Bundesregierung verschweigt die volle Wahrheit über die Pension mit 67

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der BDZ zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Bericht zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten des Bundes kritisch Stellung genommen. Aus Sicht des BDZ dient der Bericht lediglich der politischen Rechtfertigung der Erhöhung des Renten- bzw. Pensionseintrittsalters. Mit Hilfe zahlreicher Statistiken und Grafiken versuche die Bundesregierung, den Anschein zu erwecken, dieser Weg sei alternativlos. Im Ergebnis lehnt der BDZ die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr ab.

In dem Bericht betont die Bundesregierung, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze notwendig und vertretbar sei, da auf diese Weise die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gesichert und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen gewährleistet werde. Diese Einschätzung habe sich auch im Bereich der Beamtinnen und Beamten des Bundes bestätigt.

Diesem Befund widerspricht der BDZ mit Nachdruck. Aus seiner Sicht ist das Gegenteil richtig. So sind Verwaltungen des Bundes wie der Zoll längst an der Grenze der Funktionsfähigkeit angekommen oder haben diese bereits überschritten. Die Lebensarbeitszeit ist bereits durch die Erhöhung der Wochenarbeitsarbeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes in zwei Schritten von 38,5 Stunden auf 41 Stunden um deutlich mehr als zwei Jahre verlängert worden. Diese Wahrheit wird in dem Bericht verschwiegen.

Weiter stellt der BDZ fest, dass aufgrund der Stelleneinsparungen der letzten 20 Jahre rund 30 Prozent der Arbeitsplätze im Bereich der Bundesverwaltungen vernichtet worden sind. Eine zeitgleiche Aufgabenkritik hat nicht stattgefunden. Auch sind einzelnen Verwaltungen des Bundes wie dem Zoll zahlreiche neue Aufgaben (z.B. Öko-Steuer, Stromsteuer, Luftverkehrsabgabe, usw.) ohne Ausgleichsmaßnahmen übertragen worden.

Die Folge ist eine nie dagewesenen Arbeitsverdichtung, die durch die Einführung von EDV-Programmen, usw. nicht kompensiert werden konnte. Darin sieht der BDZ einer der wesentlichen Gründe für das starke Ansteigen von psychischen Erkrankungen, zum Beispiel des Burnout-Syndroms. Weitere Stelleneinsparungen sind deshalb nicht mehr zu vertreten und gefährden die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes immens.

Eine weitere Folge dieser Politik ist der Anstieg des Durchschnittsalters der Beschäftigten im Bundesdienst. Selbst die Bundesregierung weist darauf hin, dass in den nächsten zehn Jahren rund 20 Prozent der Beschäftigten altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden werden. Diese Entwicklung ist seit Jahren absehbar. Aus haushälterischen Gründen hat die Bundesregierung jedoch darauf verzichtet, rechtzeitig durch verstärkte Neueinstellungen gegenzusteuern.

Auch die Behauptung der Bundesregierung, die Erhöhung der Altersgrenze sei Teil der Demografie-Strategie und diene dazu, den Wissens- und Erfahrungsverlust zu  reduzieren, überzeugt nach Ansicht des BDZ nicht. Die Bundesregierung verkennt hierbei, dass ein Hinausschieben der Altersgrenze lediglich das Problem der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs zwei Jahre in die Zukunft verlagert. In Zukunft wird es schwerfallen, eine ausreichende Anzahl qualifizierter Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.

Der BDZ fordert die Einführung besonderer Altersgrenzen im Vollzugs- sowie im Wechsel- und Schichtdienst. Die Zollbeamtinnen und Zollbeamten, die insgesamt 22 Jahre in Arbeitsbereichen des Zollvollzugs oder im Wechsel- und Schichtdienst eingesetzt waren, sollen spätestens mit 62 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten können; soweit jedoch 22 Jahre nicht erfüllt sind, sollen sie für je ein Jahr im Vollzugs- sowie Wechsel- und Schichtdienst einen Monat früher auf Basis des bis dahin erdienten Ruhegehaltes abschlagsfrei in den Ruhestand treten können.

Die in den Zollvollzugsdiensten sowie im Wechsel- und Schichtdienst eingesetzten Beschäftigten haben regelmäßig die gleichen psychischen und physischen Belastungen zu tragen wie die Angehörigen anderer Vollzugsdienste (zum Beispiel Bundes- und Landespolizeien, feuerwehrtechnische Dienste usw.).

Für diese gelten besondere, feste Regelaltersgrenzen. Oder die betroffenen Beschäftigten haben in Abhängigkeit von ihrer Verwendungsdauer im Vollzugsdienst die Möglichkeit, gegebenenfalls gestaffelt abschlagsfrei vor Erreichen der allgemeinen Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu treten. Den Angehörigen des Zolls bleibt diese Möglichkeit trotz nachweislich bestehenden entsprechenden Belastungen bislang verwehrt. Deutlich wird diese Ungleichbehandlung bei absolut übereinstimmenden Verwendungen (zum Beispiel Spezialeinheiten, gemeinsame Besatzungen Wasserzoll/Bundespolizei auf See).

In seiner Stellungnahme verweist der BDZ auf die einschlägigen Aussagen im Perspektivprogramm „Zoll 2015“ und hat einen Katalog mit weiteren konkreten Forderungen aufgestellt.

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