Mit ‘Bundesfinanzministerium’ getaggte Artikel

e.zoll-info 15: Mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet

Dienstag, 30. November 2010

Auch nach den Hinweisen, die das Bundesfinanzministerium mit ezollinfo 15 zur aktuellen Beurteilungs- und Beförderungssituation gegeben hat, vermisst der BDZ eine umfassende und transparente Information der Beschäftigten. Das e.zoll-info reiche nicht aus, die verworrene Situation zu erklären, betont BDZ-Chef Klaus H. Leprich. Derart tief greifende Änderungen seien keine Selbstläufer, sondern müssten im Detail vermittelt werden.

Das Bundesfinanzministerium stellt in seinem e.zoll-info 15 fest: „Das neue Beurteilungsverfahren ist mit Akzeptanzproblemen behaftet.“

Der BDZ sagt hierzu: „Die Praxis hat gezeigt, dass die Anlage 1 zu den neuen Beurteilungsrichtlinien (BRZV) als Grundlage für die Ermittlung einer Leistungsbewertung aller Besoldungsgruppen ungeeignet ist. Sie hat lediglich dazu gedient, die zuvor festgelegte Gesamtnote schlüssig zu machen – und das mit Hilfe einer Excel-Anwendung. Die Anlage 1 bedarf keiner Evaluierung; sie muss weg!“

Das Bundesfinanzministerium stellt weiter fest: „Ein Akzeptanzproblem liegt darin, dass die Richtwerte für die höchste bzw. zweithöchste Note gegenüber dem bisherigen Beurteilungsverfahren auf 10 bzw. 20 Prozent reduziert worden sind.“

Der BDZ sagt hierzu: „Nach der Neufassung der Bundeslaufbahnverordnung haben sich die Richtwerte nicht verschlechtert. Das Gegenteil ist der Fall. Nach der alten Fassung konnten lediglich 15 Prozent der zu beurteilenden Beamtinnen und Beamten die frühere Gesamtwertung „tritt erheblich hervor“ und „ausgezeichnet“ erhalten.

Schließlich stellt das Bundesfinanzministerium fest: „Es erfolgen keine monatlichen Einweisungen nach der bisherigen bundesweiten Beförderungsreihenfolge mehr, sondern zu bestimmten Zeitpunkten werden alle gleich bewerteten Beschäftigten gemeinsam, das heißt ‚im Block‘ befördert.“

Der BDZ sagt hierzu: „Aufgrund der blockweisen Beförderung ist im Gegensatz zu früher eine Beförderungseignung, die an einer Note festgemacht wird, entbehrlich. Damit die Beschäftigten einschätzen können, was ihre Note im Hinblick auf eine Beförderung wert ist, fordert der BDZ das Bundesfinanzministerium auf, anhand der durchschnittlichen Beförderungszahlen für die Jahre 2007 bis 2009 eine grobe Prognose der Beförderungsmöglichkeiten für den Beurteilungszeitraum abzugeben.“

Schadensersatz bei Überschreitung der 48-Stunden-Höchstgrenze

Dienstag, 30. November 2010

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 25. November 2010 (Az.: C-429/09) die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von höchstens 48 Stunden bekräftigt. Wenn sie länger arbeiten müssen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Schadenersatzanspruch sogar unmittelbar gegen den Staat, entschieden die Luxemburger Richter. Möglicherweise wurde damit ein Präzedenzfall geschaffen.

Geklagt hatte ein Feuerwehrmann, der bei der Stadt Halle an der Saale beschäftigt ist. Sein Dienstplan wies eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 54 Stunden dauerhaft auf. Weil die Stadt sich weigerte, die 48-Stunden-Grenze zu beachten, verlangte er einen finanziellen Ausgleich. Nun sieht aber die EU-Arbeitszeitrichtlinie eine Obergrenze von 48 Stunden vor – inklusive Bereitschaften und Überstunden.

Nach EU-Recht darf die wöchentliche Arbeitszeit höchstens 48 Stunden betragen. Laut Europäischem Gerichtshof schließt das auch Bereitschaftsdienste ein. Nur für Ärzte bestehen mittlerweile Ausnahmen.

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass sich der Feuerwehrmann als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes unmittelbar auf die im EU-Recht festgesetzte 48-Stunden-Grenze berufen kann. Daher stehe ihm Schadenersatz sogar unabhängig von den deutschen Gesetzen zu. Wie dieser Ausgleich zu bemessen ist, richtet sich nach nationalem Recht. Gegebenenfalls könne Ausgleich auch in Form von Freizeit gewährt werden.

Über die 48 Stunden können Arbeitgeber hinausgehen, wenn der Mitarbeiter zustimmt hat oder eine tarifvertragliche Regelung mit Zustimmung der Sozialpartner verhandelt wurde. Diese Mehrarbeit darf aber nicht dauerhaft sein, sondern muss innerhalb einer bestimmten Zeit ausgeglichen werden. Die Richtlinie sieht hier Fristen von einem halben Jahr bis zu einem Jahr vor.

48 Stunden sind somit die maximale Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer in der Europäischen Union. Wer ständig mehr arbeiten muss, hat Anspruch auf Ausgleich – möglicherweise auch finanziell.

Es ist das erste Mal, dass die obersten europäischen Richter in einem Schadensersatzprozess auch einen finanziellen Anspruch bestätigen. Damit könnte das Urteil zu einem Präzedenzfall für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union werden.

Beurteilung und Beförderung: Es reicht, das Maß ist voll!

Freitag, 29. Oktober 2010

Mit e.zoll-info vom 28. Oktober 2010 informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) über die Aufnahme des Beförderungsgeschehens auf der Basis der aktuellen Regelbeurteilungen. Administratives Handeln reiche jetzt allein nicht mehr aus, so BDZ-Chef Klaus H. Leprich. Gefragt sei nun ein kompetentes Krisenmanagement.

Da es bis heute keinen einschlägigen Erlass zur Umsetzung des Beförderungsgeschehens gibt, stellt sich die Frage, ob es derzeit überhaupt jemanden gibt, der mit der erforderlichen Rechtssicherheit weiß, auf welchen Grundlagen das neue Beförderungsverfahren basiert und wie es in der Praxis umgesetzt werden soll. Zunächst hatte ein nach Veröffentlichung umgehend wieder aus dem Intranet des BMF entferntes e.zoll-info für Verwirrung gesorgt und die Verunsicherung und den Unmut der Beschäftigten weiter verschärft. Selbstverständlich begrüßt der BDZ, dass das Beförderungsgeschehen nach Bekanntgabe und Aushändigung der Beurteilungen so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden soll.

  • Das Desaster bei der Abwertung bereits übertragener Dienstposten,
  • der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel mit der Folge eines aus Sicht des BDZ überzogenen Beförderungsstopps,
  • die Regelbeurteilung auf der Basis untauglicher Bewertungskriterien,
  • das Versäumnis, die Beurteilerinnen und Beurteiler so zu schulen, wie es im Feinkonzept folgerichtig vorgesehen war,
  • die informellen Einweisungen der Führungskräfte, die teilweise den Charakter einer “stillen Post” zur Folge hatten,
  • fehlende Übergangsregelungen für Betroffene, die kurz vor einer Beförderung standen und insbesondere wegen des Beförderungsstopps nicht mehr befördert werden konnten,
  • das Versäumnis, den Beschäftigten die Notwendigkeit und den Übergang in das neue Beurteilungssystem transparent zu vermitteln,
  • das aktuelle e.zoll-info, das mehr Fragen aufwirft als beantwortet,

 

haben die Mitarbeiterzufriedenheit in der Zollverwaltung eine Eskalationsstufe erreichen lassen, die Ihresgleichen sucht.

BDZ-Chef Leprich erklärte angesichts einer Protestwelle:

“Erneut ist es der Verwaltung nicht gelungen, die Beschäftigten abzuholen und mitzunehmen. So tief greifende Veränderungen und Einschnitte in die berufliche Entwicklung sind keine Selbstläufer. Sie müssen transparent und nachvollziehbar vermittelt und im Detail erklärt werden. Wo bleibt das Leitbild der Zollverwaltung und die neue Führungskultur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über wesentliche Fakten und Hintergründe in Unkenntnis gelassen werden? Ich fordere daher die Leitung der Abteilung III des BMF auf, dass seine tatsächlichen Vorgaben und das praktizierte Beurteilungsverfahren nachvollziehbar transparent gemacht werden und den Beschäftigten noch vor der ersten rückwirkenden Beförderung  zum 1. Oktober 2010 in Gemeinschaftsveranstaltungen vor Ort die Notwendigkeit und die Grundsätze des künftigen Beförderungsverfahrens grundlegend erläutert werden.”