BDZ im Dialog mit MdB Sebastian Brehm (CSU): Zusammenarbeit für Anliegen des Zolls vereinbart

Am 15.03.2018 einen Tag nach der Vereidigung des neuen Bundeskabinetts trafen sich zusammen mit dem Mitglied des Deutschen Bundestags (MdB), Sebastian Brehm (CSU), der stellv. Bundesvorsitzende des BDZ, Thomas Liebel sowie Daniel Staufer (Vorsitzender des BDZ, Ortsverband Mittelfranken) in Berlin. MdB Brehm ist u. a. Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Aufgabe des Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestags überwiesenen Vorlagen zu beraten. Der Finanzausschuss hat insbesondere für die Bereiche des Zollwesens und der Steuerpolitik eine federführende Beratungsfunktion inne.

Die BDZ-Vertreter gaben MdB Brehm einen Überblick über aktuelle Herausforderungen des Zolls. Insbesondere die steigende Belastung für die Beschäftigten, aufgrund des stetig wachsenden Aufgabenportfolios für die Bundeszollverwaltung, wurde thematisiert. Die Verwaltung der aktuellen Personalfehlbestände, weshalb derzeit z.B. Nachwuchskräfte im Anschluss an ihre Ausbildung zuerst im Rahmen einer vorgezogenen Zweitverwendung die Schwerpunktbereiche sog. Hotspots (z.B. internationale See- und Flughäfen) für eine Dauer von bis zu zwei Jahren verstärken oder die bundesweit angelegten Geschäftsaushilfen z.B. im Bereich der Financial Intelligent Unit waren deshalb Gegenstand des Gesprächs.

Die Gesprächspartner waren sich einig, dass die zukünftigen politischen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen dazu führen werden, dass die Herausforderungen für den Zoll nicht weniger werden.

Mit dem Brexit (Großbritannien wird die EU am 29. März 2019 verlassen) sowie der wachsenden Reichsbürgerbewegung, welcher nach aktuellen Angaben der Bundesregierung 15.000 Personen zugerechnet werden, sind weitere Ressourcenverschiebungen zu erwarten. Zudem hat der Zoll in den vergangenen Jahren z.B. die flächendeckende Einführung des Mindestlohns oder die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nahezu geräuschlos übernommen und diese Herausforderungen gemeistert – ohne wesentliche, zusätzliche Personalressourcen.

Die BDZ-Vertreter machten deutlich, dass dieser kontinuierliche Aufgabenanstieg nicht länger auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden dürfe und warben bei MdB Brehm, die Forderung des BDZ, nämlich die dauerhafte Erhöhung der Einstellungsermächtigungen des Zolls auf 2.500 Nachwuchskräfte (NWK) pro Jahr (1.100 NWK im gehobenen Zolldienst und 1.400 NWK im mittleren Zolldienst), zu unterstützen. Darüber hinaus wurde das generelle Erfordernis einer nachhaltigen Investition in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls erörtert.

Für MdB Brehm und den BDZ gleichermaßen, stellte sich die Versteuerung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Wechselschichtzulage) als gemeinsames Betätigungsfeld heraus. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. Februar 2017 (Az.: VI R 30/16) höchstrichterlich entschieden, dass im Fall der Wechselschichtzulage der Steuerbefreiungstatbestand des § 3b EStG nicht einschlägig und die Zulage damit steuerpflichtig ist (wir berichteten). Dies stellt nach Meinung der Gesprächspartner den Sinn der Wechselschichtzulage Ausgleich für die durch den Biorhythmuswechsel entstandenen Belastungen ad absurdum.

Der BDZ freut sich, in MdB Brehm einen kompetenten und politisch interessierten Ansprechpartner für die Anliegen des Zolls gewonnen zu haben und freut sich auf die kommende Zusammenarbeit.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode, sollte es neben den vorgenannten Themenschwerpunkten noch viele weitere Berührungspunkte politischer und gewerkschaftlicher Zusammenarbeit geben:

Auszug aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode

Die Regierungsparteien werden „den Zoll in allen Aufgabenbereichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken.“

 

 

Hinterlasse eine Antwort