Gespräch mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD): Einig über den Mindestlohn

Übereinstimmung in Fragen des Mindestlohns erzielte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes in einem Gespräch mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am 23. Februar 2015, an dem auch deren Staatssekretäre Anette Kramme und Thorben Albrecht teilnahmen. Die Gesprächspartner waren sich darin einig, dass das Mindestlohngesetz nicht durch Zulassung immer weiterer Ausnahmen verwässert werden dürfe. Der Diskussion über das angebliche „Bürokratie-Monster“ Mindestlohn erteilten Dewes und Nahles eine unmissverständliche Absage. Nahles kündigte an, sich bei einem Besuch beim Hauptzollamt Koblenz ein persönliches Bild von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit machen zu wollen.

Dewes stellte fest, dass der BDZ bereits vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes zum 1. Januar 2015 mit Nachdruck vor zu vielen Ausnahmen bei der Aufzeichnungspflicht gewarnt hatte. Je mehr Ausnahmen zugelassen würden, desto prüfungs- und personalintensiver werde die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns.

Das Bundesfinanzministerium kann im Einvernehmen mit dem von Nahles geführten Bundesarbeitsministerium durch Rechtsverordnung bestimmen, wie die Verpflichtung des Arbeitgebers, die tägliche Arbeitszeit bei ihm beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren, vereinfacht oder abgewandelt werden kann, sofern Besonderheiten der zu erbringenden Werk- oder Dienstleistungen oder Besonderheiten des jeweiligen Wirtschaftsbereiches oder Wirtschaftszweiges es erfordern.

Besonders in den für Schwarzarbeit anfälligen Branchen komme es darauf an, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten, um im Nachhinein eine effektive Kontrolle zu gewährleisten. Bereits in der Vergangenheit unterlagen Arbeitgeber dem Arbeitnehmerentsendegesetz und hielten problemlos Arbeitsbeginn, Dauer und Ende fest.

Vehement traten Dewes und Nahles der aktuellen Debatte über eine Aufweichung der Regelungen des Mindestlohns entgegen. Dazu gehörten die absurde Forderung nach Aussetzung der Mindestlohnkontrolle ebenso wie nicht nachvollziehbare Äußerungen, Haushaltsmittel für mehr Personal im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die innere Sicherheit zu lenken.

Die Gesprächspartner stimmten darin überein, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf diese Zusagen verlassen können müssten, wenn man in der Großen Koalition einen Gesetzentwurf einbringe, der im Bundestag dann auch mit breiter Mehrheit beschlossen werde. Es sei nicht akzeptabel, wenn die Politik im Nachhinein dem Einfluss der Lobby erliege. Negative Beispiele liefere die jüngere Vergangenheit zuhauf. Dazu gehöre etwa das Hotelsteuer-Privileg.

In der aktuellen Situation müsse klar sein, dass es in erster Linie um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehe, zu deren Schutz das Mindestlohngesetz verabschiedet worden sei und das jetzt so umgesetzt werden müsse, dass die Einhaltung des Mindestlohns zuverlässig kontrolliert werden kann.

Hinterlasse eine Antwort