Unter den gleichen Gesichtspunkten wurde die Regelung für die Ausschreibung und Besetzung von Dienstposten in der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (ARZV) einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Auch die Dienstpostenbewertung in der Zollverwaltung muss aufgrund der Umstrukturierung angepasst werden. Weitergehender Handlungsbedarf ergibt sich hier jedoch aus dem neu gefassten Paragrafen 26 des Bundesbesoldungsgesetzes, der nun grundsätzlich in der gesamten Zollverwaltung die bislang den Oberbehörden vorbehaltenen höheren Planstellenobergrenzen vorsieht. Allerdings nutzen höhere Obergrenzen nichts, so lange sie nicht tatsächlich mit Planstellen unterlegt sind.
Die Notwendigkeit von Planstellenhebungen muss der Politik anhand einer modellhaften Dienstpostenbewertung dargestellt werden, die die qualitativen und quantitativen Alleinstellungsmerkmale der Zollverwaltung hervorhebt. Es muss verdeutlicht werden, dass die gegenwärtig geltende Dienstpostenbewertung dem tatsächlichen Arbeitsauftrag und -alltag der Zöllnerinnen und Zöllner nicht mehr gerecht wird. Hier wird der Ständige Ausschuss Beamtenpolitik in der nächsten Zeit noch eine konkrete Arbeitsgrundlage erstellen, in der dann auch Optionen für eine verbesserte vertikale Laufbahndurchlässigkeit auf der Linie des BDZ-Positionspapiers zur Erneuerung des Laufbahnrechts des Bundes enthalten sein werden.
Weiterhin diskutierten die Mitglieder des Ständigen Ausschusses Beamtenpolitik die Ergebnisse der BDZ-Forumsveranstaltung vom Oktober 2015 und formulierten aufgrund der Ergebnisse der damals durchgeführten Workshops gewerkschaftliche Forderungen und Handlungsalternativen.
Schließlich stellten die Gremiumsmitglieder fest, dass nach der jüngsten Änderung des Bundesbeamtengesetzes – also der Streichung des Paragrafen 46 zur Vertreterzulage – und in Anbetracht der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nun Rechtssicherheit in Bezug auf die Dienstpostenbündelung besteht. Diese dürfte nun auf absehbare Zeit in ihrem Bestand gesichert sein.
Die Arbeitsergebnisse der Arbeitstagung werden nun dem BDZ-Bundesvorstand vorgelegt und dienen als Basis für weitere Beschlussfassungen und das weitere gewerkschaftliche Vorgehen in beamtenpolitischen Angelegen