Umstrukturierung beim BMF: Bessere Koordination von Zoll und Steuer

Bild: BMF

Bereits ein halbes Jahr vor Errichtung der Generalzolldirektion ist die Abteilung III beim Bundesfinanzministerium (BMF) teilweise umstrukturiert worden und schafft erste Voraussetzungen für eine bessere Koordination von Zoll und Steuer. Zum 1. Juli 2015 wurden der sich jetzt in drei Unterabteilungen gliedernden „Abteilung Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern“ Teile der Steuerabteilung zugeordnet. Mit dem Neuzuschnitt verbindet sich die Erwartung einer effektiveren Abstimmung bei Kontrollen, Steuerharmonisierung und Betrugsbekämpfung. Nach Umsetzung des Projekts Generalzolldirektion zum 1. Januar 2016 wird die Abteilung III künftig nur noch aus 14 statt 19 Referaten bestehen und damit am Sitz in Berlin auf ihren ministeriellen Kern reduziert.

Die neue Abteilung III beim BMF ist für Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer, Energiesteuern und Einfuhrumsatzsteuer zuständig, nimmt aber auch nationale und internationale Aufgaben im Bereich der Umsatzsteuer und der Verkehrssteuern wahr. Die Referate der bisherigen Unterabteilung III D bilden – mit Ausnahme des Referats IV D 4 – die neue Unterabteilung III C.

Die organisatorischen Veränderungen entsprechen den Zielen der Neuorganisation im Rahmen des Projekts Generalzolldirektion. Das Konzept sieht nach vorheriger Neigungsabfrage unter den Beschäftigten ab 1. Januar 2016 die Verlagerung der ministeriellen Kernaufgaben auf eine verschlankte Abteilung III nach Berlin vor, während der bisherige Standort Bonn durch Einrichtung der Generalzolldirektion erhalten bleibt.

Aufgabe der neuen Abteilung III beim BMF wird nicht nur für die politische und strategische Steuerung der Bundeszollverwaltung, sondern auch die Rechts- und Fachaufsicht über die künftige Generalzolldirektion sein. Die Zuständigkeiten anderer Abteilungen des BMF, zum Beispiel der Zentralabteilung für die Service-Center oder das Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung, bleiben unverändert.

Mit der bereits umgesetzten Zuordnung von Teilen der Steuerabteilung zur Abteilung III sieht das BMF nach eigener Darstellung Schnittstellen zwischen den bisherigen Aufgaben der Abteilungen beseitigt. Laut aktuellem e.zoll-info erhofft sich das BMF davon eine bessere Nutzung von „Synergien, etwa bei Kontrollaufgaben, der Betrugsbekämpfung oder der Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene“.

Der BDZ begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung der Koordination von Zoll und Steuer. Dieses Anliegen hatte zuletzt auch der Berufsrat „Zentralverwaltung und Finanzen“ der Europäischen Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) formuliert, dem der BDZ angehört. Aus Sicht des BDZ ist das BMF mit der neuen Struktur der Abteilung III in Zukunft besser aufgestellt, um nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch in der internationalen Zusammenarbeit die selbstgesteckten Ziele, insbesondere im Kampf gegen Steuerbetrug, besser zu erreichen als bisher.

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