28. Juni den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 beschlossen. Damit wird der Tarifabschluss vom 31. März auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen. BDZ-Chef Klaus H. Leprich betonte, dass dieses Ergebnis ohne das solidarische Auftreten der Kolleginnen und Kollegen in der Einkommensrunde 2012 nicht erreichbar gewesen wäre.

Nach dem beschlossenen Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundes

zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent
angehoben.

Die Erhöhungen gehen von demselben Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, werden jedoch – wie im Bundesbesoldungsgesetz geregelt – gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um jeweils 0,2 Prozentpunkte vermindert. Der Unterschiedsbetrag wird der seit 1999 bestehenden Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt.

Die Bezüge für Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich

zum 1. März 2012 um 50 Euro und
zum 1. August 2013 um 40 Euro.
Die neuen Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden als Abschlagszahlungen mit den Bezügen für den Monat August 2012 gezahlt.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung war dem Bundesrat zugeleitet worden, der sich am 15. Juni mit dem Entwurf befasste. Nachdem der Bundestag das Gesetz am 28. Juni verabschiedet hat, wird es wiederum dem Bundesrat zugeleitet. Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann in Kraft treten.

BDZ-Chef Klaus H. Leprich bezeichnete die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger auch unter Berücksichtigung der übrigen Tarifabschlüsse, insbesondere in der Metall- und Bankbranche, als einen gewerkschaftlichen Erfolg.

Leprich erklärte:

„Nach dem Wegfall der Kürzung bei der Sonderzahlung ist das keineswegs selbstverständlich. Der Versorgungsabschlag entspricht der bekannten Gesetzeslage und kann daher nicht überraschen. Wichtig ist, dass diese Rücklagen auch tatsächlich für die Versorgung verwendet werden. Darüber werden dbb und BDZ sorgsam wachen.“

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