Steuerabkommen konterkariert den Kampf gegen Schwarzgeld und Geldwäsche

Das zwischen Deutschland und der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen hat beim BDZ heftige Kritik hervorgerufen. Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich warnt vor einer Amnestie für Steuersünder, bei der anonym ein Abschlag an den Fiskus gezahlt werde und Straftaten ungeahndet blieben. Damit werde auch der engagierte Kampf der Zollfahnder gegen Geldwäsche konterkariert. Das Steuerschwarzgeld, das sich zurzeit in der Schweiz befindet, wird auf mindestens 150 Milliarden Euro geschätzt.

Das am 10. August 2011 abgeschlossene deutsch-schweizerische Steuerabkommen, das durch die Gesetzgebungsorgane beider Staaten noch ratifiziert werden muss, soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Das Abkommen enthält folgende Eckpunkte:

  • Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt.
  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland sollen einmalig eine pauschal bemessene Steuer – je nach Anlagedauer und -zeitraum – zwischen 19 und 34 Prozent zahlen können. Anstelle einer solchen Zahlung sollen die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.
  • Die Anonymität der Konteninhaber soll gewahrt bleiben. Die Schweizer Banken brauchen den deutschen Finanzbehörden die Namen der Konteninhaber nicht mitzuteilen.
  • Die deutsche Bundesregierung verzichtet künftig gegenüber der Schweiz auf Ankäufe von Steuer-CDs.

Der Zoll spielt bei der Bekämpfung der Geldwäsche eine zentrale Rolle. Der grenzüberschreitende Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und der Bargeldverkehr über die deutsche Grenze innerhalb der Europäischen Union werden durch den Zoll überwacht. Damit soll auch die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden.

Eine Initiative zur Bekämpfung der Geldwäsche, zu der sich der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft mit der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und dem Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen (DRB-BRW) zusammengeschlossen hat, befürchtet, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz eine „Legalisierung einer der größten Geldwaschanlagen Europas“ zur Folge hat.

Die Initiative geht davon aus, dass ein hoher Anteil des auf geheimen Konten und Depots Schweizer Banken liegenden Vermögens aus kriminellen Aktivitäten deutscher Straftäter stammt. Es handele sich um Gelder aus Betrug, Untreue, Drogengeschäften, Menschenhandel, Korruption und organisierter Kriminalität. Hier werde bewusst und gewollt aus vermeintlich fiskalischen Gründen die Strafverfolgung vereitelt. Nicht nur der ehrliche Steuerzahler sei angesichts dieses Vorhabens der Dumme, sondern auch die deutschen Strafverfolger, Steuerfahnder, Finanzbeamten, Zöllner und Staatsanwälte, so ein Sprecher der Initiative.

Seit Jahren setzt sich der BDZ nachhaltig für eine Optimierung der routinemäßig durchgeführten Bargeldkontrollen ein. Dafür bedarf es neben mehr Personal und unterstützender Technik auch einer Anpassung der unzureichenden Rechtsvorschriften an die Ziele der Bargeldkontrollen. Anstatt praxistaugliche Regelungen zur Beweislastumkehr für die legale Herkunft von Vermögenswerten zu treffen, wird nach Ansicht Leprichs eine Amnestie für Kriminelle geschaffen. Das Gegenteil wäre richtig, betont Leprich. Ziel müsse es sein, dem organisierten Verbrechen Finanzmittel zu entziehen und für die Bürgerinnen und Bürger eine sozial gerechte Verteilung der Steuern zu gewährleisten.

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