Nach Initiative von dbb und BDZ: Keine Aussetzung der ESB-A-Lehrgänge

Das Bundesfinanzministerium hat das ursprüngliche Vorhaben, die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen „Eigensicherung und Bewaffnung – Ausbildung“ (ESB-A) im mittleren Zolldienst im laufenden Einstellungsjahrgang 2011 auszusetzen, verworfen. Nachdem der dbb auf Initiative des BDZ die Pläne mit Nachdruck kritisiert hatte, teilte das Ministerium nun mit, die Überlegungen würden nicht weiter verfolgt.

Die Pläne, die das Bundesfinanzministerium mit erheblichen Engpässen in diesem Bereich begründet hatte, ließen befürchten, dass diese befristete Maßnahme zu einer dauerhaften Ausgliederung aus der Laufbahnausbildung des mittleren Zolldienstes führt. Der BDZ sah deshalb dringenden Handlungsbedarf und forderte eine Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen ein. In einer mit dem BDZ abgestimmten Stellungnahme forderte der dbb, dass die ESB-A fester Bestandteil der Laufbahnausbildung des mittleren Zolldienstes bleiben muss.

Als Reaktion auf diese Stellungnahme teilte das Bundesfinanzministerium dem dbb mit Schreiben vom 19. September 2011 mit, dass es von der beabsichtigten Aussetzung der ESB-A im Einstellungsjahrgang 2011 absieht. Für den Fall einer Änderung der Sachlage sagte das Ministerium eine Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zu.

dbb und BDZ begrüßen diese Entscheidung und sehen sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass der geplante Eingriff in die Laufbahnausbildung nicht vertretbar gewesen wäre. Zum einen nimmt die ESB-A mit zehn Wochen einen bedeutenden Anteil an der Dauer des Vorbereitungsdienstes von zwei Jahren ein. Zum anderen hat die ESB-A unmittelbare Auswirkungen auf die Verwendungsbreite der Beschäftigten und auf den Beginn der Laufzeit für die Gewährung der Polizeizulage im Vollzugsbereich.

Mit einer Herausnahme der ESB-A aus der Laufbahnausbildung wäre die Notwendigkeit einer verwaltungsinternen Ausbildung in Frage gestellt gewesen. Die breite Öffnung des Zugangs zum mittleren nichttechnischen Zolldienst für Beschäftigte anderer Bundesverwaltungen wäre die Folge gewesen. Ein daraus resultierender Verdrängungswettbewerb zwischen klassisch ausgebildeten Zöllnern und „Seiteneinsteigern“ wäre nicht auszuschließen gewesen. Ein selbstverschuldeter Engpass hätte somit bleibende Schäden hinterlassen.

Die Position des BDZ bleibt unverändert: Der Fortbildungsengpass, der mit dem Schulungsrückstand von rund 560 Vollzugskräften entstanden ist, beruht darauf, dass der gehobene Zolldienst für den Vollzugsdienst erst entsprechend qualifiziert werden muss, extern gewonnene Beschäftigte integriert werden müssen und Nachschulungsbedarf aufgrund langer Unterbrechungszeiten besteht.

Das Bundesministerium bleibt aufgefordert, die seit Jahren fehlenden Fortbildungskapazitäten zu schaffen, damit nicht erneut sachfremde Lösungen in Erwägungen gezogen werden, die den Nachwuchskräften im mittleren Zolldienst zum Nachteil gereichen.

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