Debatte über Renten und Pensionen: „Aufguss altbekannter Vorurteile“

In der Debatte über Altersarmut und Rentenhöhe ist erneut die Beamtenversorgung zur Zielscheibe heftiger Kritik von Medien und Politik geworden. So behauptet „Bild“, der Vierte Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung enthülle, dass die Beamten und Pensionäre die „Netto-Könige in Deutschland“ seien. BDZ-Chef Klaus H. Leprich kritisiert, dass es bei der Aufbereitung dieses Themas und der Berichterstattung in den Medien in der Regel an der erforderlichen Sachlichkeit und Objektivität fehle. 

Mit den Schlagzeilen „Die Privilegien der Pensionäre“ („Wirtschaftswoche“) und „Beamtendasein schützt vor Altersarmut“ („Frankfurter Allgemeine Zeitung“) nahmen diese und weitere Medien den aktuellen Streit der Bundesministerien über die endgültige Fassung des im Entwurf vorliegenden Vierten Armuts- und Reichtumsberichts zum Anlass, die altbekannten Klischees über die angebliche Überversorgung der Beamtinnen und Beamten zu bedienen.

Auch aus den Reihen der Politik richten sich polemische Angriffe gegen die Beamtinnen und Beamten. CDU-Bundestagsabgeordneter Jens Spahn, der bereits in der Vergangenheit durch unqualifizierte Beiträge zu dem Thema aufgefallen war, forderte eine stärkere finanzielle Beteiligung von Beamten und Pensionären an den Kosten der Altersversorgung. In der NDR-Dokumentation mit dem bezeichnenden Titel „Pension schlägt Rente” äußerte er, dass Beamte und Pensionäre aufgrund zahlreicher Privilegien finanziell besser gestellt seien als Arbeitnehmer und Rentner.

Die Kritiker führen unter anderem den seit 2005 in der Rentenformel geltenden „Demografie-Faktor“ ins Feld, der besagt, dass die Renten an die demografische Entwicklung angepasst werden. Hiernach reduziert sich bei künftig sinkender Zahl der Beitragszahler die Höhe der Renten entsprechend. Demgegenüber hatte etwa der Vierte Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2009 verdeutlicht, dass die Beamtenversorgung ebenso vom demografischen Wandel betroffen ist wie die gesetzliche Rentenversicherung und deren Maßnahmen wirkungsgleich übertragen wurden.

Leprich hält die Debatte über Altersarmut in Deutschland für überfällig, wendet sich jedoch entschieden gegen einen „Aufguss altbekannter Vorurteile“ bei der Beamtenversorgung. Wer die Diskussion so führe, müsse die grundsätzliche Frage nach dem Berufsbeamtentum in Deutschland stellen. Wer aber das Berufsbeamtentum als Eckpfeiler unserer staatlichen Grundordnung erhalten wolle, müsse die unterschiedlichen Bezahlungs- und Versorgungssysteme berücksichtigen und akzeptieren.

Die in schöner Regelmäßigkeit wiederkehrenden Vorurteile über die Beamtenversorgung haben dbb und BDZ im Übrigen längst widerlegt. So bestehen in den Alterssicherungssystemen zwischen Beamtenversorgung einerseits und gesetzlicher Rentenversicherung sowie Betriebsrenten in der Privatwirtschaft andererseits grundlegende Unterschiede. Nur ein Vergleich von aktuellen Nettopensionen mit aktuellen Nettogesamtrenten (aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente) ist sinnvoll.

Wenn dieser Vergleich angestellt werde, müssten auch realistische Daten zu Grunde gelegt werden, fordert Leprich. Wer pauschal „bei den Beamten“ von einem Nettoeinkommen von 4.366 Euro ausgehe, müsse sich fragen lassen, wie er die Verhältnisse der Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes (Spitzeneinkommen: 2.432 Euro brutto monatlich) und des mittleren Dienstes (Spitzeneinkommen: 3.108 Euro brutto monatlich) im aktiven Dienst und davon bei maximaler Pension in Höhe von 71,25 Prozent, Einkommensteuerpflicht und Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Ruhestand bewertet. Selbst im Spitzenamt des gehobenen Dienst (Besoldungsgruppe A 13) liegt der Bruttomonatsverdienst zwischen 3.691 Euro und 4.745 Euro. Nach den von „Bild“ veröffentlichten Einkommen beträgt der Nettomonatsverdienst eines Rentnerhaushalts 2.117 Euro (Wer bekommt das schon?), was dem Bruttoeinkommen eines Beamten des mittleren Dienstes in der Besoldungsgruppe A 5 in der Endstufe entspricht.

Zu den Medienberichten äußerte sich Leprich mit den Worten:

„‘Bild‘ lebt von einer derartigen Berichterstattung. Von unsere Politikerinnen und Politikern erwarte ich jedoch in dieser gesellschaftlich so wichtigen Frage Sachverstand und Objektivität und keinen populistischen Müll!“

Zur Wahrheit gehöre auch, dass die gesetzlichen Renten nicht mehr allein durch Umlagen der Versicherten zu finanzieren sind. Mit jährlichen 83 Milliarden Euro sei der Zuschuss aus Steuermitteln bereits erheblich. Und hieran beteiligten sich Beamte und Pensionäre mit den von Ihnen gezahlten Steuern  ohne jede Gegenleistung.

Leprich begrüßt die Positionierung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der den Beamtinnen und Beamten und den Zöllnerinnen und Zöllnern als Dienstherr argumentative Schützenhilfe leiste, wenn er feststelle, dass der Bund dabei sei, mit der Errichtung des Versorgungsfonds die Finanzierung der Versorgungsausgaben nachhaltig zu sichern und die eigenständigen Grundlagen der Beamtenversorgung zukunftsfest zu machen. So habe Schäuble hervorgehoben, dass die Beamtinnen und Beamten in besonderer Weise mit unserem Staat verbunden seien und zu Recht erwarteten, dass ihr hohes persönliches Engagement gewürdigt werde.

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